Asylknast in Schönefeld: Herzlich Willkommen
Der künftige Großflughafen Schönefeld soll ein Asylgefängnis bekommen. Flüchtlingsräte laufen Sturm, Innenbehörden verweisen auf Bundesrecht.
Der künftige Großflughafen Schönefeld soll ein Asylgewahrsam für Flüchtlinge bekommen. Geplant sei eine Einrichtung für bis zu 30 Personen, teilt das Brandenburgische Innenministerium auf eine Grünen-Anfrage mit. Jährlich rechnet das Land mit bis zu 300 Flughafen-Asylverfahren in Schönefeld. Flüchtlingsräte, die Grünen sowie der Republikanische Anwälteverein fordern, auf das Gefängnis zu verzichten. Statt der zweifelhaften Schnellverfahren müssten eintreffende Flüchtlinge ein reguläres Asylverfahren erhalten.
Nach Bundesrecht sollen Flüchtlinge, die aus einem "sicheren Herkunftsstaat" auf einem deutschen Flughafen einreisen, ihr Asylverfahren noch vor Ort durchführen - sofern eine "Unterbringung" möglich ist. In den verkürzten Verfahren entscheidet das Bundesamt für Migration innerhalb von zwei Tagen über den Verbleib der Flüchtlinge. Gegen einen Negativbescheid können diese nur innerhalb von drei Tagen klagen. "Wie soll in dieser kurzen Zeit und unter Haftbedingungen ein faires Verfahren durchgeführt werden?", schimpft Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.
Asylgefängnisse gibt es nur in Frankfurt/Main, Hamburg, München, Düsseldorf und Schönefeld. Dort handelt es sich um ein altes Polizeigebäude auf dem Vorfeld. Die Fallzahlen der Verfahren sind marginal, einzig in Frankfurt/Main gibt es rund 300 Fälle jährlich. In Schönefeld gab es zwischen 1999 und 2008 insgesamt nur 47 Fälle, wovon 38 in normalen Verfahren weitergeführt wurden.
Am nächtlichen Lärm des Großflughafens Schönefeld führt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wohl kein Weg mehr vorbei. Nun will die brandenburgische Landesregierung die Schmerzen für Betroffene lindern. Anwohner um den Flughafen BER sollten einfach und zügig Schallschutz genehmigt bekommen, sagte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider (SPD) am Freitag. Es dürfe nicht wegen jeder Maßnahme gestritten werden. "Die Bürger in der Region müssen das Gefühl haben, dass sie anständig und sachgerecht behandelt werden", sagte Bretschneider im Inforadio. Tags zuvor hatten Betroffene berichtet, sie würden wie Bettler behandelt.
Die Richter in Leipzig hatten Klagen abgeschmettert, mit denen Anwohnern eine strikte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr erreichen wollten. Sie bestätigten damit Pläne des Flughafens, nur zwischen 0 und 5 Uhr eine Lärmpause einzulegen. Vertreter von Bürgerinitiativen reagierten verbittert und trotzig: Sie wollen den Brandenburger Landtag per Volksinitiative zwingen, sich erneut mit den Nachtflügen zu befassen. Bretschneiders Sprecher nahm dies gelassen: "Das gehört zu so einem großen Projekt dazu", sagte er der taz.
Zudem kündigten die Aktivisten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Ihre Aussichten sind gering: Die große Schlacht ist mit dem jüngsten Richterspruch geschlagen - und verloren. Gegen den Planfeststellungbeschluss für BER laufen weitere Klagen in Leipzig. Klägervertreter Wolfram Hertel sagte, er wolle nun mit seinen Mandanten die Urteilsbegründung analysieren und das weitere Vorgehen abstimmen. "Ich war sehr überrascht, als ich das gehört habe", sagte Hertel zum Urteil. Aus der mündlichen Verhandlung seien zuvor Signale zu hören gewesen, die den Anwohnerbelangen mehr gewogen zu sein schienen. PEZ
Die Berliner Innenverwaltung nahm keine Stellung und verwies auf die Zuständigkeit Brandenburgs und des Bundesinnenministeriums. Die Brandenburgische Ausländerbehörde als künftiger Betreiber der Haftanstalt wies die Kritik zurück. "Wir würden uns an nichts beteiligen, was rechtstaatlich zweifelhaft wäre", sagte Ingo Decker, Sprecher des märkischen Innenministers Dietmar Woidke (SPD). Laut Antwort des Ministeriums auf die Grünen-Anfrage wird es in der "Unterkunft" auch "Freizeiträume, Kinderspielzimmer und einen Gebetsraum" geben sowie einen Außenbereich mit "Kinderspielplatz und Sportgeräten". Rechtsanwälten, Beratern, Angehörigen und Dolmetschern werde "grundsätzlich ungehindert Zugang gewährt". Der Aufenthalt der Asylbewerber werde "in der Regel auf wenige Tage beschränkt" sein. Die Einrichtung soll zeitgleich mit dem Flughafen im Juni 2012 in Betrieb gehen.
Der Flüchtlingsrat bleibt bei seiner Kritik: "Auch mit Spielplätzen ist und bleibt es ein Gefängnis", so Classen. Auch die Berliner Grünen fordern, auf den Flughafengewahrsam zu verzichten. "Solch ein juristisch problematisches Verfahren heute noch einzuführen, ist genau der falsche Ansatz", sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin Canan Bayram. Menschen in Not werde so eine "gründliche und anständige Prüfung" ihres Asylverfahrens verwehrt. Aus Berlin unter Rot-Schwarz sei wenig Widerstand gegen den Gefängnisbau zu erwarten, fürchtet Bayram. Sie kündigt an: "Wir werden das aber nicht einfach so hinzunehmen."
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!