piwik no script img

GesetzesänderungHilfe für psychisch Kranke

Medikamentöse Zwangsbehandlungen sollen besser im Sinne der Betroffenen geregelt werden. Doch diese bleiben skeptisch – genauso wie die Politik.

Wann dürfen Medikamente unter Zwang verabreicht werden? Das soll neu geregelt werden. Bild: dpa

Nächste Woche soll das Gesetz zu Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke beschlossen werden. Es ist kein neues Gesetz, sondern eine Änderung des bereits bestehenden, bekannt unter seinem Kürzel „Psych KG“.

Notwendig wurde diese Änderung, weil die darin enthaltenden Regeln zu Zwangsmaßnahmen unvereinbar sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese definiert psychische Erkrankungen als Behinderung – in dem Sinne, dass die Betroffenen an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert werden. Bremer Selbsthilfegruppen hatten deshalb 2009 eine Neufassung des Psych KG gefordert. Der rote Teil der rot-grünen Koalition bewegte sich aber erst, nachdem 2011 das Bundesverfassungsgericht die Gesetze in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hatte.

Auch die Neufassung des Bremer Gesetzes sei nicht verfassungskonform, sagte am Donnerstag Heinz Kammeier auf einer Tagung seiner Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Gesundheitsamt. Dabei bezog sich der Jurist auf den Paragrafen 22. In diesem werden Umstände genannt, die eine Behandlung – gemeint sind Medikamente – gegen den Willen der Betroffenen rechtfertigen.

Dies sei zulässig, wenn so erreicht werden könne, dass jemand zu seiner eigenen Sicherheit oder der Dritter zwangseingewiesen werden kann, heißt es im Gesetzentwurf heißt. Die Zwangsbehandlung, argumentierte Kammeier, dürfe aber nur dem Zwecke dienen, die Selbstbestimmungsfähigkeit eines Menschen wieder herzustellen, nicht aber dem des Freiheitsentzugs. Verfassungswidrig sei auch, dass Zwangsbehandlung erlaubt sein soll, um andere zu schützen. Dies sei durch Freiheitsentzug beziehungsweise Fixierungen gegeben. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt.

Ganz anders interpretierten VertreterInnen des Gesundheitssenators das Verfassungsgerichts-Urteil. Sie erklärten den TagungsteilnehmerInnen, warum sie ihren Entwurf für juristisch wasserdicht hielten. Sie verteidigten die neue Regelung, dass PatientInnen in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden soll, eine Zwangsbehandlung vor Gericht anzufechten. Letztendlich, so Günther Mosch vom Gesundheitssenator, sei die Neufassung nur ein Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Novellierung des Gesetzes, die dann noch stärker die Forderungen von Betroffenen aufgreifen solle. So hat es auch 2012 die Bremische Bürgerschaft beschlossen.

"Stärkere Patientenorientierung"

„Wir brauchen eine stärkere Patientenorientierung“, sagte gestern die grüne Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Sie hält das Psych KG in seiner neuen Fassung nicht für perfekt, aber besser als in seiner alten. Dem Koalitionspartner SPD hat sie jetzt auf Anregung des Landesbehindertenbeauftragten vorgeschlagen, es auf fünf Jahre zu befristen und nach vier Jahren zu evaluieren. Der SPD-Gesundheitspolitiker Winfried Brumma signalisierte am Freitag Zustimmung. Seine Fraktion wird am Montag entscheiden.

„Ohne eine Befristung sollte es nicht verabschiedet werden“, sagt Kappert-Gonther, die selbst 15 Jahre als Psychiaterin auf einer Akut-Station gearbeitet hat. Außerdem soll nach ihren Vorstellungen ein mit Betroffenen besetztes Gremium die Umsetzung des Gesetzes begleiten und Vorschläge für eine nochmalige Novellierung machen. Unbedingt müssten dann Versorgungsstrukturen festgeschrieben werden, welche ambulanten und stationären Angebote es geben soll und wie diese verzahnt sind. Allerdings garantiere ein Gesetz nicht, dass weniger medikamentös behandelt werde. „Das hängt dann immer noch von der Ausbildung und der Einstellung des Personals ab und wie gut eine Station ausgestattet ist.“

Dass im Klinikum Ost in dieser Hinsicht noch reichlich Luft nach oben ist, wurde am Donnerstag aus den Erfahrungsberichten von ehemaligen PatientInnen und Angehörigen deutlich. Ein Vater plädierte dafür, Menschen wie seinen Sohn nicht als Gestörte wahrzunehmen und zu behandeln, sondern ihr Verhalten als Ausdruck einer schweren seelischen Krise zu bewerten, mit der sie aufgrund ihres Charakters und ihrer Geschichte weniger gut fertig werden als andere. Zwangsweise Hilfe könnte von ihnen nicht als solche verstanden werden, sondern verstärke im Gegenteil das Gefühl von Ohnmacht und Bedrohung.

Dies bestätigte der Chefarzt der Psychiatrie am Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven, Uwe Gonther, verheiratet mit der grünen Gesundheitspolitikerin Kappert-Gonther. „Manchmal führt die Spritze dazu, dass das Vertrauen verloren geht, das man braucht, um gemeinsam aus der Krise zu kommen.“ Er warnte davor, einzig in Medikamenten die Lösung zu suchen. „Der Kopf wird dadurch eben nicht wieder klar.“ Er forderte zudem wie die Betroffenen die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.

Die Grünen wollen diese Idee aufgreifen und sich dafür einsetzen, dass die Begleitung durch geschulte Psychiatrieerfahrene auf Stationen zur Regel wird.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!