Kommentar NPD-Verbot: Ein Beschluss, der keiner ist

Die Politik muss sich entscheiden: Will sie das NPD-Verbot als Signal der wehrhaften Demokratie? Oder ist ihr eine halbwegs transparente NPD lieber?

Dieser Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein Witz: Eine Arbeitsgruppe soll zur Prüfung eines NPD-Verbots eingerichtet werden, obwohl es eine ebensolche schon seit Juli gibt. Das heißt: Die Innenminister wollen die Diskussion wieder mal auf die lange Bank schieben.

Dabei ist das Thema wirklich nicht neu: Seit 2003, als das Bundesverfassungsgericht ein erstes Verbotsverfahren wegen der vielen V-Leute in der NPD-Führung einstellte, wird ständig über eine Neuauflage diskutiert: Bei Wahlerfolgen der NPD, bei unappetitlichen Demonstrationen, nach dem Mordanschlag auf den Passauer Polizeichef Mannichl, nach dem Massaker in Norwegen - bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit kommt die Forderung auf.

Tatsächlich müsste sich die Politik endlich einigen: Will sie das NPD-Verbot als Signal der wehrhaften Demokratie, die der Neonaziszene eine Zeit lang Finanzierung und Infrastruktur entzieht? Oder ist ihr eine halbwegs transparente NPD lieber als eine Radikalisierung der Kader in einer diffusen Kameradschaftsszene?

Die V-Mann-Frage ist letztlich nur vorgeschoben. Selbstverständlich könnten Informanten in der NPD-Führung ohne größere Gefahren für die Sicherheit abgeschaltet werden. Bisher haben sie Gewalt wie die NSU-Morde nicht verhindert. Und V-Leute in Schlägertrupps blieben ja zulässig.

Solange das NPD-Verbot aber nur Ersatzhandlung aus Betroffenheit ist, sollte man das Ganze bleiben lassen. Denn dann werden eh nicht alle Länder überzeugt und ihre V-Leute abziehen. Wenn die NPD aber nachweislich und strukturell zum Deckmantel für Gewalttaten wird, dann wird sich niemand der Forderung nach einem Parteienverbot entziehen. Bis zu diesem - bisher nicht erfolgten - Beweis könnten uns die Minister diese Endlosdiskussion ersparen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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