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Snowden-Debatte in DeutschlandEher ein besorgter Bürger

Der Fall Snowden taugt nicht als Beispiel für die deutsche Debatte über den Schutz von Hinweisgebern. Denn ein klassischer Whistleblower ist Snowden nicht.

„Whistleblower schützen“: Snowden-Sympathisant demonstriert in Berlin. Bild: dpa

FREIBURG taz | „Zuflucht für Edward Snowden – Whistleblower schützen“: fast 150.000 Menschen haben binnen weniger Tage diesen Aufruf des Online-Netzwerks campact unterschrieben. Deutschland soll Ed Snowden einen sicheren Aufenthaltsstatus geben und ein Whistleblower-Gesetz schaffen, das Hinweisgeber wie Snowden auch in Deutschland besser absichern würde.

Doch ist Snowden überhaupt ein klassischer Whistleblower? So werden Menschen bezeichnet, die öffentlich auf Missstände in ihrem eigenen Unternehmen hinweisen, insbesondere auf Straftaten und Gefahren für die Bevölkerung. Whistleblower sollen vor Kündigung und anderen Benachteiligungen im Betrieb geschützt werden.

Die Diskussion über Whistleblower findet bisher vor allem im Arbeitsrecht statt. So hat das deutsche Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung versucht hat.

Bei „schwerwiegenden“ Straftaten kann der Beschäftigte auch sofort Presse und Behörden einschalten. SPD und Grüne versuchen, solchen Schutz ausdrücklich gesetzlich zu regeln. Die beiden Gesetzentwürfe aus dem Jahr 2012 konzentrieren sich also auch auf das Arbeits- und Beamtenrecht.

Neues Video

Die britische Zeitung Guardian hat am Montag ein weiteres Fragment ihrer Video-Interviews mit dem US-Informanten Edward Snowden veröffentlicht. Der rund sieben Minuten lange Clip enthält nach den Enthüllungen der vergangenen Wochen keine neuen Informationen, Snowden beschreibt aber ausführlicher seine Motivation.

„Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird“, sagt der inzwischen 30-jährige Ex-Geheimdienstler in dem Video. Jeder, der mit einer solchen Welt nicht einverstanden sei, habe die Pflicht, etwas zu tun. Als er vor rund zehn Jahren zum US-Militär stieß und beim Geheimdienst landete, habe er noch an „unsere noblen Absichten“ geglaubt, sagte Snowden.

„Ich habe gewartet und beobachtet, und versucht, meinen Job zu tun.“ Mit der Zeit sei ihm aber immer klarer geworden, dass niemand etwas unternehme, um die Auswüchse der Kontrolle durch die Regierung zu stoppen. Das Interview wurde bereits am 6. Juni in Hongkong aufgezeichnet. (dpa)

Ein ähnliches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern gibt es in den USA durchaus. Es nützt Snowden aber nichts. Denn Snowden will nicht seinen Arbeitsplatz verteidigen, sondern fürchtet eine Strafverfolgung in den USA wegen Spionage.

Kein Freibrief für Straftaten

Auch die deutschen Gesetzesentwürfe zum Schutz von Whistleblowern sehen keine Straflosigkeit vor, wenn jemand zum Beispiel einen Einbruch begeht, um einen Missstand aufzudecken. Whistleblower sollen dem Recht zum Durchbruch verhelfen, sie haben dabei aber keinen Freibrief selbst Straftaten zu begehen.

Snowden ist aber auch in anderer Hinsicht kein klassischer Whistleblower. Denn was er aufgedeckt hat, gilt in den USA (und Großbritannien) nicht unbedingt als Missstand. Ein eindeutiger Rechtsbruch des US-Geheimdienstes NSA ist bisher wohl noch nicht belegt. Und der US-Supreme Court würde die zugrunde liegenden US-Überwachungsgesetze wohl auch nicht als verfassungswidrig einstufen.

Snowden ist eher ein besorgter Bürger, dem die sicherheitspolitische Ausrichtung seines Landes grundsätzlich nicht passt. Er versucht die herrschende Politik zu skandalisieren, indem er zeigt, wie umfassend die Überwachung ist, damit sie überhaupt erst als Missstand erkannt wird.

Nach deutschen Recht wäre daher zu fragen, ob ein deutscher Ed Snowden straflos bleiben könnte, weil er von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat und mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente eine wichtige öffentliche Debatte angestoßen hat. Diese Abwägung kann aber kaum gesetzlich normiert werden, sondern müsste im konkreten Fall von den Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, vorgenommen werden.

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36 Kommentare

 / 
  • I
    ion

    Jetzt dreht auch Christian Rath leer – bei DEM Medien-‘Thema’, an das jetzt zuvor schon fast jede-r "klassische" taz-Dummschwätzer-in ran durfte – den: "Fall" [sic!] Edward Snowden.

