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Familienrechtlerin über Mütterlobby„Da wird die Biologie absolut“

Was, wenn die Affäre plötzlich vor der Tür steht und der neue Vater sein möchte? Eine Familienrechtlerin über den Streit ums Sorgerecht.

Irgendwann kommt dann in manchen Familien der Punkt, wo die Eltern sich fragen: Wer bekommt das Kind? Bild: dpa
Heide Oestreich
Interview von Heide Oestreich

sonntaz: Frau Peschel-Gutzeit, ab jetzt können auch unverheiratete Väter nach der Trennung das Sorgerecht für ihr Kind beantragen. Ein Fortschritt?

Lore Maria Peschel-Gutzeit: Das ist nicht so einfach, denn das Gesetz betrifft auch Konfliktfälle. Gerade bei diesen Fällen muss man sorgfältig gucken, wie sich der Streit der Eltern auf das Kindeswohl auswirkt.

Deshalb beschäftigt sich doch eine Richterin oder ein Richter mit solchen Konfliktfällen.

Das ist aber ebenfalls problematisch: Ein Richter entscheidet künftig in einem vereinfachten Verfahren, ohne die Eltern und das Jugendamt gehört zu haben. Das geht nicht – gerade in einer Konfliktsituation. Es kann gut sein, dass das Gesetz deswegen vor dem Verfassungsgericht nicht hält. Meine Prognose ist: Wir werden das vereinfachte Verfahren nicht behalten.

Die Fälle sind ja sehr unterschiedlich: Der eine Vater hatte vor ein paar Jahren einen One-Night-Stand, der andere hat sich jahrelang um das Kind gekümmert.

Die Titelgeschichte "Die Machtfrage" über das neue Sorgerecht und den Streit zwischen Vätervertretern und Mütterlobby lesen Sie in der neuen taz.am wochenende vom 4./5. Mai 2013. Darin außerdem: Ein Gespräch mit dem heimlichen Star des Kirchentages Fulbert Steffensky. Und: Wie in einem Dorf in Brandenburg ein Schweinestall zur Opernbühne wird. Außerdem klingelt die taz mal wieder an fremden Türen - diesmal in Friedland. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im //:Wochenendabo.

Das Verfassungsgericht hat deshalb eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Und der Deutsche Bundestag hat entschieden, dass man das Sorgerecht beantragen muss und es nicht automatisch beim Vater entsteht. Denn man muss schon einen Unterschied zur Ehe machen: Eheleute haben einen Vertrag geschlossen. Sie übernehmen gemeinsam Verantwortung für Kinder. Die behalten sie deshalb auch nach einer Scheidung. Nichteheliche Partnerschaften haben diesen Vertrag nicht geschlossen. Man kann beides nicht gleichsetzen.

Der Väteraufbruch für Kinder möchte, dass der biologische Vater automatisch das Sorgerecht bekommt.

Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen. Damit bekommen Sie aber etwa die Fälle kurzer Affären nicht geregelt. Da wird ein Mann automatisch zum Vater, obwohl er vielleicht gar nichts von der Schwangerschaft wusste. Der wird sich bedanken. Oder er greift gerne zu, weil er sonst keine Kinder hat. Wie kann daraus für das Kind eine gelungene Vater-Kind-Beziehung werden?

Der mütterfreundliche Verband alleinerziehender Mütter und Väter dagegen, der VaMV, will das Sorgerecht nur für Väter, die Pflichten übernehmen und etwa Unterhalt zahlen.

Ich kann nur warnen vor einer solchen Verbindung. Die stellen wir sonst auch nicht her, und zwar aus guten Gründen. Geschiedene Väter zahlen auch oft keinen Unterhalt, sie verlieren trotzdem nicht das Sorgerecht. Die persönliche Verbindung der Eltern zu den Kindern darf nicht davon abhängen, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht. Was macht denn der Vater, der arbeitslos wird? Es stimmt, oft wird der Mutter das Geld nicht gegönnt. Aber das ist ein Konflikt auf der Erwachsenenebene. Für diese Konflikte kann doch das Kind nichts. Sie müssen getrennt von der Beziehung zum Kind behandelt werden.

Eine weitere Kritik: Ungleiches werde nun gleich behandelt. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, sei etwas anderes als der, bei dem sie nicht leben.

Das sind Worthülsen. Dieser Zustand kann ja zum Beispiel gegen den Willen des Vaters herbeigeführt worden sein. Nach dem Motto: erst den Vater ausschließen und dann eine besondere Rolle für sich als Mutter zu reklamieren. Das geht nicht.

Eine typische Situation: Nach einer kurzen Beziehung wird die Frau schwanger. Der Mann will das Kind nicht und ist weg. Sie sitzt alleine da. Nach drei Jahren fällt dem Mann ein, dass er ja ein Kind hat.

Da bedankt sich die Mutter natürlich. Aber was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Das sind die Befindlichkeiten der Eltern. Die Mutter darf dem Kind nicht den Vater vorenthalten, wenn der Interesse zeigt.

Der Vater kann sich nach Belieben einschalten oder nicht. Und die Mutter soll bei allem einfach mitspielen?

Nein, natürlich nicht. Ich erlebe aber eher solche Väter, die sagen: Ich war nicht reif für ein Kind, ich habe Panik bekommen. Jetzt möchte ich doch gern am Familienleben teilhaben. Ist die Mutter berechtigt, zu sagen: „Das hättest du dir früher überlegen müssen, jetzt ist der Zug abgefahren“?

Das heißt, wenn die Mutter nach dem Antrag des Vaters erklärt, dass er sich verantwortungslos verhalten hat, dann hilft ihr das gar nicht weiter?

