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Urteil gegen KrankenpflegerLebenslang für Mordserie

Niels H. muss lebenslang in Haft. Weil sich der Krankenpfleger unterfordert fühlte, hat er 90 Patienten eine Medikamenten-Überdosis gespritzt, 30 starben.

Legte überraschend doch noch ein Geständnis ab: Krankenpfleger Niels H. im Landgericht Oldenburg. Bild: dpa

OLDENBURG dpa | Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. muss wegen Mordes an Patienten lebenslang in Haft. Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg verurteilte den Mann am Donnerstag wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an Patienten des Klinikums Delmenhorst. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im Prozess gestand der Mann sogar, für den Tod von bis zu 30 Patienten verantwortlich zu sein.

Eine Sonderkommission untersucht die mutmaßliche Mordserie, die sich als eine der größten an einem deutschen Krankenhaus entpuppen könnte. Die Ermittler gehen mehr als 200 Verdachtsfällen nach.

Der 38-Jährige hatte lange geschwiegen, dann aber überraschend ein Geständnis abgelegt. Demnach spritzte er von 2003 bis 2005 insgesamt 90 Patienten eine Überdosis eines Herzmedikaments, das Kreislaufversagen oder andere schwere Komplikationen auslöste. 30 Menschen sollen gestorben sein. Er habe sich unterfordert gefühlt und deshalb die Notfälle provoziert, begründete er die Taten vor Gericht.

In dem Prozess konnten die Richter den Ex-Pfleger nur für die fünf angeklagten Taten verurteilen. Deshalb muss er sich möglicherweise erneut vor Gericht verantworten. Die Ermittlungen der Polizei werden aber noch viele Monate in Anspruch nehmen.

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1 Kommentar

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  • Dürfen nur ÄRZTE ungestraft morden - - ?

    Der Fall sollte eine Warnung sein für die aktuelle Debatte über Sterbehilfe! In einer Mordsache, mit der sich der Bundesgerichtshof vor Jahren zu befassen hatte, wurde eine Krankenschwester nur deshalb bestraft, weil sie eine Patientin getötet hatte, OHNE ARZT ZU SEIN. Während es dem Arzt erlaubt sei (sic!), Leben zu verkürzen (!!), mache sich eine Krankenschwester strafbar: "Die Angeklagte hat sich Kompetenzen angemaßt, die dem ARZT vorbehalten sind". War also schon bisher die Tötung, wenn sie von einem ARZT an einem Patienten verübt wurde, juristisch nur schwer als Tötung verfolgbar, so würde durch ein Sterbehilfe-Gesetz den Ärzten nun in aller Offenheit ein Freibrief fürs Töten ausgestellt. Das Gesetz sieht keinerlei Kontrolle vor über das procedere des Tötens. Dass aber Kontrolle im Über-Lebensinteresse der Kranken dringend geboten ist, zeigt der aktuelle Fall, zeigen all die Berichte über sogenannte Todesengel, die ebenfalls Massenmorde an Kranken begangen haben, und oft ist es nur durch Zufall und erst nach Jahren, dass ihr Morden ans Licht gekommen ist.

    Aber das Gesetz beträfe doch nur Schwerkranke, also einen eng umschriebenen Personenkreis? Ja, wer legt denn fest, wie „schwerkrank“ jemand ist und wie lange er noch zu leben hat? Im sog. Euthanasie-Prozess 1964 in Limburg wurde der angeklagte KZ-Arzt Hefelmann (Mittäter bei der Tötung von 73 000 Kranken) von der Verurteilung verschont, weil ihm ein Arzt attestiert hatte, er habe höchstens noch zwei Jahre zu leben. Der „schwerkranke“ KZ-Arzt ist dann auch tatsächlich gestorben. 22 Jahre später.

    Für Interessierte: http://www.spkpfh.de/index_de_euthanazi.html