    Ein Furz ist ein Furz, ist ein Furz – so einfach ist das, echt, Herr Rath !

    Liebe taz, relauncht, wenn Ihr 's mit Eurer "Alles neu"-Verpackung schon nicht auf die Reihe kriegt, doch endlich mal die Sesselfurzer-Café-latte-Schnatter-Redaktion; Ein Facelift allein hilft da nicht mehr !

    Wäre ich E. Snowden, würde ich mich inzwischen fragen, wie ich gewissen Professionellen unter Strafandrohung verbieten könnte auch nur meinen Namen öffentlich zum Triggern zu missbrauchen und in Verbindung mit irrem Geschreibsel fette Euros für ’s Private zu machen. Christian Rath, vielen Dank für Ihr ultimatives Armutszeugnis !! Mir Ihrem Textchen haben Sie ’s uns wider so richtig ‘besorgt’, echt !!

     

    PS

    Falls jemand mal was ‘handfestes’ , substantiiertes ausserhalb des Verblödungs-Mainstreams zum Thema lesen möchte, z.B. hier, von Heinz Sauren:

    «Prism oder der Kampf um die Datenhegemonie»

    http://le-bohemien.net/2013/07/04/prism-oder-der-kampf-um-die-datenhegemonie/

     

    ♲ (09.07. 04:28)

  • TS
    Thomas Sonnabend

    Ach Du Scheiße, die TAZ; indiskutabel bis irrelevant!

     

    Was aber die Bild-Zeitung für Alt,- oder eher Möchtegern-Linke, das quasi Zentralorgan der grün lackierten FDP zum "Fall" Snowden zum Besten gibt, ist ebenso haarsträubend wie tendenziös und Sätze wie "Er versucht die herrschende Politik* zu skandalisieren" sind unweit über "BLÖD"-Niveau und könnten auch von einem CSU-Vorsitzenden eines bayerischen Provinzkaffs verlautbart worden sein - nur dass deren Formulierungen i.d.R. kürzer, aber nicht weniger plakativ und polemisch sind!

     

    *Da muss man mal richtig hinlesen: nach Christian Raths Lesart ist nicht das Handeln der Politik selbst skandalös, sondern wird von Snowden als "Wutbürger" (polemisierend für "besorgter Bürger") erst skandalisiert.

     

    Das erinnert mich an die Leute, die ständig kolportieren, dass man nichtmal mehr "die Wahrheit" sagen dürfe und bereits damit die Unterdrückung derselben an sich diskutiert wird, die selbst gar keine Wahrheit, sondern lediglich eine Meinung darstellt, die - sei sie noch so verquer - mit der Zensurdebatte zu einer vermeintlichen Wahrheit umgefälscht und unhinterfragt werden soll.

  • IR
    Ihr Richard Georg Albrecht Graf von Albrechtshaus

    Ich fordere Edward Snowden ins Zeugenschutzprogramm der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen..

     

    Es ist der wohl größte Überwachungsskandal des 21. Jahrhunderts: Milliardenfach wurden deutsche Bundesbürger vom US-Geheimdienst NSA abgehört, Regierungen ausspioniert, EU-Gebäude verwanzt. Die deutsche Bundesregierung und der BND geben sich empört und verkünden: Wir wussten von nichts. Doch ist das überhaupt möglich? Fest steht: NSA und BND haben in den letzten Jahren aufs Engste zusammen gearbeitet. Gegenseitige Besuche, gemeinsame Projekte, ständiger Austausch. MONITOR-Recherchen zeigen: Der BND hat von den Erkenntnissen der NSA vielfach profitiert. Und auch die Bundesregierung dürfte weit mehr über die Machenschaften der NSA Bescheid wissen, als sie jetzt zugibt.

     

     

    Man kann als Bürger eigentlich nur noch glauben, man sei im falschen Film. Es ist unfaßbar, was die USA sich erlauben.

     

    Ich Danke Dir das Du uns darüber informiert hast, wie diese Verbrecher unser

    Grundgesetzverletzen.