Das genau muss man in einer Einzelfallprüfung entscheiden. Deshalb bin ich ja gegen das Schnellverfahren. Ich würde mir den Vater holen und sagen: So, nun erzählen Sie mal. Wie ist es zu der Trennung gekommen? Seither sind ja drei Jahre vergangen. Wie ist ihm denn plötzlich die Idee gekommen, dass er ein Kind hat? Ist es eine Laune oder hat er sich die ganze Zeit schon Selbstvorwürfe gemacht?

Nun kann es ja aber sein, dass die Mutter einen neuen Freund hat. Sie bilden eine glückliche neue Familie und das Kind hat einen Vater. Und nun kommt noch so ein Vater von außen und stört.

Das erlebe ich ganz häufig. Die neueste Tendenz in Gesetzgebung und Rechtsprechung gibt dem biologischen Vater immer mehr Rechte. Er kann das Recht, sein Kind zu sehen, sogar einklagen, wenn der rechtliche Vater das Kind in einer Ehe anerkannt hat. Trotzdem hat dann der biologische Vater unter bestimmten Umständen das Recht, das Kind zu sehen. Das gefällt mir nicht, aber das ist die Rechtsprechung. Wenn der neue Freund die soziale Vaterrolle annimmt, dann müsste man dem biologischen Vater sagen können: Hier ist eine intakte Familie, nun lass dein Kind dort in Frieden leben.

Der Väteraufbruch findet, dass ein Kind auch von mehreren Vätern profitieren kann. Er schlägt vor, die Konflikte der biologischen Eltern durch einen Kooperationsmanager zu lösen. Das ist eine dritte Person, die auch das Sorgerecht hat, so dass Mehrheitsentscheidungen möglich sind.

Ich halte das schlicht für unzulässig. Die elterliche Sorge ist ein Grundrecht der Eltern. Niemand kann es einem Dritten verleihen. Und stellen Sie sich vor, wie beide Seiten versuchen werden, diese Person zu beeinflussen. Wer wählt sie aus? Das halte ich für absurd. Was dagegen sinnvoll ist: die Eltern zu verpflichten, Mediatoren einzuschalten.

Sie werben schon lange für die gemeinsame Sorge. Sehen die Väterrechtler Sie deshalb als Verbündete?

Nein. Weil im Einzelfall entschieden werden muss. Ich bin auch nicht parteiisch für die Frauen. Ich habe erlebt, mit welch himmelschreienden Argumenten einige Mütter den Vätern den Umgang verweigern. Ich bin nicht Mütter- und nicht Väterrechtlerin. Ich bin Kinderrechtlerin. Sie sind im Kampf der Eltern gegeneinander der schwächste Teil; sie gilt es zu schützen.

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31 Kommentare

 / 
  • AB
    A. Bürger

    Es bleibt dann wohl nur boch eins: Mehr Abtreibungen.

  • M
    Martin

    @ Theres:

     

    "Ein Elternteil, das im ersten Lebensjahr des Kindes sich nicht als Elternteil bekannt hat, erhält in Frankreich keineswegs das Sorgerecht.

     

    Insofern kann Papi nicht nach 3 Jahren plötzlich seine Gefühle entdecken und dann wie in Deutschland seine Rechte einklagen!

     

    Schon mal darüber nachgedacht? Vielleicht sollten wir Deutsche uns diesen Aspekt des französischen Rechts mal zum Vorbild nehmen."

     

    Aus deiner Sprache spricht recht viel Männerverachtung. Du nimmst Väter nicht ernst und trivialisierst ihre Gefühle und Verantwortung. Daraus kann man schließen, dass du Mütter per se für bessere Elternteile hältst.

     

    Wenn wir es jemals erreichen wollen, dass in Deutschland Männer und Frauen Verantwortung für die nachfolgenden Generationen übernehmen und den demographischen Trend umkehren, dann geht das nicht mit einer männerfeindlichen, rückwärts gewandten feministischen Ideologie.

     

    Schon mal darüber nachgedacht?

  • BG
    Bernd Grieger

    Es ist schon bezeichnend, wenn eine Familienrechtlerin nicht zwischen Paar- und Elternebene unterscheiden kann. Dem Kind ist es völlig egal, ob seine Eltern verheiratet sind, es liebt beide Eltern und möchte zu beiden Beziehung leben. Die Machtposition der Alleinsorge wird leider allzu häufig benutzt, um den Vater durch autokratische Entscheidungen auszugrenzen - z.B. durch einen heimlichen Wegzug. Diese Machtposition möchte diese "Familienrechtlerin" den Müttern gern belassen. Hier schreibt eine Vertreterin der Mütterlobby. Zahlreiche Studien zeigen, dass Kinder insbesondere Jungen, die ohne Vater aufwachsen, verhaltensauffällig werden und überhaupz schlechtere Chancen haben.

  • C
    Christian

    One Night Stands machen ja nicht nur die Männer. Frauen machen das ja auch! Wie dem Mann sollte man aber auch der Frau die Verantwortung für ein Kind aus einer Affäre nicht absprechen. Nennen Sie das biologisch oder nicht: Beide, Vater und Mutter müssen sich um das Kind kümmern. Ob sie wollen oder nicht. Und zwar nicht nur allein finanziell. Der Vater und aber auch die Mutter müssen für das Kind anwesend sein. Dazu müssen sie zur Not verdonnert werden. Weil die Sorge ihre oberste Pflicht ist. Steht im Grundgesetz! Und die Richter am Familiengericht und die Mitarbeiter vom Jugendamt müssen dem auch eigentlich nachgehen. Nicht?

