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Gesetzentwurf zu BeschneidungWas genau ist „ärztliche Kunst“?

Die Bundesregierung will per Gesetz die Straffreiheit für die Beschneidung garantieren. Der Entwurf wird zwiespältig aufgenommen.

Schmerzfrei geht's wohl nicht: Der Berliner Urologe Aref El-Seweifi mit Skalpell während einer Beschneidung. Bild: dpa

BERLIN taz/dpa | Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollte Klarheit und Gewissheit schaffen. In einem neuen familienrechtlichen Paragrafen des BGB soll die Beschneidung von Jungen zukünftig geregelt sein. Die Reaktionen auf den Entwurf fallen äußerst uneinheitlich aus.

Die Vertreter des jüdischen und muslimischen Glaubens lobten das Papier. Charlotte Knobloch, frühere Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte, der neue Paragraf § 1631d, der die Zirkumzision auch in Zukunft straffrei belässt, sei wichtig und ausgewogen. Besonders die Möglichkeit, die Ausführung einem Beauftragten der Religionsgemeinschaft zu überlassen, sei im Interesse der jüdischen Gemeinde.

Laut Entwurf können so in Zukunft auch ausgebildete Beschneider, sogenannte Mohalim, die Beschneidung durchführen – mit einer Einschränkung: die Kinder müssen unter sechs Monate alt sein, bei älteren Kindern muss der Eingriff von einem Arzt durchgeführt werden. Die Beschneidung muss zudem nach den Regeln der ärztlichen Kunst geschehen. Ähnlich fiel die Reaktion der muslimischen Gemeinde aus. Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßte den Entwurf.

Was allerdings als „ärztliche Kunst“ gilt und was nicht, ist unklar. Zwar heißt es in den Anmerkungen zu dem Gesetzesentwurf, es sei eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern. Dies sei im Einzelfall eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung. Es solle „möglichst Schmerzfreiheit“ gewährleistet sein. Der Eingriff solle verboten sein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Es fehlen klare Bedingungen

Das aber ist Dag Schölper von der Männerlobby „Bundesforum Männer“ zu ungenau: „Der Schutz der Jungen ist für uns viel zu kurz gekommen“, sagte er der taz. Es sei erschreckend, wie über das Wohl der Jungen hinweggegangen werde.

Auch Manfred Gahr, Generalsekretär der Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und Lehrbeauftragter am Uniklinikum Dresden, sieht den Entwurf kritisch. Es fehle an klaren Bedingungen, die Raum, Hygiene und Schmerzfreiheit bei einer Beschneidung regeln. Nur Ärzte dürfen in Deutschland eine Narkose vornehmen. „Gerade bei den Jungen unter sechs Monaten ist die Schmerzfreiheit zu ungenau gefasst. Ohne Narkose ist die Beschneidung äußerst schmerzhaft“, sagte Gahr der taz.

Auch die Deutsche Kinderhilfe lehnt den Entwurf ab. „Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe diese erheblichen Schmerzen und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können“, kritisierte der Vorstandschef Georg Ehrmann. Am kommenden Mittwoch will sich das Kabinett mit Paragraf 1631d befassen. Anschließend soll er in den Bundestag eingebracht werden.

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26 Kommentare

 / 
  • P
    Protestantin

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht beschnitten werden darf, wenn das Kind sich gegen die Beschneidung ausspricht: Dumme Frage: Seit wann sind Säuglinge im Alter von acht Tagen des Verbalisierens ihrer Meinung fähig? Oder reicht es, wenn es schreit? (Obwohl dann die Beschneidung wohl schon im Gange ist). Auch 14jähriger moslemischer Junge, noch völlig von seinen Eltern anbhängig, wird sich nicht gegen die Beschneidung aussprechen. Sozialen Druck hält kein Kind aus.

    Das geplante Gesetz ist eine Katastrophe für das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern.

    Ich vertraue weder der Regierung noch Herrn Gauck mehr. Ich werde mich in Zukunft weder politisch engagieren noch zur Wahl gehen - denn das ist die einzige Protestmöglichkeit, die ich noch habe, nach all den Briefen, die ich geschrieben habe.

