Referentenentwurf der Regierung: Upgrade für die Datenschützerin
Thomas de Maizière will der Datenschutzbeauftragten „völlige Unabhängigkeit“ verschaffen. Sie soll zur eigenständigen Bundesbehörde aufsteigen.
FREIBURG taz | Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, soll künftig nicht mehr dem Innenministerium unterstellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung derzeit vorbereitet. So soll die Unabhängigkeit der Datenschützer gestärkt werden.
Eigentlich hat die Datenschutzbeauftragte heute schon eine starke Stellung. Sie ist „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, heißt es im Bundesdatenschutzgesetz. Der Bundesinnenminister, zu dessen Ressort sie gehört, kann ihr keine Weisungen erteilen. Allerdings übt er eine Rechts- und Dienstaufsicht aus. Er könnte also Maßnahmen beanstanden, die er für rechtswidrig hält, und Datenschützer disziplinarisch maßregeln. Faktisch ist das bisher aber wohl noch nie vorgekommen.
Problematisch ist eher, dass das Personal der Datenschutzbeauftragten zum Innenministerium gehört und im Interesse der eigenen Karriere vielleicht zu viel Rücksicht nimmt. Bekannt ist das Beispiel von Reinhard Riegel, der 1986 Referatsleiter für die Kontrolle der Geheimdienste war und dabei Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU) verärgerte. Er wurde erst zum Ministerialrat befördert, als er schriftlich versprach, sich demnächst vom Datenschutz wegversetzen zu lassen.
Nun soll die Datenschutzbeauftragte zu einer selbständigen „obersten Bundesbehörde“ werden, wie etwa der Bundesrechnungshof oder die Bundesbank. Die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff fordert das schon seit ihrem Amtsantritt im Januar. So werde schon der „Anschein eines Verdachts der politischen Einflussnahme“ vermieden, sagte sie jüngst in einem Interview.
Europa hat es gefordert
Eigentlicher Grund ist aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Unter Berufung auf die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die eine „völlige Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten fordert, beanstandete er schon 2010 die Praxis in den deutschen Bundesländern und 2012 die Verhältnisse in Österreich.
Auf ein neues Urteil zur deutschen Bundesbeauftragten will die Bundesregierung offensichtlich nicht warten. Ein Referentenentwurf für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist derzeit in der Ressortabstimmung, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage der taz. Kabinett und Bundestag müssen noch zustimmen. Die Reform wird also frühestens im nächsten Jahr greifen.
Bei den Datenschützern hofft man dann auch auf mehr Personal. Derzeit unterstehen Andrea Voßhoff nur 85 Mitarbeiter. Sie sind immerhin zuständig für 14 Ministerien mit nachgeordneten Behörden (inklusive Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz), rund 300 Sozialversicherungsträger, 307 Jobcenter, rund 3.000 Telekommunikationsunternehmen und rund 1.500 Postdienstleister.
Außerdem verlangt Voßhoff mehr Befugnisse. Gegenüber den Privatunternehmen der Telekom- und Postbranche kann sie bisher keine Bußgelder verhängen. Sie ist damit institutionell schwächer als die Landesbeauftragten, die die sonstige Privatwirtschaft kontrollieren.
Vorgesehen ist für Voßhoff zumindest ein Gehaltssprung. Nach Informationen der taz soll ihr Amt von Besoldungsstufe B 9 auf B 11 angehoben werden. Das entspräche dann dem Gehalt eines Staatssekretärs. „Das war keine Forderung von Frau Voßhoff“, erklärt ihre Sprecherin, „sondern ist die logische Folge der Umwandlung zu einer obersten Bundesbehörde.“
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