     

    Herzliche Grüße!

  • J
    Jano

    Traurig daß eine Familienrechtlerin solche Ansichten vertritt. Ein Kind will immer seine Wurzeln kennen, wissen wem es seine Entstehung und seine Gene verdankt. Für ein Kind ist der "biologische" Vater immer wichtiger als ein von der Mutter für sich selbst ausgewählter Lebensabschnittspartner, der ihm nun als "sozialer" Papa vorgesetzt wird. Bei einer "intakten" Familie mit Stiefvater stört der leibliche Vater wohl wenn dann die Mutter und deren neue Lebensplanung. Für das Kind ist ein Interesse zeigender Vater immer ein Gewinn. Problematisch wird es nur, wenn die Mutter das Kind in einen Loyalitätskonflikt treibt. Diese Form des Missbrauchs kommt leider häufig vor und wird von Leuten wie Frau P-G auch noch unterstützt.

  • S
    Soeren

    "Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen." - Um diesen Satz herum sollte man sich Gedanken machen!

     

    Ironischerweise soll sowohl der freiwillig als auch der nicht freiwillig ausgeschlossene Vater Unterhalt bezahlen aufgrund seiner biologischen Vaterschaft. Eine soziale Vaterschaft aber kann unterbunden werden, in ganz seltenen Fällen auch eine soziale Mutterschaft. Ein One-Night-Stand zum Beispiel reicht als Begründung für beides. Eine über Jahre intensive Beziehung als Vater mit hälftiger Betreuung reicht aber umgekehrt (noch) nicht, um eine Fortsetzung dieses Modells gegen den Willen der Mutter durchzusetzen.

     

    Solange die Finanzierung der Kinder in einer Gesellschaft (und die deutlichen Mehrkosten von Patchwork) auf die Eltern und insbesondere die Väter abgewälzt werden wegen der vermeintlichen biologischen Verantwortung, wird es keine gute Lösung geben. Nicht zum Wohl der Kinder, aber auch nicht zum Wohl der anderen Beteiligten.

     

    Und ohne Männerrechtler, Frauenrechtler oder sonstwie Verdächtiger sein zu wollen: Es kann in diesen Fragen nicht nur um die Kinder gehen. Zumals sich soviel fettdreißte menschliche Häßlichkeit hinter diesem Begriff "Kindeswohl" versteckt, da ja das Kindeswohl durch Expertenmeinung ersetzt wird in der gerichtlichen Entscheidung. Realität ist: Nicht einmal die Wünsche der Kinder werden berücksichtigt! Leider erfährt man diesen Part der Wahrheit erst, wenn man das Vergnügen hat, an der Rechts-Sprechung teilzuhaben.

     

    Hier wird gesellschaftliche Rückständigkeit auf dem Rücken der "Familienmitglieder" ausgetragen. Und es bleibt so nur eine Frage der aktuellen Mode, ob es die Mütter oder die Väter mal besser erwischen. Aktuell geht einfach nur eine relativ "gute" Phase der Mütter zuende...

  • N
    Normalo

    @Theres

     

    Sagen wir es mal so: in den meisten Fällen wäre es für das Kindeswohl wohl förderlicher, wenn die sozialen Eltern AUCH die leiblichen wären, eine Adoption sich also von vornherein erübrigen würde. Im Einzelfall kann aber das Aufwachsen bei anderen als den leiblichen Eltern durchaus förderlich sein, nämlich wenn die leiblichen Eltern bei anderen Voraussetzungen für eine glückliche Kindheit (die es selbstverständlich auch gibt und die ich nicht leugnen will) entsprechende Defizite haben.

     

    Die eigentliche Frage ist auch nicht, OB Kinder es unter Umständen besser bei anderen als ihren leiblichen Eltern haben können, sondern wie hoch man die Latte bei diesen Umständen legt. Wie wichtig ist die biologische Abstammung im Vergleich zu anderen Faktoren?

     

    Jedenfalls kann sie nicht völliger Hokuspokus sein. Würde man nämlich die biologische Verbindung zu den Eltern konsequent für irrelevant im Sinne des Kindeswohls erklären, müssten eigentlich ALLE Neugeborenen erst einmal von Staats wegen zur Adoption freigegeben werden. Sie werden mir zustimmen, dass selbst bio-skeptische Zeitgenossen das als barbarisch bezeichnen würden. Aber wo die Linie genau zu ziehen ist, bleibt wohl vorerst noch eine reines Ratespiel, basierend auf Erfahrungen und der subjektiven Einschätzung des Einzelfalls.

     

    Zu Ihrer zweiten Frage: Schwierig. Kommt wohl auch eher auf den Einzelfall an. Sicherlich haben die leiblichen Eltern adoptierter Kinder in der Regel beide willentlich die Elternrolle zunächst abgelehnt oder sie aus Erwägungen des Kindeswohls entzogen bekommen. Trotzdem kann es dem Kind gut tun, nicht nur seine Adoptiveltern gut zu kennen. Wie auch immer: Jedenfalls sehe ich keinen Grund dafür, dass die leibliche Mutter per se ein größeres Recht auf Zugang und Teilhabe am Leben ihres Kindes haben sollte als der Vater.

  • K
    Kinderfreundin

    Na dann lest nochmal bei Martin nach:

    In anderen Ländern geht es auch! Ein Kind hat genau zwei Eltern. Natürlich biologisch bedingt. Deshalb mit gleichen Rechten und Pflichten. Und die UN sagt:

    Jedes Kind hat ein Recht auf diese beiden Eltern. Auch von der BRD unterschrieben. Trotzdem hält sie das nicht ein, wasfür eine Bananenrepublik im Familienrecht!

    Was soll ein feministischer Ego-Trip? Lasst den Trennungskindern endlich beide Eltern!! Sie leiden schon genug daran, dass (meist) einer von ihnen nicht bindungsfähig ist. Den vaterlosen Kindern droht dann umso mehr wieder dasselbe Schicksal.

  • T
    Theres

    @ Martin:

     

    Ein Elternteil, das im ersten Lebensjahr des Kindes sich nicht als Elternteil bekannt hat, erhält in Frankreich keineswegs das Sorgerecht.

     

    Insofern kann Papi nicht nach 3 Jahren plötzlich seine Gefühle entdecken und dann wie in Deutschland seine Rechte einklagen!

     

    Schon mal darüber nachgedacht? Vielleicht sollten wir Deutsche uns diesen Aspekt des französischen Rechts mal zum Vorbild nehmen.

  • T
    Theres

    @Normalo:

     

    Sind Sie dann der Meinung, dass das Wohl von Adoptivkindern grundsätzlich beeinträchtigt sein muss?

     

    Sind Sie ferner der Meinung, dass Adoptivfamilien damit leben müssen, dass leibliche Eltern ihre Rechte nach Belieben einfordern können?

  • M
    Martin

    Eigentlich ist es ganz einfach, man muss nur einmal in unsere Nachbarländer schauen. Dort spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, es gilt das gleiche, gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile, nicht nur ab Geburt für die Mutter und auf Antrag für den Vater. Was ist daran so schwer zu verstehen? Alle anderen Lösungen diskriminieren Väter - und natürlich auch Kinder.

     

    Ich finde die Rede von "biologischen" Vätern unerträglich sexistisch. Ist irgend jemand jemals auf die Idee gekommen, eine Mutter "biologische" Mutter zu nennen? Es gibt nur Väter oder keine Väter, genau so, wie es Mütter oder keine Mütter gibt.

     

    Artikel 6 des Grundgesetzes gibt genug her: Dort steht, dass Eltern Rechte und Pflichten haben. Das betrifft Mütter und Väter. Man kann sich nicht aus der Verantwortung für ein Kind stehlen. Das bedeutet aber auch, dass es dem Kindeswohl entspricht, regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern zu haben. Das muss nicht erst noch begründet werden, das sollte der Normalfall sein.

     

    Was das Familienrecht anbelangt, sind wir hier in Deutschland eine Bananenrepublik. Unseren Kindern nützt es überhaupt nichts.

     

    Wir werden wohl noch lange brauchen, bevor in Deutschland Zustände herrschen, die im Familienrecht niemanden mehr diskriminieren. Wir kämpfen dafür, dass Kinder auch nach Trennung oder Scheidung beide Eltern behalten. In Deutschland ist das nicht selbstverständlich, sollte es aber sein.

  • N
    Normalo

    @Theres

     

    Dass es dem Kindeswohl nicht abträglich ist, wenn der leibliche Vater (erst) nach drei Jahren eine aktive Rolle im Leben des Kindes einnimmt, heißt genau nicht im Gegenschluss, dass die drei Jahre davor zwangsläufig positiv oder neutral für das zu beurteilen wären. Vielmehr wird die Vorenthaltung des Vaters als schädliche Entwicklung betrachtet, die nunmehr glücklicherweise ein Ende hat.

     

    Und genau wie die Familiengerichte in aller Regel aggressive Obstruktion von Elternumgang durch den sorgeberechtigten Elternteil im Sinne des Kindes mit einer WEITEREN Einschränkung des Umgangs quittieren, wird hier halt die Bereitschaft zum Engagement isoliert betrachtet - ohne Ansehung vergangener Verfehlungen oder gar Klärung der Schuldfrage. Dass die Mutter sich dabei in ihrem von vornherein verlässlichen Engagement ausgenutzt und verar...t fühlt, ist verständlich, aber keine Erwägung im Sinne des Kindeswohls.

     

    Diese Kindeswohlüberlegungen fußen auf der praktischen Erfahrung, dass elterliche Pflichten

    effektiv nicht durchsetzbar sind. Der Vater, der sein Kind nicht liebevoll annehmen und Zeit mit ihm verbringen will, kann in der Praxis genausowenig dazu gezwungen werden wie die Mutter zur "pflichtgemäßen" Akzeptanz der unersetzbaren Rolle des Vaters im Leben des Kindes. Daher zählt hier pragmatisch nur die Überlegung: Was ist besser, Leben mit dem leiblichen Vater oder ohne?

     

    Und da sind sich die seriösen Wissenschaftler nun mal einig, dass der leibliche Vater nicht bloß irgendein beliebiger Kandidat für die Rolle einer (hinter der Mutter natürlich sekundären) Bezugsperson ist, wie Sie das wohl in Ihrem letzten Absatz suggerieren wollten.

  • N
    Normalo

    @ Stefan

     

    Das Problem aller dieser Gesellschaftstheorien liegt in den letzten drei Silben. Sie sind und fußen auf Theorien. Sie definieren "Verwandschaft" als ein rein soziales Gebilde und schließen am Ende messerscharf, dass sie nur sozialer Natur sein kann. Man muss schon fast mit religiösem Fanatismus an den Primat der Soziologie glauben, um den Zirkelschluss darin nicht zu erkennen.

     

    Darauf lässt sich dann wunderbar ein "antibiologistisches" Hirngespinst aufbauen. Aber im Vergleich zur naturwissenschaftlichen Praxis, in der die Korrelationen zwischen den Persönlichkeiten von biologisch Verwandten und - mittlerweile auch schon deren genetische Gründe - zumindest in ihrer Existenz nachgewiesen sind (das Ausmaß ist bislang wohl noch strittig), bleibt es weltfremde Theorie.

