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Gleichstellung für HomosexuelleKarlsruhe kippt Adoptionsverbot

Erfolg für ein lesbisches Paar aus Münster: Ab sofort haben Lebenspartner mehr Rechte bei Adoptionen. Karlsruhe stärkt die Rechte homosexueller Paare.

Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gibt den beiden Klägerinnen Recht. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte homosexueller Paare in Deutschland erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten das Verbot der so genannnten Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, so die Richter.

Damit dürfen künftig Schwule und Lesben ein Kind, das von ihrem Partner oder ihrer Partnerin zuvor allein adoptiert wurde, ebenfalls adoptieren. Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 30. Juni 2014 Zeit, die Gesetze entsprechend anzupassen. Die Sukzessivadoption für homosexuelle Paare ist aber bereits ab sofort möglich.

Geklagt hatten unter anderem zwei lesbische Frauen, die seit über 20 Jahren gemeinsam leben und seit 2004 gemeinsam ihre Adoptivtochter aus Bulgarien großziehen.

Adoptieren durfte das Mädchen damals nur eine der beiden, obwohl die Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Seit sieben Jahren hatten sie dagegen geklagt – und erst jetzt in letzter Instanz Recht bekommen.

In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, dass davon auszugehen sei, dass „die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“.

Dabei bezogen sie sich auf Gutachten von Sachverständigen, die von „stabilisierenden entwicklungspsychologischen Effekten“ durch eine solche Sukzessivadoption ausgehen.

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte kurz nach dem Urteil: „Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der Gleichstellung. Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht die lebenspartnerschaftliche Familie verfassungsrechtlich anerkannt.“ Er kündigte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an, in dem das gemeinsame Adoptionsrecht für Schwule und Lesben festgeschrieben werden soll.

„Angela Merkel muss nun sagen, ob ihr das Kindeswohl oder die Diskriminierung von Homosexuellen wichtiger ist. Wir werden darüber nun im Bundestag abstimmen“, sagte der taz.de Adoptivkinder bräuchten eine besonders stabile familiäre Grundlage, die durch den Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren vom Adoptionsrecht gefährdet war, so Beck.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den Richterspruch. Zugleich forderte er vom Gesetzgeber, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. „Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen“, sagte Manfred Bruns vom LSVD.

Selbst FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger feierte das Urteil: „Die heutige Entscheidung markiert einen historischen Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes sicheres rechtliches Fundament zu stellen", sagte sie. Nun müsse das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare folgen.

Nur wenige sind betroffen

Tatsächlich betrifft der aktuelle Fall nur eine geringe Zahl von Familien. Die überwiegende Mehrheit der Kinder, die in Deutschland in Regenbogenfamilien aufwächst, sind nicht adoptiert sondern leiblich.

Zudem bleibt das gemeinschaftliche Adoptionsrecht homosexuellen Paaren auch nach dem Urteil weiter verwehrt. Dazu sind jedoch bereits weitere Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung.

Auch im Steuerrecht sind homosexuelle Paare weiter benachteiligt. Dazu wird in diesem Jahr ebenfalls ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

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5 Kommentare

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  • MS
    Mal sehen

    Ich lasse meine Befürchtungen gerne fallen, wenn sie sich als unbegründet erweisen, v.a. wenn Prinzipien „ethischer Adoption“ auch bei einem eventuellen Anstieg der „Adoptionsnachfrage“ (als Folge einer gesellschaftlichen Mode) nicht unter den Tisch fallen.

     

    (Bevor wieder irgendwelche Vorwürfe kommen: Es geht nicht nur um "Moden". In allen Bevölkerungsgruppen steigt vermutlich die "Nachfrage" nach Adoptionen und künstlicher Reproduktion. (Z.B. wird die Familiengründung aus verschiedenen Gründen oft so weit verschoben, bis sie sich aufgrund der "biologischen Uhr" sehr schwierig gestaltet.) Das wird ein immer größerer Markt. Wie bei jedem Markt stellen sich ethische Fragen. Die Gleichheitsfrage ist nicht die einzige.)

