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Kommentar SchweizJa, ich bin neidisch auf die Schweiz

Andreas Zumach
Kommentar von Andreas Zumach

Volksabstimmungen sind ein hohes Gut und schaffen mehr Transparenz. Doch wenn ihre Ergebnisse dem Völkerrecht widerlaufen, muss man sie kritisieren.

Poster der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegen „Masseneinwanderung“ am Bahnhof in Basel. Bild: dpa

W er – zumal als gebürtiger Deutscher – den Inhalt der SVP-Intiative „Gegen Masseinwanderung“ öffentlich kritisiert, erhält insbesondere seit ihrem Abstimmungssieg vom letzten Sonntag viele gehässige und hämische E-Mails oder Internetkommentare. Davor schützen auch 26 Jahre Leben, Arbeiten sowie Steuern und Abgaben zu zahlen in der Schweiz nicht.

Fast alle Zuschriften unterstellen entweder, meine konkrete Kritik an dieser Initiative ziele grundsätzlich auf die Abschaffung der direkten Demokratie in der Schweiz. Oder aber, ich sei ja nur neidisch auf diese nicht nur in Europa, sondern weltweit einmaligen basisdemokratischen Mitbestimmungsrechte der Eidgenossen. Und fast immer wird gefragt, ob ich denn sicher sei, dass eine Volksabstimmung zum Thema „Masseneinwanderung“ in Deutschland oder anderen EU-Ländern nicht auch eine Mehrheit fände.

Nein, da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Was allerdings erst recht ein Grund ist, zu der Schweizer Abstimmung den Mund auf zu machen. Und ja, ich bin neidisch auf die Schweiz. Weil ich mir die hier existierenden plebiszitären Rechte und Instrumente schon seit langer Zeit für alle EU-Länder wünsche und auch für die Entscheidungen, die in Brüssel oder vom Straßburger Europaparlament für den gesamten EU-Raum getroffen werden.

Denn allein schon die Existenz dieser Rechte und Instrumente und die Möglichkeit, dass davon Gebrauch gemacht werden könnte, zwingt die politischen Entscheidungsträger in Regierung und Parlament zu mehr Transparenz . Und dazu, Gesetzesvorhaben und Beschlüsse frühzeitig öffentlich zu kommunizieren und zu begründen. Und weil der Abstimmungskampf über Initiativen - trotz all seiner Profilierungsmöglichkeiten für manchmal auch widerwärtige Populisten - eine stabilisierende und integrierende Funktion für die Demokratie hat. Auch die Verlierer am Abstimmungstag waren am Prozeß der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zumindest beteiligt. Weit mehr als die BürgerInnen in rein repräsentativen Demokratien.

Eine Einschränkung, zwei Ergänzungen

Zu dem grundsätzlichen Plädoyer für die Basisdemokratie gehören allerdings eine notwendige Einschränkung und zwei wesentliche Ergänzungen. Die Einschränkung: Initiativen, die den Menschenrechten oder dem (auch für die Schweiz unmittelbar geltenden) Völkerrecht widersprechen, sollten vom Parlament für ungültig erklärt werden.

So wäre etwa die Minarett-Initiative nie zur Abstimmung gelangt. Die erste Ergänzung: Es ist künftig durch entsprechende gesetzliche Regeln dafür zu sorgen, dass die Befürworter und die Gegner einer Initiative im Abstimmungskampf zumindest über etwa gleich lange Spieße verfügen. Sonst könnten die basisdemokratischen Mitbestimmungsrechte zu Instrumenten der wirtschaftlich und politisch mächtigen Interessengruppen pervertieren.

Im Abstimmungskampf zum Beispiel über die gescheiterte „1:12-Initiative für gerechte Löhne“ verfügten die Initianten nur über einen Bruchteil der Geldmittel, die der Unternehmerverband Economiesuisse und andere Gegner für Materialien, Zeitungsanzeigen, Fernsehspots und Veranstaltungen zur Bekämpfung der Initiative einsetzten.

Zweite Ergänzung: das Abstimmungsrecht über Initiativen sollten - ebenso wie das Wahlrecht zumindest auf kommunaler und kantonaler Ebene - endlich auch alle Ausländer erhalten, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz oder in einem anderen europäischen Land leben. Und zwar unabhängig von einer Einbürgerung.

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Andreas Zumach
Autor
Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan... BÜCHER: Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995) AUSZEICHNUNGEN: 2009: Göttinger Friedenspreis 2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg 1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps" geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.
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30 Kommentare

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  • Ziemlich guter Artikel, danke!