    Artikel 10

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    Grundgesetz

     

    Artikel 20

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

     

    Ich fordere Edward Snowden ins Zeugenschutzprogramm der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

     

    Bitte schreibt an

     

    Bundespräsidialamt

    Bundespräsident Herrn Joachim Gauck

    Spreeweg 1

    10557 Berlin

    +49 (0)30 2000-0

    Kontaktformular

    https://www.bundespraesident.de/DE/Service/Buergerkontakt/buergerbuero-node.html

     

    Bundesministerin für Justiz

    Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

    Bundesministerium der Justiz

    Mohrenstraße 37

    10117 Berlin

    Tel.: (030) 18 580 0

    Kontaktformular

    https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html;jsessionid=A9470E37F459EFB07C27C3A347B3202A.1_cid334

  • V
    Volksverdummung

    @ Herr Rath, Sie führen eine surreale Scheindebatte. Es gibt keinen "Freibrief für Straftaten", aber es gibt auch keinen ausser- und überkonstitutionellen Freibrief für Regierungen und Spitzelsysteme, die es diesen gestattet eine Rechtsordnung nach Belieben zu interpretieren, indem Sie (z.B. FISA surveillance act) Rechtsakte verfügt, die deklaratorisch der Geheimhaltung unterworfen werden und deshalb von niemandem -auf Inhalt und Rechtsförmigkeit- überprüft werden können.

     

    Stellen Sie sich vor, die deutsche Regierung und der Bundestag würden Gesetze verfügen, die niemand kennen darf! Das ist absurd. Ebenso absurd wäre es, wenn das Bundesverfassungsgericht "Stasi"-Praktiken - wie die Bespitzelung aller Bürger legitimieren würde. Auf die unterschiedlichen -vorgeschobenen- Begründungen für eine derartige Spitzelei (z. B. "antikapitalistische Verteidigung", oder "präventive Anti-terrormassnahme") kommt es bei der rechtlichen Beurteilung nicht an!

     

    2. Die "Spionagevorwurf" der amerikanischen Regierung gegen Herrn Snowden fällt ihr doch bereits auf die eigenen Füsse. Ich empfehle Ihnen dringend, die surveillance-Debatte in den USA etwas intensiver zu verfolgen und Regierungsstatements nicht ungeprüft -und unkritisch- zu übernehmen.

    TEXTZITAT: "Ein eindeutiger Rechtsbruch des US-Geheimdienstes NSA ist bisher wohl noch nicht belegt. Und der US-Supreme Court würde die zugrunde liegenden US-Überwachungsgesetze wohl auch nicht als verfassungswidrig einstufen..."

     

    Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass es auch in den USA Bürger gibt, die -unter keinen Umständen- in einem Überwachungsstaat leben wollen.

    Entgegen Ihrer unbelegten Behauptung lässt die amerikanische Regierung ihre Bürger komplett überwachen, indem sie einerseits Metadaten (Verbindungsdaten), und andererseits auch content (Inhalte) sammelt und unbefristet abspeichert.

    In diesem System herrscht keine Regierung, sondern der jeweilige "Chefüberwacher", der den totalitären, technokratischen Informationskomplex kommandiert.

     

    3. Sie unterlassen es, die tatsächlich zu zu diskutierenden und straftatverdächtigen Handlungen (surveillance einheimischer Bürger) von Regierungen und Geheimdiensten aufzuzeigen, oder zu debattieren, womit Sie m. E. bestenfalls erkennen lassen, dass Sie die Tragweite des Geschehens, insbesondere die Gefährdung für die betroffenen, demokratisch verfassten Staaten, völlig verkennen...

     

    Namhafte, ehemals führende Experten der NSA haben die verfassungsfeindliche Unrechtspraxis, die illegale Bespitzelung in den USA, publik gemacht! Herr Snowden mag die Debatte jetzt befeuert haben, aber er ist nicht der Erste und Einzige, der die Gefährdung durch den real existierenden amerikanischen Überwachungsstaat detailliert anprangert!

     

    4. Selbstverständlich ist Herr Snowden ein whistleblower (und "besorgter Bürger"), sofern man inhaltliche Kriterien heranzieht. Als Leser frage ich mich -und sie-, warum Sie den "whistleblower"-Begriff inhaltlich auf "deutsche" Arbeitsrechtsnormen" zu reduzieren suchen!?

    Sachlich geht es nicht um einen Arbeitsrechtsstreit zwischen Herrn Snowden und seinem Arbeitgeber, sondern um die Enthüllung von verfassungsfeindlichen Praktiken der amerikanischen Regierung und "Teilen" ihres Sicherheitsapparates.

     

    Es ist unerträglich, dass Sie dem Enthüller, Tippgeber und Bürgerrechtler, der die amerikanische Verfassung verteidigt und auf die andauernden Straftaten gegen amerikanische Bürger verweist, unter Rückgriff auf "deutsche Arbeitsrechtsnormen", jegliche Schutzbedürftigkeit und Moralität absprechen.

     

    5. Maßstab für die Gewährung von Schutz und Hilfe, vor Straf- oder sonstiger Verfolgung durch einen Staat (auch der USA) sind nicht die Rechtsnormen des Verfolgerstaates, sondern in Deutschland, die -ebenfalls bedrohten- Grundrechtsnormen des deutschen "Rechtsstaates", der sich bisher von "Gestapo-" und "Stasi-praktiken" zumindest verbal distanziert hat...

