Pläne des Bundesrechnungshofs: Pauschalbesteuerung für Prostituierte
Künftig sollen Eros-Center, Massage-Salons, Sauna-Clubs und ähnliche Einrichtungen 25 Euro pro Arbeitstag und -kraft ans Finanzamt zahlen.
BERLIN afp | Der Bundesrechnungshof will nach einem Medienbericht die Steuereinnahmen aus dem milliardenschweren Prostitutionsgewerbe in Deutschland erhöhen. Die Besteuerung der Prostitution sei „nach wie vor völlig unzureichend“, zitierte die Wirtschaftswoche aus einem Bericht der Behörde für den Finanzausschuss des Bundestags. Vor allem die Erfassung von „in Betrieben tätigen Prostituierten“ sei unbefriedigend.
Der Rechnungshof plädiert in dem Schreiben für „einen Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte“, schreibt das Magazin. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollten pro Arbeitstag und -kraft einen Pauschalbetrag von 25 Euro ans Finanzamt abführen. Dies sei eine Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen. Allein aus den Vorauszahlungen könne der Staat eine Milliarde Euro pro Jahr einnehmen.
Der Jahresumsatz im deutschen Prostitutionsgewerbe wird auf 15 Milliarden Euro beziffert. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind Frauen, die in Rotlicht-Etablissements anschaffen, steuerrechtlich nicht Angestellte, sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Damit sind sie nach Auffassung des Bundesrechnungshofs Unternehmerinnen, auf deren Angebot 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig würden. Ihre Einnahmen müssten sie melden; dies geschehe jedoch in der Praxis nicht, monieren die Rechnungsprüfer.
Leser*innenkommentare
Irgendwer
Gast
Pro Tag 25 Euro ist nur die Steuer. Die dazu notwendige Bruttoeinnahme für Prostituierte ist deutlich höher, weil noch Sozialabgaben und letzlich auch der Nettoverdienst hinzukommen. Das geht dann nur, wenn mindestens ein Freier zusätzlich dazu kommt.
Wenn nun auch noch die Betreiber der der Betriebe das Geld einziehen sollen, dann wird diesen damit die Rolle des Zuhälters zugedacht. und weil es auch Frauen gibt, denen HartzIV-Leistungen mit der Begründung verweigert wurde, daß sie vordem auch als Prostituierte tätig waren und deshalb weiterhin davon leben sollen, gestaltet sich mit dieser Idee alles als Zwangsprostitution in der Form, wie sie die Politik angeblich bekämpfen will. So etwas weckt zwangsläufig den Verdacht, daß die vorherige Bekämpfung der Zwangsprostitution lediglich die Bekämpfung lästiger Konkurrenz war.