     

    ps. Wenn diese Theorien zwar mir zu komplex sind, Ihnen aber nicht, warum erklären Sie sie mir dann nicht kurz?

  • T
    Theres

    Von einer Kinderrechtlerin, als welche sich Frau Peschel-Gutzeit verstehen will, erwarte ich eigentlich auch eine Position, die von Kind aus argumentiert.

     

    Frau P-G scheint in Ihrem Interview ernsthaft die Position vertreten zu wollen, eine im Beispiel drei Jahre währende Abwesenheit des biologischen Vaters habe nichts mit dem Kindeswohl zu tun. Wenn die Sorge leistende Mutter über einen plötzlichen Sinneswandel mittels Einklagen von vermeintlichen Rechten nicht erfreut ist, beträfe das nur die "Befindlichkeiten der Eltern".

     

    Gleiches betrifft den Unterhalt.

     

    Ein Kind braucht mindestens verlässliche Betreuung und materielle Absicherung.

     

    Eltern, die sich nicht bemühen, dies zu leisten, verletzen ihre Elternpflichten - und zwar dem Kind gegenüber.

     

    Seltsam ist, dass offenbar die Auffassung vom Wohl des Kindes abhängig von den momentanen Absichtsbekundungen des Vaters abhängen soll.

     

    Dagegen sage ich: wenn es drei Jahre lang keine Kindeswohlgefährdung war, dass das Kind keinen Kontakt zum biologischen Vater hatte, dann wird es nicht plötzlich dadurch eine Kindeswohlgefährdung, dass der Vater seine Meinung (temporär?) ändert.

     

    Entweder - oder.

     

    Entweder das war in dieser Zeitspanne schon ein Problem - dann muss man Väter auch mehr in die Pflicht nehmen.

     

    Oder es war in dieser Zeitspanne kein Problem - dann kann man aus einem Nichtkontakt nicht aufgrund externer Faktoren plötzlich ein Problem konstruieren.

     

    Es geht also bei den Vätern, die plötzlich ihre Absichten (scheinbar?) verändern, nicht um das Kindeswohl, sondern einzig um das Elternwohl. Und ihre Elternrechte sollten sie nach drei Jahren schlicht verwirkt haben.

     

    Übrigens: eine solche Rechtsauffassung könnte sogar zu mehr Kontakt zwischen Kindern und ihren biologischen Elternteilen führen:

     

    Wenn die Väter, um die es im Bsp geht, nämlich nicht nach drei Jahren mit einem Rechtsanwalt auf der Matte stehen und ihre Rechte einfordern, sondern vielleicht erstmal der Mutter einen Brief schreiben, dass Ihnen leid tut, dass sie sich nicht gekümmert haben und anfragen, ob sie nun etwas beitragen können, dann ist in vielen Fällen eine friedliche Lösung viel näher.

     

    Und klar - für ein Kind sind zusätzliche Bezugspersonen unter gewissen Vorzeichen immer eine Bereicherung, das kann die Judolehrerin sein, eine Patentante, der nette Nachbar mit dem niedlichen Hund - oder auch der biologische Vater.

  • JB
    Jens Behnke

    Jedes Kind hat durch den Akt der Zeugung genau zwei Eltern. Dies ist der Grund, warum jeder dieser Elternteile auch Inhaber des Sorgerechts sein sollte.

    Das hat überhaupt nichts mit biologistischen Entgleisungen zu tun. Bisher hat meines Wissens auch niemand seine Stimme gegen ein automatisches Sorgerecht der Mutter erhoben. Wieso steht ihr das denn bitte zu? Doch wohl nicht etwa, weil sie das kind ausgetragen und geboren hat (Biologismus)?!

    Es geht hier ganz eindeutig um Geschlechterdiskriminierung. Gegner eines automatischen gemeinsamen Sorgerechts können nach meiner Einschätzung nur Frauen sein, die ein zu Unrecht bestehendes Machtgefälle aufrecht erhalten wollen, das in einer modernen Gesellschaft abgeschafft gehört.

  • S
    Stefan

    @Normalo

     

    Ich kann doch auch nichts dafür, dass Ihnen erkenntnistheoretisch und wissenssoziologisch tatsächlich fundierte Gesellschaftstheorie zu komplex ist und Sie sich zur Welterklärung in Alltagstheorien zurückziehen müssen. Lesen Sie Godelier, lesen Sie Sahlins, lesen Sie Gibson, lesen Sie McKinnon.

  • N
    Normalo

    @Stefan

     

    "Biologismus" ist schon seit vielen Jahrhunderten "Trend der Zeit". Die Zeit vorher nannte man "Mittelalter".

     

    Das war jene Zeit, in der klerikale und weltliche Obrigkeiten wissenschaftliche Erkenntnisse einfach für Ketzerei (heutige Version: "Fetisch") erklärt haben, wenn sie ihnen nicht in den Kram passten.

     

    Sicher ist es legitim, darauf hinzuweisen, dass die Persönlichkeit eines Menschen nicht ausschließlich aus dem Genmaterial seines Erzeugers stammt. Aber die Unmengen seriöser Forschungen, die die Vererbbarkeit von Charaktereigenschaften und damit auch die biologisch begründete Bindung zwischen Kindern und ihren BEIDEN leiblichen Elternteilen nachweisen, mit Axiomen à la "Verwandschaft ist immer sozial." wegzuwischen, geht ein wenig zu weit (und ist ein klassischer, ideologischer Zirkelschluss). Das Bedürfnis, Alles soziologisch erklären zu wollen, führt noch lange nicht zur der Tatsache, dass auch Alles soziologisch erklärbar IST.

