Mindestlohn für Arbeitslosen-Ausbilder: 11,25 Euro für 28.000 Pädagogen
Vor sechs Monaten hatte das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohn für Pädagogen abgelehnt, die Arbeitslose weiterbilden. Nun soll es den doch geben.
BERLIN taz | Lehrkräfte, die Arbeitslose schulen, sollen künftig einen Mindestlohn erhalten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, um einen Brutto-Stundenlohn von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten bundesweit für allgemein verbindlich zu erklären.
Profitieren würden davon rund 28.000 Lehrkräfte, schätzt das BMAS. Es geht dabei nur um Pädagogen, die öffentlich geförderte Weiterbildung für Arbeitslose nach dem zweiten und dritten Sozialgesetzbuch anbieten. Viele der Lehrkräfte bekämen Löhne, die sich kaum von Hartz IV unterschieden, hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert.
Da der Mindestlohn im Arbeitnehmerentsendegesetz verankert würde, müssten ihn auch Firmen zahlen, die vom Ausland aus Lehrpersonal anbieten. Für Praktikanten soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Wohl aber für Leiharbeiter, die als Lehrer für Arbeitslose angeheuert werden. Sie hätten davon deutliche Vorteile, denn der Mindestlohn für Leiharbeiter liegt bei 7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost).
Alle Anläufe, eine Lohnuntergrenze für die Pädagogen zu vereinbaren, waren bisher gescheitert. Das BMAS hatte erst im Oktober 2011 einen entsprechenden Antrag von Arbeitgebern sowie den Gewerkschaften Ver.di und GEW abgelehnt. Zur Begründung hieß es unter anderem, es mangele an öffentlichem Interesse für eine Lohnuntergrenze.
Ein breites Spektrum wird vertreten
Seither hat sich die Lage geändert. Die Arbeitgeber mit dem sperrigen Namen „Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung“ haben mehr Mitglieder gewonnen, die bereits den mit Ver.di und der GEW ausgehandelten Tarifvertrag anwenden. „Die Zweckgemeinschaft vertritt jetzt ein breites Spektrum der Branche. Deswegen liegt jetzt ein öffentliches Interesse für den Mindestlohn vor“, sagte eine BMAS-Sprecherin zur taz. Deswegen könne der Branchentarifvertrag nun für bundesweit gültig erklärt werden.
Noch knapp zwei Wochen kann dagegen beim BMAS Einspruch erhoben werden. Einstimmig zustimmen muss dem Ganzen auch noch der Tarifausschuss. In ihm sitzen jeweils drei Vertreter des Arbeitgeberverbandes BDA sowie des Deutschen Gewerkschaftsbund. Auch das Kabinett muss die Initiative noch abnicken.
Update 10.04.: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es 11.000 Lehrkräfte würden von dem geplanten Mindestlohn profitieren. Laut Arbeitsministerium sind es tatsächlich 28.000 Lehrende.
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