     

    Etwas möchte ich aber bemerken, als einer von denen, die diesmal über diese Blochersche-Initiative abgestimmt haben (klar, dagegen). Im Gegensatz zu der über Minaretten, die ja nichts bewirken kann, ausser Dampfablassen, denn für die Baubewilligungen sind ja die Gemeinden zuständig. Die habe ich und meine Freunde mit Verachtung bestraft.

     

    Erstens – Je nach Blick, Gefühl, Lebenserfahrung erscheint dies oder jenes absurd:

    – "über alles abstimmen können", denn man weiss schon wie damit umzugehen, vor allem weitere Diskussion, Konsenssuche und Taten, darunter auch weitere Abstimmungen, Initiativen

    – versus "nur über Zugelassenes dürfen" und auch das nicht nicht ganz, denn man weiss/kann es noch nicht.

     

    Zweitens – Mich überrascht, wie wenig bis rein gar nicht man sich für die Fülle anderer, durchaus konstruktiver, weiser und verantwortungsvoller Volksentscheide im Ausland interessiert. Jedes Quartal, in Gemeinde-, Kantons-, Bundes- und internationalen Angelegenheiten.

  • G
    gerstenmeyer

    vielleicht ist auch das ein grund-oder wie sehen sie das?

    http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/deutlich-mehr-diebstaehle-in-der-schweiz-1.18053514

  • H
    Hasan

    Ist schon interessant über dass Ergebnis des Masseneinwanderung. Wenn man bedenkt, dass den Schweizer im Sinne einer ethnische Gruppe nicht gibt. Schweiz ist ein Vielvölkerstaat, welches auch Schweizerdeutsch, Tessiner, Walesier und Romana gibt. Diese Aufteilung wird auch durch die Sprachen sichtbar. Deshalb ist es für mich absurd, wenn die Schweizer gegen Ausländer votieren, wenn man selber doch kein richtiger Schweizer ist. Auch sollten man nicht vergessen, dass man Akademiker und Asylanten ins gleiche Topf geschmissen hat.

    • U
      Urschweizer
      @Hasan:

      Ihr Artikel ist leider falsch

      Sie meinen nicht die Walesier sondern das Waadtland VD (die französische Schweiz)und Romana gibt es auch nicht sondern das rätoromanische Schweiz welches in der Ostschweiz, Graubünden, Engadin usw. gesprochen wird.

      Das hat nichts mit einem eigentlichen Vielvölkerstaat zu tun sondern mit einem verklüfteten Bergland in denen verschiedene Sprachen durch Ihre Einkesselungen geblieben sind und erhalten werden sollen.

      Eine kleine Lektion in Schweizerkunde und noch etwas es sind alles patriotische Schweizer im Herzen.

  • G
    GastGast

    Ich frage mich gerade, welches Recht beschnitten wird, wenn eine Regelung bestimmte bauliche Verbote (Minarette) ausspricht.

    Die freie Wahl und Ausübung von Religion ist dadurch ja nicht eingeschränkt; gebetet werden kann nämlich auch ohne Minarett.

    • @GastGast:

      Bauverbote können im Einzelfall überall ausgesprochen werden. Ein generelles Bauverbot, wie das kürzlich in die Schweizer Verfassung eingebrachte Minarettverbot, ist hingegen völkerrechtswidrig, weil es gezielt gegen die islamische Kultur gerichtet ist. Ein Minarett gehört zum Islam wie der Kirchturm zu einer chirstlichen Kirche.

      • G
        GastGadt
        @bouleazero:

        Wo finde ich die entsprechende Klausel, daß das Minarettverbot völkerrechtswidrig ist?

         

        Es handelt sich um eine rein baurechtliche Angelegenheit, denn so wie ein Christ auch ohne Kirchturm seine Religion frei ausüben kann, kann ein Moslem selbiges ohne Minarett.

      • HB
        Harald B.
        @bouleazero:

        Es gehört nicht zur Reloigionsfreiheit, Minarette errrichten zu können. Die Schweiz gewährt Religionsfreiheit in einem Masse wie es sie in keinem islmsichen Land gibt. Selbst im Vorzeigeland Türkei sind Christen extrem behindert. Soweit mir bekannt sind dort seit langem keine neuen Kirchen mehr gebaut worden. Seltsamerweise lese ich dazu kaum Protest in der taz.