     

    Maßstab für die Beurteilung der Handlungen des Herrn Snowden, insbesondere bezüglich der Frage, ob er sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat, ist ferner nicht nur das -von Staat zu Staat unterschiedliche- Rechtssystem des "beurteilenden Staates", sondern auch die Gesamtumstände, die die zu beurteilenden Handlungen begleitet haben.

    .

    HESSE

    .

  • L
    lowandorder

    Lieber Christian Rath,

     

    mit pädagogisierenden Nachbrennern

    ist das so eine Sache.

    Was - bitte - wollen Sie wie wem sagen?

     

    Der Aufhänger:

    " Zuflucht für Edward Snowden

    - Whistleblower schützen"

     

    Geschenkt - dort ist " Whistleblowr"

    egal ob genau zutreffend oder nicht erkennbar als politischer Kampfbegriff gebraucht;

    also voll ok und ab dafür;

    und dazu Ihr Rest

    - mit Verlaub - überflüssig.

    ( Die Jagd auf Pappkameraden

    ala Nobby Blümchen - Justiz - oder

    klein-Friedrich - das und den Rescht:

    ischd under Ihrem Niveoouu)

     

    Inhaltlich

    Was Sie im letzten Absatz "nach deutschem Recht"

    ausführen, ist korrekt;

    trifft aber für Usa genauso zu.

     

    Denn das Ausspähen amerikanischer Bürger ist das eine;

    inwieweit aber ein Ausspähen fremder Staaten,

    eigenständiger Völkerrechtssubjekte, und deren Bürger in

    Usa kein (staatlicher) Rechtsbruch sein soll,

    etwas ganz anderes.

     

    Die jetzt für 'schland auftauchenden Erklärungen, Zusatzprotokolle

    etc sind dafür - auch nach dem gewohnheitsrechtlichen Regeln

    des Völkerrechts, da innerstaatlich nicht den Rechtsanforderungen ( mehr)

    entsprechend, nicht ausreicheichend.

    Jedenfalls wären sie das bei " Spitz-auf-Knopf" in einem

    Strafverfahren gegenüber der Berufung auf die Meinungsfreiheit mit

    Sicherheit nicht.

     

    Hierzu erinner ich an die

    - wie ich höre skandalöserweise

    von Drohnen-Thomas Sauhaufen immer noch nicht

    umgesetzten - Entscheidung des Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichts zu dem zu Unrecht degradierten

    Major; der sich geweigert hatte, für die klandestine

    Eben-doch-Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland

    am Irak-Krieg, ein erforderliches Computerprogramm zu bedienen,

    weil verfassungs- und völkerrechtswidrig.

     

    Hinzu tritt aber in Usa noch ein weiteres:

    dort wird - was aus Scientology etc auch hierzulande bekannt -

    die Meinungsfreiheit in Reichweite wie Gehalt wesentlich

    umfänglicher und damit schützender auch und

    gerade in der Rechtsprechung interpretiert.

     

    Und wenn alle Stricke reißen,

    gilt immer noch:

     

    Henry Thoreau 2.0

     

    In heutigen Zeiten ist es ehrenvoll

    als Phantom der Begierde

    um die Welt gejagt zu werden.

     

    Also - classic, retro, was auch immer -

    wollten Sie das hinterm warmen Ofen

    kleinreden?

     

    Nö, nich!? - nich wirklich, ne!

    Danke.

     

    …ein besorgter Bürger.

  • S
    schwarzweissrot

    @Sebastian,

     

    noch nie vom Medienvorbehalt bis 2099 gehört?!

    Auch die TAZ muß sich daran halten...

     

    Für die eigene Freiheit wird wohl kein Michel auf die Straße gehen...

  • R
    Rizo

    Ich gehöre nun wirklich nicht zur "Die USA sind der Satan und schuld an allem Übel der Welt"-Fraktion, aber dieser Artikel geht mal sowas von am Thema vorbei und ist juristisch gesehen schlicht falsch.

     

    Selbstverständlich hat Snowden nach amerikanischem Recht eine Straftat begangen, keine Frage. Nach DEUTSCHEM Recht hat er jedoch ganz klar eine schwere Straftat aufgedeckt (Spionage).

