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Entscheidung der StaatsanwaltschaftGurlitt bekommt Bilder zurück

1.280 Bilder hatte die Staatsanwaltschaft in der Wohnung von Cornelius Gurlitt beschlagnahmt. Obwohl sie nun zurückgehen, sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen.

Ein guter Tag für ihn, Cornelius Gurlitt – sagt sein Anwalt. Bild: dpa

AUGSBURG/MÜNCHEN dpa | Nach mehr als zwei Jahren erhält der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme am Mittwoch auf und gab die Werke frei. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Behörde mit. Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1.280 Bilder aus der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss gehalten. Rund 500 Werke stehen nach Auffassung der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Cornelius Gurlitt ist der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt.

„Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt“, betonte die Behörde am Mittwoch. Das Ermittlungsverfahren sei damit auch noch nicht abgeschlossen.

Anfang dieser Woche hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.

Gurlitts Strafverteidiger Tido Park erklärte: „Das ist ein guter Tag für Cornelius Gurlitt.“ Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht die Beschlagnahmeanordnung angesichts der gravierenden Mängel und unserer ausführlich begründeten Beschwerde aufgehoben hätte“, sagte Park. „Dennoch begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme durch die Augsburger Staatsanwaltschaft. Es geht allein um das Interesse des Mandanten. Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt.“

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