  • B
    Bettina

    Zu dem Artikel:

    Es gibt kein Völkerrecht oder inrgendwie anders geartetes Recht auf Einwanderung in ein fremdes Land.

    Ebenso hat keiner ein Recht darauf, dass ein anderer ihn in sein Haus aufnimmt und dort versorgt. Wenn es das Recht gäbe, dann würde ich es gern bei einem der vielen Milliardäre in Anspruch nehmen.

    • @Bettina:

      Privateigentum ist durch das Grundgesetz sowie die Menschenrechtserklärung geschützt. Niemand muss also sein Haus mit jemand anderem teilen, wenn er das nicht will. Ein Staat bzw. ein Land ist kein Privateigentum. Die Einreise in ein Land kann durch Visapflicht und andere Massnahmen erschwert bzw. verhindert werden. Damit wird allerdings der Schutz der einheimischen Wirtschaft höher gestellt als das Recht der Menschen auf freie Niederlassung. Das ist eine veraltete und tragische Rechtsprechung, die Europa dabei ist, durch den integrierten Markt zu überwinden. Gleiches Recht auf Marktzugang ist nicht nur für Unternehmen da, sondern muss auch für die Menschen zu einem Grundrecht werden! Die Schweizer Bürger haben soeben mehrheitlich dafür gestimmt, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.

      • M
        mr.magoo
        @bouleazero:

        mehrheitlch ? 56 % Wahlbeteligung und davon 50.3 % das sind so etwa 26 %, also weit von irgendeiner Mehrheit entfernt.

  • D
    D.J.

    1. Auch in der Schweiz darf nicht über Grundrechte und allgemein anerkannte Normen des Völkerrechts abgestimmt werden bzw. solche Abstimmungen werden für ungültig erklärt.

    2. Das hat mit der aktuellen Abstimmung nichts zu tun. Oder kann mir der Autor eine völkerrechtliche Norm nennen, wonach es ein Menschenrecht auf Niederlassungsfreiheit in einem Land meiner Wahl gibt? (wäre schön, wenn wir Ende des Jahrhunderts dahin kämen, aber noch ist das Utopie).

     

    Was das Minarettverbot betrifft: Eine etwas seltsame Sache, tangiert aber in keiner Weise die Religionsfreiheit (auf jeden Fall weniger als bei den damals scharf protestierenden Doppelmoralisten der türkischen Regierung - da gab seit der Republikgründung keinen einzigen Kirchenneubau).

  • J
    jojo

    Die erste Ergänzung find ich erstmal gut, denn das ist ja das grundsätzliche Problem, auch hierzulande in Hinblick auf Parteien oder die wenigen Volksabstimmungen, die es hier gibt. Aber wie soll denn für gleich lange Spieße gesorgt werden? Den Inis, die über mehr Geld verfügen, kann man ja schlecht verbieten, für sich zu werben, dazu müsste man fundamentale Grundrechte einschränken. Also ist der Vorschlag wohl, den finanziell schlechter gestellten Inis Geld zu geben. Das kann ich mir aber auch nicht richtig vorstellen, irgendwer muss ja entscheiden, welche Ini wieviel Geld bekommt. Und irgendwie muss ja verhindert werden, dass sich irgendwelche Spinner-Inis das Geld abgreifen. Das klingt nach nem ordentlichen Behördenmonster und ist schlimmstenfalls eine weitere Möglichkeit, um potentiell unangenehme Ideen (wie es 12:1 für die herrschende Klasse war) auszuklammern.

    Im Prinzip weiteres Beispiel dafür, dass direkte Demokratie im Kapitalismus nicht möglich ist.

  • A
    Arne

    Die vorgeschlagenen Veränderungen am Recht auf Basisdemokratie in der Form von Volksabstimmungen gehen imo etwas an den Problemen vorbei.

    Das Völkerrecht setzt die UNO durch bzw. sollte sie eigentlich. Wenn Minderheitenrechte dabei entsprechend vernachlässigt werden, muss diese (hier insbeondere auch die Nachbarstaaten wie die BRD z.B.) eingreifen. Warum dies ein Parlament machen soll, ist mir nicht so ganz klar. Maximal noch ein Gericht. Ich schätze, dass auch die Schweiz eine Art Verfassung hat, die gerichtlich durchgesetzt werden kann.

     

    Und hier setzt der zweite Punkt ein, der bei den Schweizer Volksabstimmungen nicht richtig läuft: Der Minderheitenschutz.