  • S
    super

    "Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen."

     

    Vielleicht weil die Biologie ein absoluter Stellenwert hat?

    Oder wieso kommt es denn ständig dazu das Kinder ihre biologischen Eltern kennen lernen wollen?

    PS: Einfach mal über "Blut ist dicker als Wasser" nachdenken.

  • G
    gustav

    In dem Interview wird letzlich die

    Mutter als besser geeignet in

    Erziehungs-, Bildungs- und Sozialfragen

    für Kinder beschrieben.

    Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung.

     

    Teile und Herrsche ist die Devise der Staatsrechtlerin.

    Wenn sich Mann und Frau, um das Kind

    streiten, kann die allmächtige Staatsrechtlerin

    Göttin über das Schicksal des Kindes spielen

    und über den Mainstream herrschen, die Lebensleistung

    der Männer und Frauen nach Belieben abstrafen

    und Wohlwollen ausüben.

    Solche Leute gehören aus den Staatsdienst entfernt,

    weil sie der Behördenwillkür bis in die intimsten

    Winkel der Eltern-Kind-Beziehung das Wort reden.

     

    Es ist nichts als reine Scharlatanerie!

    Jeder der glaubt, ein allmächtiger Staat,

    darf nach seinen Optimierungsgelüsten in

    natürlich entstandene Beziehungen das Fallbeil

    schwingen, ist im Inneren ein Faschist oder Stalinist, denn das waren auch exakt

    deren Strategien zum Machtausbau!

  • J
    jochen

    Die Einschätzungen von Lore Maria Peschel-Gutzeit

    laufen auf eine massive Infragestellung aller

    Rechte Erwachsener, insbesondere der Männer,

    auf ihre Kinder heraus.

     

    Frau Lore Maria Peschel-Gutzeit möchte

    bürokratische EntscheiderInnen in Verwaltungen,

    die Allmacht über die Kinder geben.

    Damit wird die Familie, sobald sie Risse bekommt

    von außen für alle in diese Bürokratie

    vernichtbar.

     

    Als Mutter und als Vater hat man das Sorgerecht

    für seine Kinder zu haben, solange keine

    Kapitalverbrechen, an dem Kinde begangen wurden.

     

    Es ist eine unverschämte, machtgeile,

    staatsterroristische Anmaßung dieser

    Person die

    unverbrüchliche Beziehung zwischen Kind

    und Eltern zu optimieren, abzubiegen und manipulieren zu wollen. Es ist außerdemokratische Bevormundung und Lobbypolitik für die Frauen, möglichst vergangene Beziehungen hinter sich zu lassen und dabei ungenehme Exbeziehungen

    abzubrechen. Der seelische Druck auf die Väter

    wird dabei immer mehr krankmachend. Viele

    brechen dabei seelisch und beruflich ein.

     

    Und ob Menschen verheiratet sind oder nicht, ob

    ein Ehevertrag vorliegt oder nicht, ändert

    an den Pflichten zur Mutterschaft bzw. Vaterschaft

    rein gar nichts!!!

     

    Die Entrechtung von Männern und Entwurzelung

    von ihren eigenen Kindern ist ein feministisch

    motiviertes Assozialisieren der Männer.

    Es ist seelisch schwerste Gewalt.

     

     

    Sofern die Eltern das Kindeswohl nicht

    durch Mißhandlung bedrohen,

    hat niemand deren Rechte und Ansprüche auf ihre

    Kinder zu bedrohen!!!

    Diese Verhundsung der rechtlichen

    Moral durch Lore Maria Peschel-Gutzeit ist unerträglich!

     

    Auch die Verknüpfung an Finanzzahlungen finde

    ich widerlich. Damit stimme ich mit

    Lore Maria Peschel-Gutzeit überein.

    Als ob man alle Beziehungen nur durch Kind

    definieren und legitimieren könnte.

    Insgesamt ist die gefährlich politische

    Dummheit der vorliegenden Parteien ein Affront

    gegen ein aufgeklärtes, demokratisches Moralverständnis!

    Der Staat ist nicht der dritte Ehepartner

    und auch nicht das Familienoberhaupt und

    deren Vertreter nicht die Bevormunder über

    das Familienleben. Würde es mehr gute

    Internate(Vorbild Großbritannien) geben, wären veränderte Familienstrukturen gar kein Problem,

    weil die Besuchszeiten so gestaltet werden können,

    dass sich die Ex-Eltern nicht sehen müßten

    und individuell die Zeiten mit ihren Kindern

    dort und auch in den Ferien verbringen können.

    Solche Angebote sind Ok.

    Nicht Bevormundung und Entrechtung, sondern

    Maßschneidern geeigneter Alltagslösungen mit

    minimalen Reibungspotential wäre die Losung.

    Gute Internate aufzubauen kostet Grips, ein

    paar antidemokratische stupide Gesetze zu hämmern

    geht immer. Hier spricht Frau Lore Maria Peschel-Gutzeit dem kafkaesken Staatsterror das Wort!

  • VE
    Vater eines misshandelten Sohns

    Was für ein Menschen verachtender Artikel!

     

    Unter dem Deckmantel der Neutralität und des vorgeblichen Kinderschutzes wird massive Hetze gegen Väter betrieben.

     

    „Oder er greift gerne zu, weil er sonst keine Kinder hat. Wie kann daraus für das Kind eine gelungene Vater-Kind-Beziehung werden?“ Neutral formuliert heißt das, er freut sich Vater zu sein und nimmt diese Pflicht gerne an. Dies ist die beste Voraussetzung für eine gelungene Vater-Kind-Beziehung.