  • G
    GGast

    Wenn man die den § 1631 sich anschaut und den Absatz 2, dann muss man sich echt fragen, ob man in einem abstrusen Albtraum Kafkas gefangen ist:

     

    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

     

    Hingegen Absatz (1) von §1631d:

     

    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, ...

  • MF
    Markus Freidenker

    Ich bin erschreckt, wie der Gesetzgeber die vorsätzliche Körperverletzung an Schutzbefohlenen straffrei stellen will.

    Mein Vertrauen in die Arbeit der meisten Volksvertreter ist auf einem Tiefpunkt angelangt.

    Ein solches Gesetz wurde nur von einer Minderheit von religiös motivierten Fanatikern lautstark gefordert.

    Im Judentum gibt es schon einige Fortschrittliche, die das unblutige Ritual 'Brit Schalom' anstelle des blutigen Rituals 'Brit Mila' feiern.

    Bei den Muslimen ware eine Verschiebung des Rituals auf die Volljährigkeit des zu Beschneidenden bestimmt auch möglich.

     

    Ich wünsche deswegen:

    Diejenigen Volksvertreter (ob männlich oder weiblich), die für die Beschneidung stimmen wollen, sollten sich vor der Abstimmung selbst beschneiden lassen, damit sie die 'Harmlosigkeit' des Eingriffs am eigenen Körper erleben und sich so ein besseres Bild machen können, wie ein kleines Kind es erleben würde.

  • B
    Brandt

    Das Bundesverfassungsgericht ist nun in der Pflicht die Menschenrechte auf Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit abzuwägen.

     

    Dabei sollte sich das Bundesverfassungsgericht an unsere Rechtstradition halten.

     

    Die säkularen und medizinischen Argumente der Beschneidungsgegner werden dabei sicher ausser Acht gelassen. Denn Menschenrechte sind Rechte von Menschen im Naturzustand.

     

    Die Unverletzlichkeit und Unveräusserlichkeit der Menschenrechte setzt voraus, dass gesellschaftliche Strömungen - auch majoritäre - die Menschenrechte nicht aufheben können.

     

    Die Menschenrechte kann man nicht auf Nutzenkalküle mit der Maximierung der sexuellen Lust, Minimierung der medizinischen Gefahren oder dem Zeitgeist begründen.

     

    So muss es auch sein, sonst könnte jedes Gesetz, dem der Zeitgeist Nutzen zuspricht oder Anachronismus, die Weihe der Menschenrechte erhalten oder verlieren.

     

    Die deutsche Rechtstradition sieht die einzelnen Menschenrechte als Ausfluß des Artikel 1 Menschenwürde. Nicht ohne Grund ist der Artikel 1 Menschenwürde als einziger Grundrechts-Artikel unverhandelbar.

     

    Ernst zunehmende Kritik an der Beschneidungspraxis kann man nur mit der Verletzung der Menschenwürde vorbringen.

     

    Auch die Beschneidungs-Befürworter sollten ihre Argumentation überdenken. Das Bundesverfassungsgericht läßt sich nicht von politischen Erwägungen und Sympathien beeindrucken.

  • P
    polyphem

    Wenn Frau/Mann an "ärztliche Kunst" etwas dreht, wir es "zärtliche Kunst". Genau.

  • P
    PeterWolf

    @Teermaschine

    Das könnte zwar so passieren, aber das BVerfG hat in der Vergangenheit auch ziemlich viele Gesetze gekippt.

    Weil, die Richter brauchen die Politiker nicht mehr.

    Hoffen wir mal das Beste!

  • F
    Falmine

    Eine eindeutige Antwort ist mir nicht möglich, ich kann nur meine Erwartungshaltung dazu formulieren. Ethische Grundlage ist sicher der modernisierte Eid des Hippokrates. Voraussetzung für jeglichen Eingriff ist meiner Meinung nach eine medizinische Indikation! Die Beschneidung durch (jüdische) Mohelim (medizinische Laien) in den ersten sechs Lebensmonaten ist zu verbieten. Auch ein acht Tage altes Baby ist ein fertiger Mensch! Als "Betäubung" ein Schluck Süßwein ist ganz sicher nicht Stand der ärztlichen Kunst und grenzt an Kurpfuscherei.

