SPD-Justiziarin zu Freihandelsabkommen: „Bestehende Gerichtshöfe nutzen“
Katarina Barley ist Justiziarin der SPD-Fraktion. Sie sieht eine Alternative zu den umstrittenen Schiedsgerichten in den Freihandelsabkommen TTIP und Ceta.
taz: Frau Barley, die Auseinandersetzungen über die Schiedsgerichtsbarkeit bei den Freihandelsabkommen Ceta und TTIP haben die SPD kalt erwischt. Ist die SPD nun dafür oder dagegen?
Katarina Barley: Die SPD ist grundsätzlich für Investorenschutz, wenn er vor willkürlicher und diskriminierender Behandlung durch den jeweiligen Staat schützt. Die SPD will aber verhindern, dass Investorenschutz dazu genutzt wird, legitime demokratische Gesetzgebung, zum Beispiel im Umweltschutz und bei sozialen Rechten, auszuhebeln.
Warum brauchen kanadische und amerikanische Investoren einen anderen Schutz als einheimische und europäische Investoren?
Teilweise ist ihre Situation objektiv schlechter. So können amerikanische und kanadische Unternehmen keine Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht einklagen.
Sind Sie deshalb dafür, dass ausländische Investoren bei Schiedsgerichten klagen können?
Nein, die Staaten dürfen bei so sensiblen Fragen nicht einen Teil ihrer Souveränität aufgeben. Es kann nicht sein, dass wenige spezialisierte Anwälte Schiedsgerichte bilden und mit ihren Urteilen die Staaten zu milliardenschweren Schadensersatzzahlungen an private Investoren verurteilen. Diese private Schiedsgerichtsbarkeit ist weder sinnvoll, noch wird sie von der Bevölkerung akzeptiert.
SPD-Chef Sigmar Gabriel hat als Wirtschaftsminister vorgeschlagen, stattdessen einen Internationalen Handelsgerichtshof einzurichten. Was halten Sie davon?
Das ist ein guter Vorschlag. Ein Handelsgerichtshof würde von den beteiligten Staaten geschaffen und wäre damit demokratisch legitimiert. Allerdings dürfte es einige Jahre dauern, bis ein derartiger Gerichtshof arbeitsfähig ist. Für das fertig ausgehandelte Ceta-Abkommen käme ein neuer Handelsgerichtshof eventuell zu spät.
Barley ist seit dem Jahr 2013 Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion. Die promovierte Juristin arbeitete zuvor unter anderem als Richterin in Trier und in Wittlich.
Lehnen Sie den Vorschlag deshalb ab?
Nein, wir sollten den Handelsgerichtshof in Ceta als Option verankern, die genutzt werden kann, sobald der neue Gerichtshof eingerichtet ist. Bis dahin brauchen wir aber eine Übergangslösung.
Was schlagen Sie vor?
Wir sollten bereits bestehende nationale und supranationale Gerichtshöfe nutzen. Kanadische Investoren könnten dann beim Europäischen Gerichtshof klagen. Europäische Investoren, die sich in Kanada benachteiligt fühlen, könnten beim kanadischen Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, klagen.
Was sind die Vorteile dieser Lösung?
Beide Gerichte existieren bereits und sind sofort einsatzfähig. Sie sind in der Bevölkerung und bei Unternehmen bekannt und anerkannt. Sie können auch dafür sorgen, dass sich die Investoren-Rechtsprechung gut in die sonstige Rechtsprechung einfügt.
Wenn der Vorschlag so viele Vorteile hat, warum sollte er nur übergangsweise umgesetzt werden?
Im Verhältnis zu Kanada und wohl auch zu den USA wäre eine Dauerlösung sinnvoll. Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada soll aber das Muster für viele neue Handelsabkommen werden, zum Beispiel mit China und Russland. Es geht mittelbar also auch um den Schutz europäischer Unternehmen in Staaten, in denen viele schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Dort kann von europäischen Investoren nicht verlangt werden, auf den jeweiligen Obersten Gerichtshof zu hoffen. Deshalb brauchen wir am Ende eben doch einen Internationalen Handelsgerichtshof.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
Danke - vier Juristen - sechseinhalb Meinungen -
Der Kronjurist der SPD - als sie diesen Namen noch
verdiente - war Hermann Heller - der geniale Gegenspieler des
Kronjuristen der Nazis Carl Schmitt
( aka Der Führer schützt das Recht)
Hermann Heller - Juristen seines Kalibers -
fehlen - und zwar bitter.
Wie den SPezialDemokraten
der Arsch auf Grundeis geht,
macht dieses Interview mehr als deutlich.
"… So können amerikanische und kanadische Unternehmen keine Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht einklagen.…"
Na das ist ja eine geradezu bahnbrechende Erkenntnis angesichts
jahrelanger Geheimverhandlungen;)))
("Wer kann was von wem woraus" - als Rückgrat allen Rechts
lernt frauman - und die Frau Justiziarin dürfte da keine Ausnahme bilden -
frauman hoffentlich schon im ersten Semester.)
Der - deus ex machina-Idee -
(als Augenwischerei aus dem Hut gezaubert -)
könnte ja gutwillig prüfend näher getreten werden;
WENN - ja wenn dabei nicht - und so auch hier -
kackfrech unterschlagen würde -
DASS DAS LOBBYING DIREKT IN DAS
GESETZGEBUNGSVERFAHREN
IMPLANTIERT WERDEN SOLL/WIRD.
kurz - was hier mit dicker Hose als demokratische Legitimation
via Rechtsprechung ausgelobt wird -
ist zuvor bar aber auch jeglicher
demokratischer Legitimation
einkassiert worden -
Eine Mogelpackung - schlimmster Sorte -
bei der selbst für die vom Industriellen Komplex
via Lobbying nicht verhinderten
"Restekrümel" - auch noch beiseite,
vom Tisch gefegt werden sollen.
Ein Hermann Heller hätte euch das fulminant
um die Ohren gekloppt. Zu recht.
Thorsten Koch
Man sieht dem Interview an, dass die SPD nicht einmal das Problem verstanden hat (oeder es ignoriert): Es ist schlicht nicht notwendig, Investoren in Deutschland vor willkürlichen Enteignungen zu schützen, weil Willkür natürlich illegal ist und es dagegen selbstverständlich Rechtsschutz gibt. Worum es geht, ist der Schutz vor einer Schmälerung von Gewinnerwartungen. Unabhängig von dem angerufenen Gericht (und sei es auch der EuGH statt einer Ansammlung schiedsgerichtlicher Witzfiguren) ist nach deutschem Recht in diesen Fällen eben kein primärer Schadensersatz möglich. Das aber ist es, was diejenigen stört, die - wie die profesionellen Umfaller von der SPD - die deutsche Rechtsordnung den US-Konzernen auf dem Silbertablett servieren wollen.
Joachim Heissenbüttel
Dem ist aber auch gar nichts hinzuzufügen.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, warum das Ganze, TTIP, TISA, CETA, nicht endlich als das begriffen wird, was eben werden soll: Eine komplette Unterwerfung der Staaten unter das Großkapital.