    Wenn er Deutscher wäre, und derartige Aktionen unserer Geheimdienste an die Öffentlichkeit gebracht hätte, wäre das ebenfalls legal gewesen - oder anders ausgedrückt: Das, was er aufgedeckt hätte, wäre in Deutschland durchaus kriminell. Trotz

     

    Was in Sachen Snowden gerade abgeht, ist einfach unfassbar. Seinen Asylantrag im Blitzverfahren abzulehnen (by the way: Sowas dauert doch normalerweise Jahre, und endet i.d.R. mit einer Duldung, wenn wie so oft kein einziger Asylgrund vorhanden ist) verstößt gegen das Gesetz, da ihm u.U. die Todesstrafe droht.

    Rechtsbeugung de Luxe, und ein würdeloser Kotau vor unseren amerikanischen "Freunden".

  • P
    P.Haller

    Was sind das bloss alles für Haarspaltereien !!!!

  • A
    ama.dablam

    Lieber Herr Rath, ich fürchte, mit diesem sachlich-nüchternen Kommentar an dieser Stelle...die Feder sträubt sich, ich mag es mir noch garnicht ausmalen...

  • RS
    rRainer Schnepfengarten

    Wenn hier einer Whistleblower ist, dann Snowden. Denn in seiner "Firma" gab es schon mehrere Leute, deren Pfeife intern überhaupt nicht gehört wurde. Deshalb entschied er sich für den gefahrvollen Weg über die Weltöffentlichkeit, und das ist kein Grund, sein Anliegen jetzt wieder herunter zu spielen, wie es der Artikel versucht.

    Die Zeitzeichen des Merkel-Biedermeier erkennt man untrüglich daran, dass sich nicht nur die Bundesregierung verhalten nölig im Umgang mit dem Skandal zeigt, sondern auch die alternativ etablierte Hauptstadtopposition kaum wirkliche Protestbereitschaft ausdrückt. Im Wannsee glucksen die unterseeischen Vulkane teilnahmslos vor sich hin.

    Shakespeare hätte das so ausgedrückt: Youth, where is thy sting ?

  • UR
    Uwe Roos

    Der Artikel versucht, den juristischen Kontext zu erklären. Recht und Gerechtigkeit. Was stört, ist die Begrifflichkeit des "klassischen Whisteblowers", der doch irreführend ist. Jeder Prozess gegen einen Aufdecker ist ein Präzedenzfall. Es wird auch in naher Zukunft kein "Whisteblower-Gesetz" geben. Es würde zu viele unangenehme Fragen auf Seiten der Datensammler aufwerfen. Sollte in Deutschland ein derartiger Fall auftauchen, muss man ihn mit den vorhandenen Arbeitsgesetzen konfrontieren, was rechtlich sehr schwierig sein dürfte.

  • MS
    Mario Simeunovic

    Einer staatstragenden TAZ fällt die Aufgabe zu, Snowden ein linksliberal verbrämtes Verrätermäntelchen umzuhängen: "Auch die deutschen Gesetzesentwürfe zum Schutz von Whistleblowern sehen keine Straflosigkeit vor, wenn jemand zum Beispiel einen Einbruch begeht, um einen Missstand aufzudecken."

    Jede Offenbarung von Firmen- oder Behördeninterna ist ein "Einbruch". Hier wird den Eigentümerrechten Vorrang vor dem Interesse der Bürger_innen an Rechtsstaatlichkeit oder konkret - am Schutz ihrer Daten - eingeräumt. That's capitalism.

  • A
    Akrat

    naja es geht hier ja bloß um die Definition, ich glaube moralisch würde auch Herr Rath für ein Asyl sein.

    Die Straflosigkeit der kompletten Überwachung zeigt zudem auf, was für Systeme das sind und wie mies diese sind.

  • M
    muh

    "So hat das deutsche Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung versucht hat. "

     

    WTF??? Was für ein kranker Scheiß ist dass denn? Der Arbeitgeber begeht eine Straftat und der Beschäftigte muss das erst intern zu klären versuchen? Außer bei schwerwiegenden Straftaten? Eine Straftatz, egal was für ein Bagatelldelikt das sein mag, muss jeder jederzeit zur Anzeige bringen dürfen ohne Nachteile fürchten zu müssen. Zumindest sollte das in einem Rechtsstaat so sein ...

  • SK
    S. Kahn

    Whistleblower müssen also lieber das Maul bzw. sich erstmal an Recht und Gesetz halten.

     

    Wenn ich den taz-Artikel mir so anschaue, frage ich mich, wie sich Journalisten einen zivilen Ungehorsam nach nach Artikel 22 (4) des Grundgesetzes vorstellen, der in ihren Augen hoffähig wäre?

     

    Die Öffnung der Mauer hätte es über den Rechtsweg der DDR bestimmt auch gegeben, oder?

