Gönner gegen Gemeinde: Teebrücke vor Gericht
Der Hamburger Multimillionär Jürgen Hunke wollte dem Timmendorfer Strand ein asiatisches Teehaus auf einer neuen Seebrücke schenken. Jetzt prozessiert er.
Er habe „doch nur Gutes tun wollen“, sagt Jürgen Hunke. Aber dass er „so“ behandelt werde, „verletzt mich tief“, deshalb wolle er nun „meine Ehre wieder herstellen“. Und zwar vor dem Lübecker Landgericht: Dort wird seine Klage gegen das Ostseebad Timmendorfer Strand verhandelt. Beim Termin, der jetzt für den 5. Februar anberaumt wurde, geht es um Hunkes Mäzenatentum und um viel Geld – mindestens eine halbe Million Euro.
Der 69-jährige Hunke wollte seinem Zweitwohnsitz an der Ostsee ein „Teehaus in asiatischer Bauform“ auf eigene Kosten von rund 1,2 Millionen Euro spendieren (siehe Kasten). Das Gebäude werde „auf dem Wasser schweben“, schwärmte er, „mit viel weißem Glas und weißen Wänden“ und würde abends „diskret“ mit warmem Licht angestrahlt: „Das Haus wird sich mit dem Meer verbinden.“
Im Mai 2012 aber kündigte die Gemeinde im Streit die Verträge mit Hunke. Formal geht es in der juristischen Auseinandersetzung zunächst nur um die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung, Schadenersatzforderungen allerdings werden folgen.
Eigentlich wollte die Gemeinde Timmendorfer Strand nur die alte marode Seebrücke abreißen und einen rund 100 Meter langen Neubau für 1,7 Millionen Euro errichten. Dann hatte Jürgen Hunke eine Idee.
Der Plan: Anbau einer 36 mal 16 Meter großen Plattform am Brückenkopf, auf der ein ostasiatisch anmutendes Teehaus errichtet werden soll.
Die Kosten: Erhöhen sich für die Gemeinde um 600.000 Euro für die Brücke. Das Teehaus für rund 1,2 Millionen Euro will Hunke bezahlen.
Das Volk: In einem von Gegnern der Planung initiierten Bürgerentscheid votieren am 5. September 2010 fast 58 Prozent der TimmendorferInnen für das Projekt.
Die Kündigung: Am 23. Mai 2012 kündigt die Gemeinde den Vertrag mit Hunke wegen Streitigkeiten in mehreren Detailfragen.
Mindestens 600.000 Euro Mehrkosten schlagen bei der Gemeinde zu Buche, sagt der Timmendorfer Hauptamtsleiter Martin Scheel. „Wir haben aus Steuermitteln eine bebaubare Brücke errichtet, das wollen wir nicht umsonst investiert haben.“ Hunke hatte bereits Kosten von 500.000 Euro für Planung und Bauaufträge, als die Kündigung kam. Das Baumaterial stehe „auf Abruf zur Verfügung“, sagt er. Seit über einem halben Jahr liege es in einem Lager, „auch das kostet mich ein paar Tausender jeden Monat“, so Hunke.
Der Streit mit der Gemeinde entzündete sich an der Frage, was eigentlich ein „Teehaus“ ist. Hunke wollte auf dem Brückenkopf eine Galerie und Bücherstube errichten, in der Besucher auch Tee bekommen können. „Bewirtung im Rahmen eines Bistros“, heißt es im Vertrag. Dann aber habe die Gemeinde nachträglich „eine Schank- und Speisewirtschaft verlangt“, behauptet Hunke. Das hätte viel höhere Investionen erfordert, die er nicht habe tragen wollen. Für Scheel hingegen hat Hunke sich nicht vertragstreu verhalten, deshalb sei Timmendorf zu Recht von den Vereinbarungen zurückgetreten: „Das Thema ist durch.“
Timmendorfer Strand ist seit 1999 der Zweitwohnsitz des Hamburgers Jürgen Hunke. Als Versicherungsmakler ist er reich geworden, Präsident des Hamburger SV war er von 1990 bis 1993, Eigentümer der Hamburger Kammerspiele, die er vor dem Ruin rettete und komplett renovierte, ist er seit 1994. Er selbst sieht sich als „unabhängigen, selbstbestimmten Privatier“ sowie Verleger, Galerist – und Eigentümer von Deutschlands größter Buddha-Sammlung.
In Timmendorfer Strand hat der „bekennende Lutheraner mit einem Faible für die buddhistische Philosophie“, wie er sich selbst beschreibt, 2004 eine baufällige öffentliche Lesehalle auf eigene Kosten saniert und betreibt sie seitdem „als Künstler, nicht als Kaufmann“. Verdient habe er damit „noch keinen Cent“, sagt Hunke. Er selbst residiert 100 Meter weiter in „meinem Wohlfühlhaus“ – drei geräumigen, ostasiatisch anmutenden Villen in Weiß, Schwarz, Rot und Glas direkt am Meer.
Das sei „eine verfahrene Situation“, räumt SPD-Ratsherr Peter Ninnemann ein, der die Kündigung aber nach wie vor für richtig hält. Jetzt müsse man das Urteil des Landgerichts abwarten, „und dann sehen wir weiter, was wir mit der Brücke machen“.
Die Verträge mit Hunke seien „nicht wasserdicht“, sagt der Verwaltungsjurist Mike Weber, der Initiator des erfolglosen Bürgerentscheids gegen das Teehaus war. Bei den Verhandlungen mit dem gewieften Kaufmann Hunke, so sein Vorwurf, seien Verwaltung und Rat der Gemeinde „völlig überfordert gewesen“.
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