     

     

    „Das heißt, wenn die Mutter nach dem Antrag des Vaters erklärt, dass er sich verantwortungslos verhalten hat, dann hilft ihr das gar nicht weiter? Das genau muss man in einer Einzelfallprüfung entscheiden. Deshalb bin ich ja gegen das Schnellverfahren.“

     

    Frau von der Leyen hat, als sie als „Familienministerin“ ihr Programm „Frühe Hilfen“ rechtfertigte, bekannt gegeben, dass bei Kindesmisshandlung in zweidrittel der Fälle die eigene Mutter die Täterin ist. Immer wieder ließt man vom Müttern, die ihre eigenen Kinder getötet haben.

     

    Reales Beispiel: In Bayern lebt eine Frau, die hat vier Kinder von vier verschiedenen Männern. Alle Kinder kamen im Abstand von ca. 3 Jahren auf die Welt. Immer wenn die Frau vor den drei Jahren Schwanger wurde, hat sie die Kinder abgetrieben. Mittlerweile sind alle Kinder im „psychologisch behandelbaren Alter“ schwer verhaltensauffällig und deswegen in psychologischer Behandlung.

     

    Was hat den Gesetzgeber nur geritten, Frauen ab der Geburt das Sorgerecht zu geben, ohne wie bei Männern erst deren Pflege- und Erziehungsgeeignetheit zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden.

     

    Diese Argumente gegen ein automatisches Sorgerecht von Müttern wegzulassen, widerspricht jeglicher Neutralität und ist ein Affront gegen jeden ernsthaften Kinderschützer und Kinderschützerin.

  • K
    KaRa

    ...Wenn der neue Freund die soziale Vaterrolle annimmt, dann müsste man dem biologischen Vater sagen können: Hier ist eine intakte Familie, nun lass dein Kind dort in Frieden leben. ...

     

    Dann wird der soziale Vater auch fuer den Unterhalt sorgen und wenn er mal verstirbt wird das Kind ihn und nicht den biologischen Vater beerben

  • C
    Comment

    „Der Väteraufbruch findet, dass ein Kind auch von mehreren Vätern profitieren kann. Er schlägt vor, die Konflikte der biologischen Eltern durch einen Kooperationsmanager zu lösen.“

     

    Diese beiden Aussagen in einen Zusammenhang zu stellen, zeugt von der wiederholten Absicht der Interviewerin zu polarisieren. Tatsächlich hat die eine mit der anderen jedoch nichts zu tun.

     

    Frau Peschel-Gutzeit äußerte sich zum Kooperationsmanager und stellt diesem die Mediation entgegen. Unwahr ist, dass der VAfK etwas gegen Mediationen hat. Im Gegenteil. Der Kooperationsmanager ist eine Idee für diejenigen, eher wenigen Fälle, in denen die Mediation bereits gescheitert ist oder deren Scheitern bereits absehbar ist. Auf der Leiter der Eskalation stünde der Kooperationsmanager zwischen Mediator und Gericht.

    Hierzu eine rhetorische Frage: Wie viele Juristen begrüßen eine zusätzliche Instanz, in der sie nicht involviert sind?

    Und dann fallen halt mal solche Antworten, wie: „Die elterliche Sorge ist ein Grundrecht der Eltern. Niemand kann es einem Dritten verleihen.“

    Nun stellt sich mir die Frage was mir als Streitender weniger weh täte: Im Einzelfall selber noch Einfluss nehmen zu können, auf die Sache selbst und den Personenkreis, der sich in meine Angelegenheiten einmischt und mit denen ich momentan nicht ohne Hilfe klar komme, oder – wie bisher üblich - die Sache komplett aus der zu Hand geben (Rechtsvertretung A, Rechtsvertretung B, Rechtsvertretung C, Gericht, Jugendamt, ggf. weitere Professionen), letztlich und im Sinne des Begriffes – gleich mal vielen „Dritten verleihen“?

     

    Viel wäre schon erreicht, würden anwaltliche Vertretungen der streitenden Parteien ihrer Aufgabe gerecht „…Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten“ (BORA, §1, Absatz 3). Es erübrigt sich die maßgeblich betreffenden Adjektive hervorzuheben. Sie brennen auch so förmlich im Auge Betroffener.

  • H
    Horsti

    "Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen."

     

    Ja und? Das ist bei Müttern schon immer so gewesen. Hat die 80-jährige "Familienrechtsexpertin" das vergessen, oder mutwillig unterschlagen?

     

    Kraft Gesetz wird Mutterschaft biologisch definiert. Bei Vätern natürlich nicht, denn Vaterschaft ist stets im Verhältnis zur Kindesmutter definiert. So gibt es den "biologischen Vater", den "sozialen Vater" und den "rechtlichen Vater", sogar mehrere Kombinationen sind möglich. Wer gerade mit der Mutter zusammen ist, hat die besten Karten seine "Vaterschaft" zu beanspruchen und zu leben. Dies ist historisch bedingt, der Gesetzgeber wollte dem Vater die Versorgerrolle aufdrücken. Dies ist in dieser Form heute natürlich obsolet geworden.

    Von den ProtagonistInnen von Gleichberechtigung und Gleichstellung hört man in dieser Richtung wenig, eigentlich gar nichts. Dabei wäre die Lösung so einfach: "Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat". Und wer jetzt moniert daß einige Väter ihrer Rolle nicht gerecht werden, dem sei gesagt daß dies die Ausnahme, und nicht die Regel ist. Folglich sollte die Regel auch zum Standard werden, nicht die Ausnahme.