  • L
    lui

    eins möchte ich noch sagen: snowden ist ein mensch. er ist, wie ich, in einem land aufgewachsen dass ähnliche demokratische strukturen und werte hat. in diesem artikel wird er aber als subjekt der rechtstheorie dargestellt. also abstrakt. und das kann ich nur verachten, da er mir (als bürger eines rechtsstaates) keinen schaden zugefügt hat, sondern weiteren schaden von mir abgewendet hat. und zwar unter einsatz seiner freiheit. wenn unsere rechtssprechung soetwas ignoriert oder ausschliesst, dann wuerde ich mich freuen wenn der autor luecken fuer ihn findet, statt einfach nur das gelernte strafrecht herunter zu beten. das kann naehmlich jeder provinz jurist.

  • M
    manuela

    Na logisch gibt es in US/UK Gesetze, die die weltweite Spionage legitimieren. Ja und?? Gelten die jetzt auch hier?? So wie die Daten"schutz"bestimmungen von Facebook? Die schützen höchstens die Daten, die Facebook einsammelt.

     

    Und dass die kürzlich bekannt gewordenen geheimen Vereinbarungen aller deutschen Regierungen seit WK2 mit den westlichen Besatzungsmächten zum permanenten Ausspionieren der gesamten Bevölkerung GG-widrig sind, ist doch offensichtlich. GG Art 10 existiert nicht. Hat er noch nie. Punkt. IFG - fürs Klo.

     

    Und dieser Logik aus Rechtsbeugung, offenem Rechtsbruch, Verabschiedung von "passenden" Gesetzen, Geheimverträgen und bewußter Desinformation, wann immer es den herrschenden Kasten dort oder hier angebracht erscheint, sollen wir jetzt folgen? Was für ein Blödsinn.

  • L
    lui

    und was bringt dieser artikel? soll ich mich jetzt nicht für snowden aussprechen weil er sich hierzulande auch erst durch die instanzen klagen müsste um seine moralische handlung in eine gesetzlich konforme zu wandeln? ich wünschte, snowden wäre auch journalist gewesen. egal wofür. dann kämen solche artikel gar nicht zu stande. jeder journalist würde sich für seine unversehrtheit einsetzten. ich kann mich dem poster sebastian nur anschliessen: dass habe ich von der taz nicht erwartet.

  • L
    lac

    Glückwunsch! Selbst die für ihre Tendenz zum Haarespalten berüchtigte deutsche Wikipedia bezeichnet Snowden (offenbar ganz unreflektiert) als Whistleblower. Die taz aber, nachdenklicherweise, überlegt erst einmal, ob Snowden ein Whistleblower im Sinne einer irgendwann eventuell vielleicht einmal existierenden deutschen Gesetzgebung wäre.

  • S
    Sepp

    Komisch, genau mit der Argumentation könnte man dann aber das politische Asyl für Snowden begründen. Seine Aktion war ein politisches Statement, für das ihm nun der Knast droht.

  • C
    Chris

    @Sebastian:

     

    Okay, der Artikel ist keine flammende Huldigung der Taten Snowden's. "Besorgter Bürger" gleich in der Überschrift, angesichts dessen, was ihm droht, finde ich auch ausgesprochen unpassend. Aber was heißt hier schon angepasst....?

     

    Auf campact gibt's gleich zwei Forderungen: Asyl für E. Snowden in Deutschland, und ein Whistleblower-Gesetz, das Menschen wie ihn schützen soll. In dem Artikel geht's in erster Linie um die zweite Forderung. Über die bestehende Gesetzeslage und ihre Grenzen informiert zu werden, ist doch auch okay, oder?

     

    Man kann als LeserIn jetzt natürlich erwarten, dass in jedem Artikel über E. Snowden das Verhalten der Regierungen in Europa (zu Recht) angeprangert wird, dass in jedem Artikel ein Recht auf Asyl für E. Snowden gefordert wird (auch zu Recht). Aber bei aller Bewunderung für den Mut von E. Snowden: Muss das in wirklich JEDEM Artikel stehen????

     

    Die Frage bleibt offen: Welche (rechtl.) Möglichkeiten bestehen überhaupt, um Snowden in D schützen zu können? Die Antwort bleibt der Artikel in der Tat schuldig. Kommt hoffentlich noch....

  • AU
    Andreas Urstadt

    Edward Snowden hat nichts skandalisiert.

     

    Der seelenlose Rechtsdiskurs folgt einer Institutionalisierung, die, jetzt wiederholt, an sich schon mit Habermas ein gesellschaftlich pathologisches Symptom ist. Snowden weist auf das Unterlaufen von Gewaltmonopolen anderer Staaten hin. Die Buerger und Regierungen anderer Staaten werden von hinten genommen. Es gibt so keine buergerlichen Basics mehr.

