Münchener Prügelpolizist: Nicht zum ersten Mal ausgeteilt
Der Polizist, der einer Münchnerin das Nasenbein brach, bleibt im Dienst. Die Polizei bietet nun von sich aus eine Entschädigung an.
MÜNCHEN taz | Es war ein sehr mildes Urteil: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und 3.000 Euro Strafe bekam der Polizist, der im Januar der 23-jährigen Teresa Z. das Gesicht zertrümmert hatte. Am Dienstag hatte er sich am Münchner Amtsgericht wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt verantworten müssen – und war schuldig gesprochen worden.
Am Mittwoch legte die Polizei freiwillig nach. Anders als der prügelnde Polizist vor Gericht, entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubert Andrä schriftlich bei der jungen Frau. Dies sagte Teresa Z.s Anwalt Franz J. Erlmeier der taz.
Auch eine Entschädigung bot die Polizei der Tierarzthelferin an, obwohl der jungen Frau vom Gericht kein Schadensersatz zugesprochen worden war. Rechtsanwalt Erlmeier muss nun zusammen mit seiner Mandantin den Schaden beziffern. Wenn man sich einige, sei die Polizei laut dem Schreiben zu einer Zahlung bereit.
Rechtsanwalt Erlmeier wertet dies als Zeichen dafür, dass es in dem Fall zu keiner Berufungsverhandlung kommen wird, obwohl dazu theoretisch noch Gelegenheit wäre – und dass die Münchner Polizei offenbar sehr darauf bedacht ist, den Eindruck einer prügelnden Truppe zu vermeiden.
Schon einmal gewalttätig geworden
Der 33-jährige Polizist hatte Teresa Z. im Januar auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen. Der Richter ging allerdings von einer Provokation der jungen Frau aus, die den Beamten bespuckt hatte, als sie auf der Pritsche in der Zelle fixiert war und von mehreren Polizisten festgehalten wurde.
In seinem Schlusswort vor dem Urteil bekräftigte der Polizeibeamte noch einmal, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Lediglich die Verletzung tue im leid.
Für Teresa Z.s Anwalt ist das „absurd“. „Eine Entschuldigung sieht anders aus.“ Der Sachverständige vor Gericht habe zweifelsfrei ausgesagt, dass es zig andere Möglichkeiten gegeben hätte, zu reagieren.
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Zwischenfall im Januar nicht das erste Mal war, dass der Beamte überreagierte. Bereits 2010 wurde wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt gegen ihn ermittelt. Ebenso wie Teresa Z. hatte auch damals eine junge Frau die Polizei zur Hilfe gerufen, in der Hoffnung, diese möge in einem vorausgegangenen Streit schlichten.
Weil die Beamten ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin drückte sie der Polizist gegen ein parkendes Auto und schlug – so die Aussage der Frau – ihren Kopf fest gegen das Dach. Die Frau war damals im sechsten Monat schwanger. Weil die Zeugen von damals aber keine Angaben machten, wurde das Verfahren eingestellt.
Disziplinarverfahren steht bevor
Ob der milden Strafe, die der Polizeibeamte nun im Fall Teresa Z. bekam, wird er nicht automatisch vom Dienst entfernt. Das wäre erst bei einer Mindeststrafe von 12 Monaten der Fall. Jedoch steht ihm ein innerpolizeiliches Disziplinarverfahren bevor. Für Rechtsanwalt Erlmeier steht fest: „Dieser Mann ist charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet.“
Mit dem Ausgang des Verfahrens ist Teresa Z.s Anwalt dennoch zufrieden. „Die Polizei hat reagiert, zwar widerwillig, aber immerhin“, sagte er der taz. „Und die Polizisten werden dieses Urteil diskutieren und sich bei ihren Einsätzen künftig defensiver verhalten“, hofft er. „Die Konsequenzen sind sichtbar geworden.“
Leser*innenkommentare
8ack80n3
Einen Polizisten (oder Polizistin) der mal die Kirche im Dorf gelassen hat, sprich die Verhältnismässigkeit gewahrt hat, habe ich in meinen 43 Jahren noch nicht erlebt.
