Gericht kappt Flugroute in Frankfurt: Nicht so weit nach Süden abheben

Mehrere Gemeinden und Privatpersonen haben mit einer Klage gegen die Südumfliegung in Frankfurt/Main Erfolg. Aber nicht, weil es lärmt

Für einige Gemeinden um Frankfurt wird es künftig mehr Ruhe geben – aus Sicherheitsgründen Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN taz | Nach dem Nachtflugverbot 2011 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstagabend nun auch einen Stopp der sogenannten Südumfliegung am Frankfurter Flughafen verfügt. Maschinen mit nördlicher Reiserichtung drehten seit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn nach dem Start eine scharfe Südkurve, um erst danach und in größerer Höhe nach Norden umzuschwenken. Damit sollte eine weitere Lärmbelästigung für die Kommunen direkt westlich des Flughafens gemindert werden, auf Kosten zahlreicher Gemeinden im Südwesten.

Unterstützt vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium hatten acht Gemeinden sowie fünf Privatbürger gegen die Route geklagt. Von täglich etwa 700 Flugzeugen donnerten bisher, je nach Windrichtung, 150 über ihre Dächer. Dies hat nicht nur infernalischen Lärm für die Bürger zur Folge. Es bedeutete für die Gemeinden auch handfeste finanzielle Einbußen, weil gewisse Grundstücke nicht mehr ohne weiteres als Wohngebiete ausgewiesen werden konnten.

Die Vorsitzende Richterin betonte, bei der Planung von Flugrouten hätten der Betreiber sowie das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) einen komfortablen Ermessensspielraum. Entscheidend sei, ob über die gewählte Route der geplante Verkehr „sicher und flüssig“ abgewickelt werden könne. In diesem Fall aber habe die Festlegung auf eine Südumfliegung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen. Entworfen hatte die schließlich vom BAF verordnete Route die Deutsche Flugsicherung (DFS) zusammen mit der Fluglärmkommission.

Die nun stillzulegende Route wurde gewählt, um mögliche Kollisionen mit anderen Flugzeugen auszuschließen, die auf der Nordwestbahn durchstarten müssen – was bis zu 40-mal im Jahr vorkommen soll. Mit der Südumfliegung hätte vor allem ein Parallelbetrieb gewährleistet werden sollen, mit dem die Kapazität des Flughafens auf 126 Flugbewegungen pro Stunde erweitert worden wäre – gegenüber nur 96 Bewegungen vor dem Bau der Nordwestbahn.

Parallelstartverbot seit Juni

In der Praxis drehten aber viele Piloten zu weit nach Süden, weshalb die DFS schon im Juni keine parallelen Starts mehr genehmigt hatte. Überdies verwiesen die Kläger auf eine „riskante Annäherung“ zweier Maschinen im Jahr 2011, bei der sich gezeigt habe, dass die Südumfliegung keineswegs den Verkehr „sicherer“ mache.

Das Gericht war aber der Ansicht, dass das Ziel einer sicheren Erhöhung des Flugverkehrs mithilfe der Südumfliegung nicht zu erreichen ist. Zwar argumentierte die DFS, der Fehler ließe sich durch korrekt programmierte Bordcomputer vermeiden. Die Richterin aber entschied, ein „sicherer Betrieb“ sei „in absehbarer Zeit“ nicht zu leisten.

Zwar kann es noch eine Weile dauern, bis neue Routen ausgearbeitet sind – die Freude in der betroffenen Region ist aber jetzt schon so groß wie die Überraschung über das Urteil: „Auf diesen Ausgang haben wir gehofft, aber wir haben nicht mit ihm gerechnet“, erklärte der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde Trebur, Carsten Sittmann (CDU).

Das Urteil könnte ein Ende der Willkür bei der Festlegung der Routen bedeuten. Wenn der Flughafen und das Bundesamt künftig Planungssicherheit wollen, sollten sie rechtzeitig die betroffenen Gemeinden mit einbeziehen.

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