     

     

    Der kleine Paul hat sogar 4 Väter, Tendenz steigend:

    http://blog.beck.de/2011/08/08/die-vaeter-des-paul

  • L
    Lomax

    @ ReVolte,

     

    klasse Beitrag, genauso sieht es aus. Danke für Ihr Posting. Hier noch die Warnung an heiratswillige Männer.

     

    http://www.wikimannia.org/images/Warnung_vor_der_Heirat.pdf

     

    Bitte erst lesen und dann (nicht) heiraten.

     

    Grüße Lomax

  • S
    Susanna

    Unverheiratete können auch einen Vertrag eingehen. Man kann beim Jugendamt vor oder nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Genau wie bei einer Ehe geht das nur, wenn beide wollen.

    Ich bin es ein bisschen leid, dass das Verheiratetsein immer auf so einen elenden Sockel gestellt wird.

    Man muss sich nicht bürokratisch aneinander binden, nur weil man zusammen fürs Kind da sein will. Hallelujah.

  • C
    Comment

    "Da wird der Biologie ein absoluter Stellenwert zugewiesen." Nur konsequent und folgerichtig, weil für die Mutter dasselbe gilt.

     

    "Da wird ein Mann automatisch zum Vater, obwohl er vielleicht gar nichts von der Schwangerschaft wusste."

    Na, bricht sich da etwas die Angst vor ausbleibenden Samenspendern Bahn?

    Gegenvorschlag, für solche Fälle mangelnder Eigenverantwortung: Keine Sorgepflicht für den Vater, keine Unterhaltsansprüche für Mutter und ihre ganz eigenen Kinder, bis zur Klärung/Anerkennung der Vaterschaft, durch den leiblichen Vater.

     

    "Der wird sich bedanken."

    Klar, wenn die Schwangerschaft erschlichen wurde, mit falschen Angaben zu Kinderwunsch und Verhütung.

     

    "Oder er greift gerne zu, weil er sonst keine Kinder hat."

    Wenn wir mit der Leihmutterschaft so weit sind, bitte ich um Bekanntgabe, dann überlege ich es mir vielleicht noch einmal. ;-) Ansonsten ist Vaterschaft ohne Mutterschaft nicht möglich, im Gegensatz und bisher zur Mutterschaft ohne Vaterschaft. Uuups, das ist jetzt aber gar nicht gleichberechtigt.

     

    "Wie kann daraus für das Kind eine gelungene Vater-Kind-Beziehung werden?"

    Wie kann man eine auf Lügen gebaute Mutter-Kind-Beziehung als "gelungen" bezeichnen?

    Verstehe, indem frau ihre Lebenslügen mit ins Grab nimmt. Guter Plan.

    Und wieder einmal hat sich hier gezeigt, dass Frauen die besseren Menschen sind.

  • R
    ReVolte

    "Er kann das Recht, sein Kind zu sehen, sogar einklagen, wenn der rechtliche Vater das Kind in einer Ehe anerkannt hat. Trotzdem hat dann der biologische Vater unter bestimmten Umständen das Recht, das Kind zu sehen. Das gefällt mir nicht, aber das ist die Rechtsprechung."

     

    So, das gefällt der vorgeblichen Kinderrechtlerin nicht. Damit beweist sie, dass sie nicht vom Kind her denkt, sondern von der Mutter (da wird die Biologie absolut) und dem von ihr (temporär) ausgewählten sozialen Vater. Andernfalls würde sie dem Kind das Recht auf den biologischen Vater zugestehen. Tut sie aber nicht. Nix Kinderrechtlerin.

     

    Vätern Pflichten auferlegen, ihnen aber keine Rechte zugestehen. Seit Jahrzehnten bringt diese bizarre Definition von Gleichberechtigung tausendfaches Leid hervor, ohne dass eine kaltschnäuzige Mütterlobby befeuert von feministischer Misandrie auch nur mit der getuschten Wimper zuckt.

     

    "In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."

     

    Zitat Harald Schütz, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag

     

    1997!

    Und eine vorgeblich linke taz entblödet sich heute, 2013, zu fragen, ob überfällige Änderungen an dieser Sauerei ein Fortschritt wäre?

     

    Von der juristischen Abtreibung wie in Frankreich längst praktiziert, können Männer hierzulande nur träumen, denn Schmollack, Oestreich, Schwab & Co – kurz der deutsche Feminismus hält verbissen am klassischen Modell biologistischer Mutterkindkult und dem untergeordnet männlicher Erfüllungsgehilfe bzw. Unterhaltssklaverei sowie Umgangsverweigerung fest. Hoffnungslos rückwärtsgewandt und zudem asozial.

  • HB
    Herr Baldrian

    ...solange die Gebärmutter noch dem Staat gehört geht das in Ordnung.

  • S
    Stefan

    "Wenn der neue Freund die soziale Vaterrolle annimmt, dann müsste man dem biologischen Vater sagen können: Hier ist eine intakte Familie, nun lass dein Kind dort in Frieden leben." Ja das wäre wünschenswert. Verwandtschaft ist immer sozial. Die Biologie zum Fetisch zu erheben ist absurd - Biologismus ist jedoch der Trend der Zeit.

  • J
    Jupp

    "Nach einer kurzen Beziehung wird die Frau schwanger",

     

    vielleicht sollte man mehr in Erwägung ziehen, was Frau sich überhaupt so gedacht hat.

     

    Im Übrigen, wer will denn alle Einzelfälle abdecken können, zumal doch selten jemand weiß, was zwischen Menschen, die man nicht kennt, so alles dahinter steckt.