     

    Snowden sagt, dass er ein Patriot ist. Das Tun der USA wurde von einer Reihe von Pokitikern als Kriegserklaerung verstanden. Die Reaktionen gegen Diplomatenfluege sagen alles.

     

    Snowden zeigt einen Zustand an, der mit Ueberwachungsgesellschaft gar nichts mehr zu tun hat. In Ueberwachungsgesellschaften bestand ein Macht/Gegenmachtverhaeltnis. Was hier aber abgeht handelt sich qua Unterlaufen von demokratischer Oeffentlichkeit um Gewalt. Es handelt sich um feindliche Akte. Snowden warnte und klaerte auf.

     

    Foucault konnte noch fragen

     

    Was ist Aufklaerung

     

    Sich nicht dermassen regieren zu lassen

     

    Die Antwort markiert ein Macht/Gegenmachtverhaeltnis.

     

    Paradoxerweise fuehrt die Spitzelei derart eben nicht zur Aufklaerung im emanzipativen und politischen Sinn. Kant s kategorischer Imperativ koennte addiert werden.

     

    Snowden hat das erfasst. Ganz basal.

     

    Die Tragweite wird durch den kleinlichen juridischen Diskurs ueberhaupt nicht erfasst, der Horizont ist viel zu klein, das Passierte offenbar nicht fassbar.

     

    The nobel peace prize to Edward Snowden.

  • T
    T.V.

    Gerade der Fall Snowden macht doch klar, daß bei solchen staatstragenden Enthüllungen keine Hilfe von Legislative/Judikative zu erwarten ist, wenn sie mit den Enthüllungen direkt verbunden sind. Es ist doch unschwer zu erahnen, wie alles abgelaufen wäre, wenn die "Öffentlichkeit" nicht zuerst davon erfahren hätte.

     

    Guantanamo.

  • F
    fyrecrotch

    Sebastian hat leider recht.

    Diese juristische Aufklamüserei ist doch peinlich.

    Bei Solschenizyn ging das damals ruckzuck, da gab's auch kein juristisches Blabla.

    Fakt ist doch, daß Deutschland sehr wohl die Möglichkeit, nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes kann Deutschland ihn aufnehmen, "wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat". Und ich würde mal behaupten, bei den Informationen, die er hat (und da wird noch mehr kommen) betreffen ja gerade auch Deutschland, die Aufnahme wäre durchaus im "politischen Interesse" der Bundesrepublik.

    Soll heißen: unsere Regierung KANN Snowden aufnehmen.

    Sie will aber ums Verrecken nicht und jongliert jetzt ausweichend mit mächtigem juristischen Blahblah.

    Das ist peinlich.

    Ich zitiere aus dem super Artikel von Bettina Gaus letztens, denn dieser Satz bringt es auf den Punkt: "Alle Erörterungen über rechtliche Voraussetzungen für einen Asylantrag sind kleinkariert und albern."

     

    Dennoch ist es interessant (oder beängstigend?), zu spekulieren, was (rechtlich gesehen) mit einem deutschen Whistleblower geschehen würde. Das Thema muß schon angesprochen werden!

  • VB
    Volker Birk

    Die Ablenkungskampagne geht weiter. Statt dem Missstand der Totalüberwachung wird der Bote an den Pranger gestellt, der die schlechte Nachricht überbracht hat.

     

    Selbstverständlich ist Snowden schlicht ein Whistleblower. Welche Agenda hat jemand, der diese offensichtliche Tatsache in Frage stellt?

  • I
    ilmtalkelly

    "Whistleblower sollen dem Recht zum Durchbruch verhelfen, sie haben dabei aber keinen Freibrief selbst Straftaten zu begehen."

     

    Da gibt es noch den GG Art. 20 Abs.4. Darin wird Straffreiheit zugesichert.

    "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Etwaige dabei begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen werden durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt.

    Das könnte in der Brisanz der Enthüllungen hierzulande schon gegeben sein.

  • DM
    Daniel Meier

    @Sebastian :

    Im Artikel geht es nicht um das Partei für oder gegen Snowden ergreifen, sondern um die Frage, ob er ein klassischer Whistleblower ist oder nicht...

  • F
    Falk

    @Sebastian

    Was ist denn daran angepasst? Das ist eine Beleuchtung der Rechtslage. Es geht in dem Artikel auch nicht um Partei für oder gegen Snowden zu ergreifen. Mal bitte erst genau lesen und dann kommentieren!

  • H
    Hans

    Sebastian, genau. Verdachtsunabhängige Überwachung wurde in Deutschland als auch in den USA schon einmal als Verfassungswidrig vom jeweiligen Gericht klargestellt. Der Supreme Court meinte gar mal, civilized nations würden nicht Pass/Staatsbürgerschaftsentzug als Bestrafung einsetzen. Nun haben die USA genau das getan.