    Ich hoffe sehr, dass das im Bundestag verabschiedete Gesetz postwendend vor dem Bundesverfassungsgericht landet und ggfs. vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    Mein Vertrauen in den Staat und seinen Willen, das Grundgesetz mit seinen unveräußerlichen Menschenrechten zu schützen, wurde durch die Debatte zur Beschneidung doch nachhaltig erschüttert.

  • HH
    Hans Höfer

    Komisch, daß die Gleichstellungsbeauftragten sich noch nicht melden. Schließlich geht es hier um ein geplantes Gesetz speziell zuungunsten von männlichen Kindern. Dabei sollte doch bekannt sein, daß die männliche Genitalbeschneidung genauso schlimm ist, wie bestimmte Formen der weiblichen.

  • AO
    Angelika Oetken

    Kindern an ihren Geschlechtsorganen große Schmerzen zuzufügen und deren Funktion einzuschränken ist der eigentliche Sinn von Beschneidungen.

     

    Es ist ein altes Opferritual. Geopfert wird lustvolle Sexualität zu Gunsten von Kontrolle derselben durch die Gemeinschaft.

     

    Die drei großen monotheistischen Religionen haben ein paar Dinge gemeinsam: Paternalismus, Sexualfeindlichkeit und die Wertschätzung masochistischer Verhaltensweisen.

     

    Deshalb bekommen die jüdischen und muslimischen Beschneidungsbefürworter auch Schützenhilfe von ihren katholischen und evangelischen Kollegen.

     

    Wenn unserem Staat und seinen Repräsentanten das so viel mehr wert ist, als das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit, dann sollte uns das sehr zu denken geben.

     

    Im Gegensatz zu einem Gott, kann man Politiker abwählen.

     

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

  • E
    edwin

    "Jedem Jungen, der ungefragt beschnitten wird, sollte gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, denjenigen oder diejenigen, die ihn verstümmelt oder zu seiner Verstümmelung Beihilfe geleistet haben, zu verklagen und von diesen Schadenersatz zu verlangen."

     

    wollte gerade das Selbe vorschlagen!

     

    Zuerst die Diskussion um Blasphemiegesetze, dann das hier. Als nächstes wird dann Kritik an Beschneidung als Blasphemie gewertet, genauso wie Kritik an Religion an sich - oder?

     

    Ich kann nicht verstehen, warum Religion hier immer noch von vielen als etwas "an sich wertvolles" angesehen wird. Sind wir doch nur durch das Entledigen derselben aus dem geistigen Sumpf des Mittelalters gekommen (nachdem die Menschheit durch sie erst hinein kam).

  • FW
    Freier Wähler

    Welche Partei spricht sich eindeutig für ein Verbot der Beschneidung aus?

     

    Die bekommt meine Stimme!

  • IN
    Ihr NameLudwig

    Jeder Mensch sollte über sich selbst entscheiden können .

    Eine Zugehörigkeit kann auch mit 16 Jahren rerfolgen .

  • T
    Timejump

    Ich bin der Meinung, die Beschneidung gehört verboten. Wenn sie sich ein Düsenflieger basteln wolln, dann spielen sie so lange dran rum bis sie ihn beherschen. sie greifen das nervenzentrum den männchens an. Eine risen sauerei. Die veralteten Glaubensrituale sollten entgültig abgeschaft werden. sie verurteilen die schöpfung damt. der menschliche körper ist perfekt, darn brauch man nix zu verbessern. missbildungen ausgeschlossen.

  • S
    supmac

    Mit und ohne Religion könnten gute Menschen Gutes und schlechte Menschen Böses tun. Doch damit gute Menschen Böses tun-braucht es die Religion.

     

    Steven Weinberg

  • S
    Sebastian

    Von den Beschneidungsbefürwortern höre ich immer wieder drei "Argumente": 1. Der Staat muss den Eltern Freiräume in der "Erziehung" lassen 2. Wenn Beschneidung so schlimm ist, warum hört man dann keine Klagen der vielen Beschnittenen, die laut diversen Studien doch eher davon profitieren? 3. Viele Beschneidungsgegner haben mit Abtreibung doch auch kein Problem, daher kann ihr Motiv ja nur Antisemitismus oder Religionshass sein.

