Zwischen Kommission und Lokalpolitik: Lampedusa-Gruppe will bleiben
Die Flüchtlinge aus Libyen werben bei der EU-Kommission für ihre Sache und stoßen auf Verständnis. SPD-Senat beharrt aber auf der Abschiebung.
HAMBURG taz | Die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ hat am Freitag auf einer Pressekonferenz im Polittbüro am Steindamm erneut ein Bleiberecht gefordert. „Die ganze Welt schaut auf Hamburg“, sagte der Menschenrechtler Boga Sako, der aus der Elfenbeinküste geflohen ist und derzeit für den Deutschen Gewerkschaftsbund auf Vortragsreise in Hamburg ist. „Nicht nur die Menschen in Europa, sondern auch die in Afrika“, sagte Sako und sprach damit den rigorosen Umgang des SPD-Senats mit der Gruppe der rund 300 westafrikanischen Flüchtlinge an, die vor drei Jahren aus Libyen flohen und über das Flüchtlingslager auf der italienischen Insel Lampedusa nach Hamburg gekommen sind.
Die Männer, die vor ihrer Flucht als Wanderarbeiter in Libyen tätig waren, haben zwar EU-Papiere, die ihnen erlauben, sich im Schengen-Raum aufzuhalten – aber sie haben hier nur einen Touristen-Statuts. In Hamburg haben sie keinerlei Recht auf Arbeit oder finanzielle und medizinische Versorgung.
Die Lampedusa-Gruppe hatte unlängst eine Delegation nach Brüssel zur Europäischen Kommission geschickt, um mit dem EU-Abgeordneten der Linkspartei, Jürgen Klute, über ihre Situation zu sprechen. Klute schilderte den Fall einer EU-Kommissarin für Flüchtlingsangelegenheiten und „sie war entsetzt, wie hier europäisches Flüchtlingsrecht umgesetzt wird“, sagte Klute am Freitag. Der SPD-Senat beharrt weiter darauf, die Männer nach Italien zurückzuführen und beruft sich dabei auf das Dublin-II-Abkommen. Das sieht vor, dass das EU-Land zuständig ist, in dem die Flüchtlinge erstmals europäisches Territorium betreten haben.
Dass dieses Dublin-II-Abkommen längst einer Überarbeitung bedürfe, weil es den Mittelmeer-Staaten wie Spanien, Italien oder Griechenland die ganze Last etwaiger Flüchtlingsströme aufbürde, werde laut Klute auch in der EU so gesehen. Eine reiche Metropole wie Hamburg sollte es sich erlauben, humanitäre Hilfe zu leisten. Denn Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz lasse es ausdrücklich zu, Flüchtlingen, die im Aufnahmeland keine Perspektive haben, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Auch die Flüchtlingshilfe der Vereinten Nationen ersucht Industriestaaten ausdrücklich, für schutzbedürftige Personen Ausnahmen zu machen – wie 2008, als Deutschland 2.500 irakische Kriegsflüchtlinge aufnahm.
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