  • E
    esgibtnureinengott

    @Arbeiterkind

     

    klingt irgendwie etwas paranoid wenn ich das so lese.

    Das Adoptionsrecht gibt es doch bereits. Es geht bei diesem Urteil nur darum, dass ein Kind, dass bereits adoptiert wurde auch vom Lebenspartner adoptiert werden kann, so dass im Falle des Todes das Kind nicht zum Waisen wird, sondern noch immer ein Elternteil hat.

    Ich sehe da keinen Grund für steigende Adoptionszahlen, die durch irgendwelchen Menschenhandel befriedigt werden müssen.

  • A
    Arbeiterkind

    Darauf wird‘s hinauslaufen: Die „Nachfrage“ nach adoptierten Kindern wird steigen, und sie wird irgendwie befriedigt werden müssen. Wo sollen die Kinder herkommen, wenn jetzt schon das „Angebot“ knapp ist?

     

    Es wird noch häufiger heißen, leibliche Eltern seien nicht unbedingt das Beste für ein Kind: oft asozial, politisch unkorrekt, dick, religiös, arm, ungebildet. Rauchen, saufen, schauen fern, haben falsche Ansichten, sind ungebildet, können sich nichts leisten. Und es stimmt ja auch: Welche Mann-Frau-Familie mit halbtagsarbeitender Mutter hat so viel Geld wie ein doppelverdienendes gleichgeschlechtliches Paar? Welches Arbeiterpaar hat schon die „richtigen“ Einstellungen oder ernährt sich gesund? Und die armen Bulgaren können doch froh sein, ....

     

    Die Folge: Noch mehr Kinder (im In- u. Ausland) werden der Unterschicht entzogen und wohlmeinenden Bionade-Bildungsbürgern zugeführt, die sich mal als Eltern verwirklichen wollen. Woher sollen die adoptionswilligen Bionade-Bürger auch wissen, warum es falsch ist, Eltern ihr Kind zu nehmen? Sie haben ja keine Kinder.

     

    Und jemand muss den Prozess organisieren. Das bedeutet erstens viele Jobs für viele Hochschulabsolventen, die in ihrer Mehrheit deutsch und Bildungsbürgerkinder sind und die sonst der Grausamkeit des freien Arbeitsmarktes ausgesetzt wären. - Und es bedeutet zweitens Macht – für Gesellschaft und Staat. Wer das falsche denkt, wer das falsche glaubt, wer aufmuckt, wer dick ist, dem droht der Entzug von Elternrechten. Und wer das richtige Leben führt, der rückt auf Wartelisten für Kinder ein paar Plätze nach vorn.

     

    Für die Bionadebürger ist das eine win-win-Situation: noch mehr Optionen zur Selbstverwirklichung, noch mehr Jobs, noch mehr Macht, … Für die untere Mittelschicht und die Unterschicht (im In- u. Ausland)? Eher nicht.

     

    Das wird das Ergebnis einer vergrößerten Nachfrage nach Adoptivkindern sein.

     

    Wer sowas für übertrieben hält, suche mal nach „forced adoptions uk“. Über 15 Millionen Ergebnisse in 0,18 Sekunden.

  • S
    Sören

    Das Urteil war ja so erwartet worden, und beim Ehegattensplitting wird das Gericht mutmaßlich auch für eine Gleichstellung von homosexuellen Paaren sein.

     

    Die Politik würde sich einen großen Gefallen tun, wenn sie homosexuelle Paare von sich aus gleichstellen würde, ohne "Zwang" durch das Gericht. Insbesondere CDU/CSU sollten sich der gesellschaftlichen Realität stellen, auch wenn es ihnen aus ideologischen Gründen schwerfallen mag.

     

    @Sieg der Bewegung

    Dieser Beitrag ist wirklich nur entsetzlich.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Der Gleichheitsgrundsatz der in der Verfasung der Bundesrepublik-Deutschland verankert ist,kommt bei dem ergangenem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum tragen.