Verdacht auf Mitgliedschaft bei der ETA: Bundesgerichtshof sucht Spanier
Der BGH hat Haftbefehl gegen einen 51-jährigen Spanier erlassen. Der Mann soll seit 18 Jahren für die baskische Untergrundorganisation ETA aktiv gewesen sein.
KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof hat gegen einen 51-jährigen Spanier Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der baskischen Untergrundorganisation ETA erlassen.
Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wird dem Mann Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Laut Haftbefehl soll der Beschuldigte seit 1996 für die ETA aktiv gewesen sein und Ausweispapiere für ETA-Mitglieder gefälscht haben. Seit 2001 soll er diese Aufgabe auch von seinem Wohnort Freiburg aus wahrgenommen haben.
Die ETA will einen von Spanien unabhängigen baskischen Staat errichten. Hierzu hat sie der Bundesanwaltschaft zufolge in Vergangenheit zahlreiche Mord- und Sprengstoffanschläge verübt, bei denen über 800 Menschen ums Leben gekommen sind.