    1. Seit wann ist Körperverletzung ein Teil der Erziehung, gerade wenn irreversibel? Ich dachte diese Zeiten sind vorbei. Natürlich muss sich der Staat einmischen wenn grundlegende Menschenrechte verletzt werden, auch bei religiösen Praktiken.

    2. Eventuelle Vorteile durch die Beschneidung sind bis zum geschlechtsreifen Alter vollkommen irrelevant. Gleichzeitig warnen nicht weniger seriöse Studien vor teils dramatischen Komplikationen. Selbst wenn von den 1,5 Milliarden Beschnittenen Weltweit nur 1 Promille betroffen sind, sind das immer noch 1,5 Mio. Menschen die nicht gefragt wurden als man ihnen das angetan hat. Wer sich mal mit Sexualverbrechen beschäftigt hat wundert sich nicht dass nur wenige Beschnittene den Mut fassen über Komplikationen zu reden - es ist immer einfacher zu schweigen oder Traditionen vorzuschieben. Ich finde: wenn die Sache mit den Vor- und Nachteilen nicht so eindeutig ist und keine Eile besteht, sollte jeder Mann selbst über seine Genitalien entscheiden dürfen (eigentlich eine Selbstverständlichkeit).

    3. Bei diesem Vergleich wird suggeriert, dass Abtreibung auch ein „Elternrecht“ ist, was viel stärker in die körperliche Unversehrtheit eingreift. Dabei ist die beileibe nicht einfache Entscheidung für oder gegen Leben erst die Grundlage für sämtliche Elternrechte und –pflichten: Will eine Frau abtreiben, hängt das oft damit zusammen dass sie die Verantwortung für neues Leben nicht tragen kann. Außerdem ist die Abtreibung (vernünftigerweise nur innerhalb der ersten 12 Wochen legal) Teil ihrer körperlichen Selbstbestimmung – Zwang zur Austragung wäre Fremdbestimmung, ähnlich wie bei der Beschneidung. Wird also Verantwortung für neues Leben übernommen, dann auch für die Entwicklung einer neuen Persönlichkeit und Wahrung ihrer Menschenrechte. Sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gehören dazu.

    Wenn man Beschneidungsgegnern Religionshass unterstellt ist dies Übertreibung. Die meisten wollen in einem säkularen Staat gegenüber etablierten religiöser Gruppen einfach nur nicht benachteiligt werden. Die Unterstellung des Antisemitismus ist dumm da mittlerweile inflationär. Dann bin ich als Beschneidungsgegner halt Antisemit, aber beschränke dies auf die jüdische Praxis der Säuglingsbeschneidung.

  • E
    Eastman

    Wir erleben hier, wie der aufgeklärte Staat einknickt vor religiösen Führern, die sich mit Geschrei und Populismus mehr Gehör verschafft haben als Mediziner und Juristen. Religiöse Toleranz sieht anders aus: Toleranz heißt Kompromisse auszuloten, die religiöses Leben ermöglichen, solange Grundrechte (z.B. auf körperliche Unversehrtheit) gewahrt werden. Diese Kompromissbereitschaft wird nun von Politikern missverstanden und ufert im vollständigen Nachgeben und einseitiger Anpassung von Gesetzen zugunsten von Religion aus. Oder wurde etwa von den Religionsgemeinschaften darüber nachgedacht, ihre Rituale an geltende Gesetze anzupassen?

  • A
    Atheist

    Nee, das Gesetz geht nicht nach Karlsruhe - hoffe ich jedenfalls. Es wird im Gegenteil zur ersten wirklichen Prüfung für Herrn Gauck: bei den vielen fachliche Fehlern und Ungenauigkeiten kann er es gar nicht unterzeichnen, sondern muss es zurückverweisen. Man darf gespannt sein...

  • O
    Oppa

    Wenn religiöse Rituale über alle Rechte, sogar über Menschenrechte, gestellt werden, würde ich sofort religiös werden und mich gleich mehreren religiösen Riten unterwerfen.

    Da gäbe es z.B. die Filesharing-Religion oder die Mormonen (Polygamie) oder Rastafari (Ganja) oder . . .