  • M
    murphy

    @Sebastian

    die TAZ zeigt nur den status quo im deutschen recht auf. Sollen die redakteure jetzt jedesmal eine Krokodilstraene rausdruecken, wenn ein gesetz nicht dem/deinem linken lebensgefuehl entspricht?

  • T
    timetunnel

    1. Whistleblower decken auch Missstände auf staatlicher Ebene auf, nicht nur welche in Unternehmen. Schon mal was von Daniel Ellsberg gehört?

     

    2. "Denn was er aufgedeckt hat, gilt in den USA (und Großbritannien) nicht unbedingt als Missstand." Ja UND?? Wen interessieren denn diese Datenschutzlegastheniker? Das ist HIER ein Missstand, und das reicht ja wohl mehr als aus.

     

    3. "Ein eindeutiger Rechtsbruch des US-Geheimdienstes NSA ist bisher wohl noch nicht belegt." Gute Nacht, taz, schlaft weiter.

     

    Snowden "eher ein besorgter Bürger". Nicht zu fassen. Und euch habe ich mal jahrelang Geld in Form eines Abos zukommen lassen. Echt nicht auszuhalten.

  • R
    reorient

    Aha, laut TAZ ist ein Whistleblower also jemand, der

    a) auf klassische Weise in einem Unternehmen angestellt oder Beamter ist, also jemand, der sich zumindest bisher immer brav untergeordnet und malocht hat

    b) dem der Verlust seines Arbeitsplatzes droht, denn Lohnarbeit ist ja schliesslich wichtiger als alles andere, auch als das eigene Leben...

    Ein Whisteblower ist jedoch nicht, wer

    a) schlimmere Konsequenzen als den Verlust des Arbeitsplatzes zu befuerchten hat, denn dafür ist er ja dann wohl selbst schuld

    b) Dinge tut, die von der von den Enthuellungen betroffenen Seite als Straftaten ("Spionage")ausgelegt werden könnten, denn die Deutungsmacht bleibt natuerlich unveraendert bei dieser

    c) Misstände aufdeckt in einem Staat, dessen Rechtssystem sowieso schon ausgehöhlt und erodiert ist, womit den Verantwortlichen auch kein "eindeutiger Rechtsbruch" mehr nachgewiesen werden kann

    d) so dreist ist, sein eigenes Rechtsemfpinden als mickriger Einzelmensch über das der herrschenden Politik zu stellen und diese damit zu "skandalisieren"

    e)wer nicht rückwirkend das Bundesverfassungsgericht um Meinungsfreiheit ersucht, wobei natürlich die vom Gericht abzunehmende Abwägung "kaum gesetzlich normiert werden" kann - also bitte nicht auf vorhersehbare Rechte/Rechtssicherheit pochen!!!

    Diffizile Argumentation, herzlichen Glueckwunsch auch an den Autor für seinen legalistischen Scharfsinn. Am besten gleich beim zukünftigen Wahrheitsministerium bewerben.

  • S
    Summerhill

    Was ist denn das für eine bizarre Argumentation ???

     

    1975 bereits sprach der demokratische Senator Frank Church in den USA über die NSA: "Ich weiß, dass wir die Kapazitäten haben, um in Amerika die totale Tyrannei zu schaffen."

     

    Aber die taz denkt darüber nach, ob Snowden nicht vielleicht doch eher ein Gesetzesbrecher ist, der dringend bestraft werden muss.

  • SP
    Sönke Paulsen

    Über den rechtlichen Rahmen, also das Arbeitsrecht, läßt sich Edwards Snowdens handeln wirklich nicht definieren. Den Begriff Whistleblower so einzuengen, ist ein Unsinn. Ich weiß nicht, was der Autor damit erreichen will?

    Banalisierung von Snowdens Enthüllungen als Reaktion auf eine mutmaßliche bewusste Skandalisierung normaler Vorgänge durch Edward Snowden?

    Eine typisch konservative Kritik.

    Nun denn...

  • BG
    Billiger gehts nicht

    Na, dann ist doch alles in Butter!

    Und die USA werfen ihm bestimmt nur Spionage vor, um die Weltöffentlichkeit davon abzulenken, dass sie ihm intern eigentlich eine Beförderung für "besonders verfassungstreues Verhalten am Arbeitsplatz" anbieten wollen!

    Na dann: Deckel zu und Amen. Es geht uns ja zum Glück offenbar weiter nix mehr an...

  • S
    Sebastian

    Die taz ist inzwischen so angepasst, dass es weh tut.

    Wenn ich von einer Zeitung erwartet hätte, dass sie ganz klar für Snowden Partei ergreift, dann von der taz!