Konsequenzen aus dem Fall Chantal: Ärzte sollen Kinder schützen
In Hamburg sollen substituierte Eltern ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit sie das Jugendamt informieren können. Es gibt aber keinen Zwang.
HAMBURG taz | Künftig sollen Hamburger Ärzte alle Patienten, denen sie die Ersatzdroge Methadon verschreiben, fragen, ob Kinder in ihren Haushalt leben und ob sie sie von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Nachdem im Januar das Pflegekind Chantal (11) an Methadon gestorben war, haben nun Ärztekammer, Suchthilfe, Bezirke, Behörden und die Kassenärztliche Vereinigung eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Chantal war zu Pflegeeltern gekommen, die mit Methadon substituierten und diesen Stoff auch zu Hause hatten. Im Jugendamt hatte man davon nichts gewusst. Der Fall löste eine Diskussion über einen besseren Schutz der Kinder von substituierenden Eltern aus.
„Auch diese Kinder sollen in ihrer eigenen Familie gut aufwachsen können“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Damit dies gelinge, brauche man ein „Frühwarnsystem“, das Unterstützungsbedarf der Eltern und Gefährdungen der Kinder rechtzeitig anzeige.
Die Einwilligung der Patienten ist freiwillig, man könne sie zur Schweigepflichtentbindung „nicht zwingen“, betont ihr Sprecher Rico Schmidt. Der Arzt könne aber so oder so das Jugendamt informieren, wenn es Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gebe. Und dies kann, je nach Gefährdungslage, mit oder ohne Wissen des Patienten geschehen.
Dafür wurde ein abgestuftes Verfahren vereinbart, dessen Grundlage das im Januar in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz ist. Die Ärzte erhalten eine Liste mit 22 „Indikatoren“. Nimmt ein Patient zum Beispiel nebenher illegale Drogen oder leben er und das Kind in ungesicherten Wohnverhältnissen, gilt das als Hinweis, der mit dem Jugendamt zu klären ist. Sind Ärzte unsicher, können sie den Fall anonymisiert unter einer zentralen Rufnummer geschulten Kinderschutzkoordinatoren vortragen.
In Hamburg waren 2011 rund 600 opiatabhängige Eltern offiziell bekannt, bei denen an die Tausend Kinder leben. Es gibt aber nur Zahlen über jene, die sich im Hilfesystem melden. Es könnten mehr sein.
„Es galt hier, einen gangbaren Weg zu finden, der kein Bedrohungsszenario für die Menschen ist, die sich substituieren wollen“, erläutert die Sprecherin der Ärztekammer, Sandra Wilsdorf. Das Ziel der Vereinbarung sei auch, dass alle am Hilfesystem beteiligten – Ärzte, Jugendhilfe und Suchthilfe – besser miteinander verzahnt sind. So sollen die Eltern auch Suchtberater und Jugendamtsmitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit sie wiederum mit Ärzten reden können. Schon bisher erhalten die Eltern eine psychosoziale Betreuung. Die 2008 in Hamburg eingeführte Begrenzung auf zwei Jahre pro Patient wurde für diese Gruppe aufgehoben.
Die Hamburger CDU forderte härtere Konsequenzen. Die Entbindung von der Schweigepflicht müsse verpflichtend sein, ohne sie dürfe keine Substitutionsbehandlung zustande kommen, forderte der Jugendpolitiker Christoph de Vries. Doch das verstoße nach Einschätzung der Fachleute in Hamburgs Behörden gegen geltendes Recht.
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