    Wir haben eigentlich das Problem bei dieser Abstimmung schon erlebt. Während die französisch-sprechenden Kantone dieser Initiative nicht zusprechen konnten, stimmten die italienisch und deutschsprechenden Kantone meistens dafür. Relevant ist dazu auch zu bemerken, dass es auch eine Initiative aus dem grünen Bereich gab, die Einwanderung beschränken wollten aus rein ökologischen Gründen, die sich aber sehr viel Mühe gab, nicht mit der rechtslastigen SVP-Initiative in einen Zusammenhang gebracht zu werden. Tatsächlich mag, nicht nur aus primitiven Gründen, Zuwanderung in verschiedenen Teilen der Schweiz anders beurteilt zu werden. Die Schweiz sollte auch mal anfangen darüber nachzudenken, ob bestimmte Initiativen wirklich für das gesamte Schweizer Staatsgebiet ausschlaggebend sind. Derjenige ausländische Staatsbürger, der in Lausanne leben will, muss nicht automatisch das Recht bekommen,in Luzern zu leben.

  • S
    susi

    Zwei Anmerkungen:

    1. Weder die Minarett-Initiative noch die Abstimmung darüber, ob ein Land über die Zahl seiner Einwanderer selbst bestimmen möchte, verstoßen gegen das Völkerrecht.

    2. Sicherlich stehen verschiedenen politischen Lagern ungleiche Geld- und sonstige Mobilisierungsmittel zur Verfügung. Na und? Auch die WählerInnen selbst sind nicht alle gleich motiviert bzw. demokratiebegeistert, was jede Demokratie akzeptieren muss. Jede Abstimmung ist besser als keine.

  • C
    CAPTN

    @BOULEAZERO

     

    "...von den Bürgern fast nur auf kommunaler oder regionaler Ebene genutzt wird."

     

    Ähm... nur mal so zur Info: Es gibt nur Volksabstimmungen-entscheidungen auf Landes- und Kommunalebene, weil die Väter des Grundgesetzes den Deutschen damals nicht zugetraut haben, NICHT auf Populisten reinzufallen.

     

    Dass die Herren in der Legislative diese Meinung nach 65 Jahren immer noch haben, spricht Bände über deren Demokratieverständnis!

    • @CAPTN:

      Falsch! Gemäss Art. 20 des Grundgesetzes übt das Volk die Staatsmacht in Form von Wahlen UND Abstimmungen aus, Volksabstimmungen sind also vorgesehen.

  • YK
    Yapu Kamani

    Das Vorhandensein von plebiszitären Rechten und Instrumenten schutzen nicht vor Fehlentscheidungen: Keine Mehrheit hat ein absolutes Rechts zu gar nichts. Noch mehr: Ein Gut (freie Entscheidungen von freien Bürgern) darf überhaupt nicht auf Kosten anderes Gut (das Völkerrecht). Deswegen sollte die EU eine gemeinschaftliche Einheitspolitik schaffen, die die Lage der Völker miteinbezieht, die eher früher Zuflucht in Europa suchen werden. Die Eidgenossenschaft mit seinen plebiszitären Entscheidungen scheint mit solchen komplizierten Fragen einfach zu kurz zu kommen.

  • In Europa wählen die Bürger über den demokratischen Wahlprozess die politischen Vertreter in Parlamente, um die Ziele deren Wahlprogramme umzusetzen. Das selbe findet auch in der Schweiz statt. Dass sich die schweizer Bürger darüber hinaus in Abstimmungen direkt an politischen Entscheidungen beteiligen, ist eine zusätzliche Einflussmöglichkeit des Volkes, welche auch in anderen Ländern, z.B. Deutschland möglich ist, jedoch keine Tradition hat und von den Bürgern fast nur auf kommunaler oder regionaler Ebene genutzt wird. Ich würde es begrüssen, wenn mehr solche Einflussnahme stattfinden würde, allerdings sollte diese durch gewisse Mindestbeteiligung tatsächlich den Willen der Bevölkerung widerspiegeln. Sehr niedrige Beteiligungen geben m.E. keine demokratische Legitimierung für eine solche Abstimmung. Wäre z.B. in Deutschland über die Einführung des Euro abgestimmt worden, so wäre diese mit grosser Wahrscheinlichkeit akzeptiert worden. Aber wie jede Wahl und Abstimmung können diese heute so, morgen so ausfallen.

