Verkehr & Pläne: Senat gibt bei A 7-Deckel nach
Die Stadt ist bereit, Anwohnern der breiter werdenden Autobahn Grundstücke und Häuser abzukaufen. Zwei von ihnen sperren sich.
HAMBURG taz | Mit dem Ausbau der Autobahn A 7 in Stellingen könnte es in absehbarer Zeit losgehen. Der Senat hat sich bereit erklärt, 38 Anwohnern am Imbekstieg ihre Grundstücke und Häuser abzukaufen. Wie die Verkehrsbehörde bestätigte, sollen konkrete Verträge im Januar vorgelegt werden. Zwei der 38 Immobilienbesitzer sind offenbar mit dem vereinbarten Kaufpreis nicht einverstanden und sperren sich noch.
Die Autobahn soll in den kommenden Jahren in Hamburg von acht auf zehn Spuren verbreitert werden. Weil der für Autobahnen zuständige Bund dafür den Lärmschutz verbessern muss, hat Hamburg vorgeschlagen, Geld obendrauf zu legen und die Autobahn auf vier Abschnitten mit einem Deckel versehen.
Dieser soll nicht nur den Lärmschutz gewährleisten, sondern mit Parks, Kleingärten und Sportanlagen versehen werden und so die Stadtteile links und rechts der Verkehrsschneise wieder zusammenwachsen lassen. Allerdings: 27 der 38 Immobilienbesitzer am Imbekstieg, der zwischen der Kieler Straße und der Güterumgehungsbahn direkt an der Autobahn liegt, haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Autobahnausbau geklagt.
Sie wehren sich dagegen, dass ihre Gärten um ein Drittel kleiner werden sollen und vor allem, dass ihnen während der bis zu vierjährigen Bauzeit eine temporäre Lärmschutzwand dicht vor die Nase gesetzt werde soll: Der sechs Meter hohe Bauzaun, dessen obere Hälfte durchsichtig sein soll, würde auf bis zu fünf Meter an die Fassaden und auf bis zu einen Meter an die Wintergärten heran rücken.
Wie Christiane Brylla von der Anwohnerinitiative Imbekstieg (Bigi) bestätigte, hat die Stadt angeboten, 200.000 Euro für Mittelreihenhäuser, 240.000 Euro für Endreihenhäuser und 40.000 Euro für Ausstattung wie Wintergärten zu bezahlen. „Wir brauchen Teile dieser Grundstücke, um den Deckel und den Lärmschutz bauen zu können“, sagt Susanne Meinecke, die Sprecherin der Verkehrsbehörde.
Kommt es zur Unterschrift, ziehen 25 Bigi-Mitglieder ihre 140-seitige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück. „Die Planung ist defizitär“, behauptet Brylla. Verschiedene Teilschritte seien nicht zu Ende gedacht. Außerdem halte sie gesetzliche Richtwerte nicht ein. Nach dem Einlenken der Stadt können sich die Anwohner entscheiden, ihr Grundstück ganz oder teilweise zu verkaufen. Sie können aber eine Entschädigung nehmen und bleiben.
Mit Blick auf die beiden nicht verkaufswilligen Eigentümer gibt sich Behördensprecherin Meinecke optimistisch: Das Prozessrisiko wachse, weil sie sich die Anwaltskosten künftig durch zwei statt durch 27 teilen müssten. „Ihr Verhalten widerspricht der Gemeinschaft“, sagt Brylla, die ihnen wenig Chancen einräumt, alleine mit ihrer Klage durchzukommen.
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