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Kooperationsverbot in der WissenschaftRot-Grün gegen Gesetzänderung

Ministerin Schavan will Bund und Länder bei Hochschulprojekten wieder zusammenarbeiten lassen. Rot-Grün ist dagegen - weil die Schulen nicht dabei sind.

Augen zu und durch: Bildungsministerin Schavan (CDU) braucht Hilfe von Rot-Grün. Bild: dapd

BERLIN taz | Vor der Sommerpause hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, wonach Bund und Länder im Hochschulbereich künftig wieder kooperieren dürften.

Nun könnten die rot-grün regierten Länder die Pläne zu Fall bringen: Der Kulturausschusses des Bundesrats beantragte am Montag mit den Stimmen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, das Vorhaben abzulehnen – solange die Schulen ausgeklammert bleiben.

Das Bund-Länder-Kooperationsverbot müsse für den kompletten Bildungsbereich aufgehoben werden, sagte eine Sprecherin von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne).

Im Jahr 2006 war im Rahmen der großkoalitionären Förderalismusreform beschlossen worden, dass Bund und Länder in der Bildung nicht mehr zusammenarbeiten dürfen. Nur thematisch und zeitlich begrenzt darf sich der Bund einmischen, etwa mit der Exzellenzinitiative für besonders förderungswürdige Forschungsprojekte. Das Verbot hält inzwischen kaum noch jemand für sinnvoll.

Exzellenzinitiative absichern

Schavan will Artikel 91 b des Grundgesetzes jetzt so ergänzen, dass Bund und Länder künftig „in Fällen überregionaler Bedeutung“ Wissenschaftseinrichtungen gemeinsam finanzieren dürfen. Damit würde gewissermaßen die Exzellenzinitiative auf Dauer gestellt. Am 21. September berät der Bundesrat. Die Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Ob und in welcher Form die Verfassungsänderung kommt, ist nun offen. „Wenn die Länder tatsächlich einer Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich ihre Zustimmung verweigern, geht das zulasten der Hochschulen und damit der Studierenden“, sagte eine Sprecherin Schavans der taz. Man wolle erst einmal abwarten. Denn einerseits kann Rot-Grün die Verfassungsänderung blockieren. Andererseits ist es ohnehin schwer vorstellbar, dass eine neue Zweidrittelmehrheit zustande kommt, die dem Bund mehr Mitsprache in den Schulen einräumt.

So enthält sich etwa auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg. Man werde sehr darauf achten, dass die Schulkompetenz der Länder nicht angetastet wird, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium in Stuttgart. Die Lage ist also unklar – im Zweifel werden die Länder gemeinsam dem Bund mehr Geld abhandeln wollen.

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