  • GG
    Gast Gast

    So ein typischer Artikel nach dem Motto "Demokratie ist in Ordnung, solange ich es erlaube und mir das Ergebnis nicht allzu unangenehm sein kann." Sobald die Initiative darüber hinausgehen könnte, muss man natürlich sofort von oben diktatorisch Befehle erteilen.

  • N
    Neidhammel

    Ich liebe die Schweiz. Sie entscheidet selbst, wem sie sich beugt und wieso und wann. Ich beneide das, maßlos.

  • A
    Anti-EU

    Ich finde es gut, was die Schweizer entgegen alle europäischen Kritik bringen. Die APO war ähnlich, un die war links. - Noch Fragen zur Politik der Eu, die allen langsam mehr und mehr auf den Senkel geht?

    Mit der EU werden weder nachhaltigkeit noch Klimaschutz noch zukunftsweisende Projekte realisiert werden können. Daher gehört die EU abgescchafft. Lieber Nationalstaaten, die funktionieren als diese verlogenen und Geld verschlingende Chaos.

  • Was genau wird denn hier bitte mit "dem Völkerrecht widersprechen"? Die Initiative gegen Masseneinwanderung tut dies nicht; was auch immer man dazu denken mag, Immigration zu regulieren oder gar ganz zu verbieten gehört völkerrechtlich zu den Rechten eines jeden souveränen Staats.

    • @Pascal:

      Das sagt der Herr Zumach auch gar nicht. Er schreibt vielmehr:

      "So wäre etwa die Minarett-Initiative nie zur Abstimmung gelangt."

  • G
    Gast

    "Zweite Ergänzung: das Abstimmungsrecht über Initiativen sollten - ebenso wie das Wahlrecht zumindest auf kommunaler und kantonaler Ebene - endlich auch alle Ausländer erhalten, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz oder in einem anderen europäischen Land leben. Und zwar unabhängig von einer Einbürgerung."

    Dies wäre zu begrüßen. Dennoch, sind Sie der Meinung eine Abstimmung wie kürzlich wäre unter diesen Bedingungen anders ausgefallen? Wenn ja, warum?

  • G
    Giraffenschnitzel

    Inwiefern verstösst eine Beschränkung der Einwanderung wie sie die Schweiz nun plant denn dem Völkerrecht? Bitte um juristische Nachhilfe

  • T
    Trueman

    Ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gibt es nicht einmal in Deutschland, egal wie lange sie in Deutschland leben. Warum sollte dies dann in der Schweiz geben?

    Erst vor der eigenen Tür...

    • BT
      Beat Thalmann
      @Trueman:

      zur Ergänzung: In einigen Kantonen der Schweiz existiert ein solches kommunales und z.T. auch kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer. In der Schweiz wird seit jeher ein Föderalismus gelebt und das ist gut so. Auch das Frauenwahlrecht wurde suxessive, von Kanton zu Kanton durch die Mehrheit der Männer eingeführt. Also ist das Ausländerwahlrecht nur eine Frage der Zeit.

  • Ich denke mal, man sollte nach 5 Jahren das Recht auf Einbürgerung bekommen. Aber ohne nicht das Recht abzustimmen. Und man sollte seinen alten Pass dabei abgeben.

    Warum ist es üblich 3 mal zu heiraten, aber nach einem Umzug ist Passwechsel sooooo schlimm?

    In Ihrem Vorschlag hätten die Ausslandsschweizer - potentiell die ersten die das Ergebnis zu spüren bekommen - nicht hätten abstimmen dürfen. ODER alternativ würden Leute die in einem Land leben würden dessen Pass sie nicht haben, laufend abstimmen dürfen, in Volksentscheiden von mehreren Ländern. Das wäre eine Entrechtung derjenigen bei denen Pass und Wohnort der gleiche ist.

    • B
      Brandt
      @Tim Leuther:

      Doppelpass und Mehrfachstaatler sollten als Norm anerkannt werden, weil der Zweck der Wahlen die Bedarfsermittlung öffentlicher Güter ist. Menschen mit Doppelpass stammen aus transnationalen Haushalten mit abhängigen Familienmitglieder wie Hausfrauen, Kinder und Rentner, und es wird grenzüberschreitend besteuerbares Einkommen transferiert. Ohne Wahlrecht über den Doppelpass wären diese Gruppen bei den öffentlichen Gütern benachteiligt. Bei diesen Gruppen geht es um Infrastrukturausgaben für Bildung, Alter, Gesundheit, Gender Budgeting in Konkurrenz zu Subventionen für Arbeitgeberinteressen.