Den kleinen Bürger zocken sie, mit einem Grinsen auf den Lippen, unverhältnismäßig ab, vor den wirklich Bösen (wie zB den Motorradbanden) gehe sie in Deckung, und bei solchen "Entgleisungen" decken sie sich gegenseitig. Vor allem der letzte Punkt beweist mir, dass ich wirklich ALLE über einen Kamm scheren kann.
nk
Gast
Das Gesicht brechen gegen Spuckangriff. Ganz klar, das muss Notwehr sein. Armer zart besaiteter Prügelpolizist. Muss sicher zum Psychologen nach der gemeinen Spuckattacke.
lowandorder
Gast
tja - unsere latent kriminelle Vereinigugung - vulgo Polizei!
mach was - ;
Aus dem - mehrfach - realen Leben:
ein " Dienstrechtsrechtsdauerbrenner" -
" Gestern stand der mit kurzen Hosen und Schlappen
vor meinem Grundstück und beobachtete ca ne halbe Stunde; wohnt aber in nem völlig anderen Stadtteil!"
- "… ja, ja - war bei mir auch!"
Dann. In der Verhandlung - beim Rausgehen:" sagen Sie mal, das fällt doch auf: der Mann darf aufgrund verschiedener Diszis schon keine Dienstwaffe mehr tragen; heute das - aber wird immer befördert!?"
Behördenvertreter zuckt - resignierend - die Achseln:
"… Polizeigewerkschaften…".
Noch Fragen?
ich
Gast
Ein Mann schlägt eine Frau die meines Wissens auch noch mit Handschellen gefesselt ist, bricht ihr das Nasenbein und der Mann spricht von Notwehr?
Unglaublich.
Und dieser Mann darf weiter den Beruf eines Polizisten ausüben???
Und das ganze mit der Vorgeschichte?
Da bleibt mir die Spucke weg.
unbenannt
Gast
das scheint ein charakterlich sehr "gefestigter" Mann zu sein, der nicht nur auf eine weit weniger kräftige Frau einschlägt, sondern sogar auf eine gefesselte körperlich unterlegene Frau, na wenn das kein Held und Aushängeschild der Polizei ist.
Ob der noch eine Medaille bekommt für besondere Tapferkeit, das ist man ja in Bayern schnell zu haben.
Komische Leute
Gast
@vic,
naja, ich finde Leute, die z.B. anderen ins Gesicht spucken, schon hysterisch, Sie nicht? (bestreitet sie übrigens nicht)
Dhimitry
Erstaunlich dass es überhaupt zu so einem "harten" Urteil gekommen ist. Sonst werden solche Verfahren doch eingestellt.
Was sagen die Polizeigewekschaften zu dem Fall? Betroffenes Schweigen, weil Polizeigewalt diesmal nicht mehr zu vertuschen war?
gast
Gast
@Dhimitry ja Dhimitry so ist es.
vic
„Dieser Mann ist charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet.“
Das kann ich nur unterstreichen.
@Komische Leute:
"hysterische Frau"?
Kimme
Gast
Ist es für Sie unvorstellbar, dass eine angetrunkene, hysterische Frau eine Bedrohung für Ihre körperliche Gesundheit darstellt? Wenn ja, sind Sie ungemein sexistisch. Manch eine betrunkene "Furie" ist tatsächlich durch nicht friedlich ruhigzustellen.
Dass der Schlag ins Gesicht unverhältnismäßig war, ist denke ich nicht zu bestreiten, aber die Frau hier als unschuldiges Opfer darzustellen auch. Sie trägt ihren Teil der Schuld an der Eskalation.
Komische Leute
Gast
Ich hoffe inständig, dass ich weder diesem Polizisten noch dieser hysterischen Frau jemals im Leben begenen werde.
Pazuzu
@Komische Leute Ah, wenn Frauen mal laut werden und sich (möglicherweise in Panik) wehren, sind sie natürlich gleich hysterisch.
Steffen Müller
@Pazuzu Selbst eine Hysterische Frau kann man ganz anders Ruhig stellen, als mit einem Faustschlag ins Gesicht.
gast
Gast
Da war doch ein Mann sehr kreativ und entschlußfreudig und hat eine wehrlose Frau wehrlos gemacht, was ein Held.
Wundert mich, das man zu solchen Mitteln greift, hat man doch bei Abschiebungen auch so seine mediz. Mittelchen um Leute die sich gegen die Abschiebung wehren "ruhig zu stellen"