Streit um Mövenpick-Hotel: Untaugliche Maßnahme
Das Schanzenparkverbot durch die Polizei gegen Mövenpick-Hotelgegnerin Claudia Falke vor fünf Jahren war rechtswidrig.
Das Aufenthaltsverbot war rechtswidrig: Die Polizei hätte im Dezember 2007 die Hotelgegnerin Claudia Falke nicht für drei Monate des Schanzenparks verweisen dürfen. Das entschied am Donnerstag nach zweistündiger mündlicher Verhandlung das Hamburger Verwaltungsgericht.
"Die Ermessenserwägungen der Polizei halten der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht stand", sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Hölz. Die "zentrale Säule" der Maßnahme habe nicht tragen können: Das Areal um das Mövenpick-Hotel im alten Wasserturm sei höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge nämlich kein befriedetes Besitztum. "Daher", so Hölz weiter, "bricht das gesamte Gebäude zusammen."
Nach 27 Platzverweisen, vier Ingewahrsamnahmen und elf Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs war Falke am 15. Dezember 2007 von der Polizei mit einem Aufenthaltsverbot für den gesamten Schanzenpark belegt worden. Begründet wurde es damit, die Polizei wolle eine "Konfrontation mit dem Sicherheitspersonal" sowie das "unberechtigte Betreten" der Mövenpick-Wiesen durch die Aktivistin verhindern.
Aus Sicht des Gerichtes gingen Hotelbetreiber Mövenpick und die Polizei jedoch irrtümlich davon aus, dass das Betreten der Grünflächen einen Hausfriedensbruch darstelle. "Die Polizei hat bei dieser tief greifenden Maßnahme die Rechtslage verkannt", sagte Richter Hölz.
Die "maßgeblichen Entscheidungsgründe" für das Aufenthaltsverbot seien die vermeintlichen Hausfriedensbrüche gewesen. Seit dem 19. Jahrhundert gehe die Rechtsprechung davon aus, dass ein Gelände nur befriedet sei, wenn es durch physische Barrieren oder "Schutzwehren" gesichert sei. Darauf hatte sich zuletzt das Oberlandesgericht berufen, weshalb nun auch Hölz auf "die jüngsten Entscheidungen der Strafgerichte im Fall Mövenpick" verwies.
Überhaupt stellte das Gericht in Frage, ob ein "Betretungsverbot" und polizeirechtliche Maßnahmen in sozialen Konflikten ein taugliches Mittel seien, um einem stadtentwicklungspolitischen Dissens zu begegnen. "Ein Betretungsverbot", so Hölz, "dient nur der Eskalation." Für die Stadt sei es problematisch, wenn Viertel einer Luxussanierung unterzogen würden, "die der Bevölkerung nicht nutzen", sagte der Richter. Hätten sich nicht Hamburger im Gängeviertel engagiert, gäbe es das Quartier heute nicht mehr.
Ob Polizeijustitiarin Andrea Horstmann Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch unklar. Eine normale Berufung hat das Gericht ohnehin nicht zugelassen. "Die ist", sagte Hölz, "sowieso aussichtslos."
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