  • C
    Charlene

    "Ärztliche Kunst" ist, einen überflüssigen Eingriff gar nicht erst vorzunehmen. Alles andere fasst man unter dem Begriff "Pfusch" zusammen.

  • J
    joe

    Lauter hohles, konjunktivistisches Geschwurbel, um ein grausames, religiös motiviertes, völlig überflüssiges Ritual zu ermöglichen. Das soetwas als Gesetz Gültigkeit erlangen und dabei dem Kindswohl und der Selbstbestimmung nicht zu wider sein soll, ist Selbstbestrug in jeder Hinsicht.

    Als Erwachsener kann sich das jeder antun, der Gefallen dran findet - dieses Kindern anzutun, gehört verboten. Es ist und bleibt religiöse Indoktrination über den Weg der Verstümmelung.

  • M
    Marvin

    Und wieder einmal wird nur DIE LiNKE. es wagen, nein zu sagen ...

  • W
    Werner

    Die Rechte eines Einzelnen oder einer Gruppe gehen so weit, bis sie die Rechte eines anderen beschneiden.

    (Außer vielleicht in großer Not und Gefahr für die Masse)

    Leider wird die Religionsfreiheit über das Kindeswohl und auch über den Tierschutz gestellt. Ich bin gespannt wann weitere Rechte auf dem Altar der Religiosität geopfert werden.

  • S
    schweinstier

    Jedem Jungen, der ungefragt beschnitten wird, sollte gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, denjenigen oder diejenigen, die ihn verstümmelt oder zu seiner Verstümmelung Beihilfe geleistet haben, zu verklagen und von diesen Schadenersatz zu verlangen.

  • S
    Sabine

    Barbarische Rituale im Zeitalter nach der Aufklärung!

    Wie lesen wir bei Kant?

    "Es ist so bequem, unmündig zu sein"

     

    In diesem Sinne, meine Damen und Herren Abgeordneten, erwarte ich von Ihnen gar nichts!

  • M
    marchham

    Hallo und guten Tag,

     

    wieder einmal setzt sich die Politik einfach über die Bürger und Bürgerinnen hinweg. Scheinbar hat man all die ganzen Diskussionen in der Öffentlichkeit, den Foren vollständig ignoriert, sonst wäre es jetzt nicht zu diesem Schnellschuss gekommen, der hoffentlich so schnell wie möglich von einem Gericht wieder 'einkassiert' wird.

     

    Bei aller Verpflichtung die wir als Deutsche gegenüber dem Judentum haben, und nur das ist der Grund für diesen Schnellschuss, das geht zu weit!

     

    Ich bin überzeugt davon, wäre es 'nur' um die Muslime gegangen, nie wäre ein solches Gesetz zustande gekommen - das ist echt übel.

     

    Interessant und ein kleiner Hoffnungsschimmer zu gleich ist, dass man den verfassungswidrigen Fraktionszwang für diese Abstimmung aufheben möchte. Zugleich wollen sich die politischen Rädelsführer in Sachen Beschneidung durch diese Maßnahme Absolution durch eine breite Mehrheit im Bundestag geben lassen, unter dem Deckmantel der 'freien Gewissensentscheidung'.

     

    Das Entfernen der Vorhaut aus nicht medizinischen Gründen ist und bleibt eine Verstümmelung. Verstümmelungen jeglicher Art und Weise, ob bei Frau oder Mann ist in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen.

     

    Religion ist hier ABSOLUT untergeordnet zu betrachten!

     

    Gruß

     

    p.s. Die Zeichnungsfrist der Petition 26078 zum Aufschub läuft noch bis zum 11.10.2012. Bitte beteiligen Sie sich!

  • T
    Teermaschine

    "Gott sei Dank geht der Kelch an mir vorüber."

     

    Das mag sicher mancher Verfassungsrichter des zweiten Senats am Verfassungsgericht denken, werden doch Grundrechtsfragen zumeist vom ersten Senat behandelt. Und dass dieses "Machwerk" in Karlsruhe landen wird, ist ja wohl mal klar wie nur was!

    Aber unsere wendigen roten Roben werden das Grundgesetz schon im Sinne der politischen Klasse zurechtbiegen bis es quietscht; man hat schließlich nicht vergessen, wem man Amt und ganz viel Würde zu verdanken hat.