piwik no script img

Keine Auslieferung

Wegen einer Anklage im Heimatland dürfen Ausländer nur ausgeliefert werden, wenn sie einen rechtsstaatlichen Strafprozess erwarten können. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern einer Vietnamesin Recht, der wegen Drogenhandels in Vietnam der Prozess gemacht werden soll. Hinter der Anklage vermutet die Frau einen Racheakt der vietnamesischen Zigarettenmafia, gegen die sie in Deutschland ausgesagt hatte. Das Kammergericht Berlin hielt die Auslieferung dennoch für rechtmäßig. Dabei habe das Gericht den Vorwurf der Vietnamesin nicht ausreichend untersucht, entschieden die Karlsruher Richter. Stellungnahmen deutscher Behörden stützten ihre Behauptung, seien aber in die Berliner Entscheidung nicht eingeflossen. So drohe der Vietnamesin nach Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Todesstrafe. (Az.: 2 BvR 1090/05) (dpa)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen