piwik no script img

Antiterrorgesetz in MalaysiaNeues Gesetz, alte Masche

Malaysia verabschiedet ein neues Antiterrorgesetz. Kritiker fürchten, dass es sich gegen die Opposition richtet. So lief es schon in der Vergangenheit.

Der Karikaturist Zunar bei einer Aktion im Februar. Inzwischen ist er tatsächlich angeklagt. Bild: dpa

BANGKOK taz | Gegen 2.30 Uhr früh am Dienstag verabschiedete Malaysias Parlament ein neues Antiterrorgesetz mit 79 zu 60 Stimmen. Dieses sieht die unbegrenzte Inhaftierung von Verdächtigen ohne formelle Anklage oder Prozess vor. Es sei notwendig, um mutmaßliche Terroristen zu bekämpfen, erklärte die Regierung.

Nicht zuletzt verwies sie darauf, dass die Polizei unmittelbar zuvor 17 mutmaßliche Extremisten verhaftet hatte. Denen wirft sie vor, Anschläge in der Hauptstadt Kuala Lumpur geplant zu haben. Im Januar hatten die Behörden erklärt, sie hätten 120 malaysische Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) festgesetzt.

Oppositionspolitiker und Menschenrechtler lehnen das Antiterrorgesetz ab. Die Organisation Human Rights Watch (HRW) kritisiert, es enthalte Elemente des drakonischen „Internen Sicherheitsgesetzes“ (ISA). Das noch aus der britischen Kolonialzeit stammende ISA war ursprünglich dazu gedacht Terrorverdächtige festzunehmen. Doch Malaysias politische Führung hatte es jahrzehntelang vor allem dazu benutzt, gegen politische Gegner vorzugehen. Einschüchterungsversuche der Regierung gipfelten darin, regierungskritischen Bloggern und Journalisten zu drohen, dass die Behörden nicht zögern würden, das ISA auch auf sie anzuwenden.

Zwar war das ISA 2012 aufgehoben worden. Es wurde aber durch zwei nicht minder harsche Regelungen ersetzt. Phil Robertson von HRW bezeichnet das neue Antiterrorgesetz daher als einen „gesetzlichen Zombie“, der nun „aus dem Grab des verrufenen und missbräuchlichen Internen Sicherheitsgesetzes“ zurückkehre. Ähnlich äußerte sich Nurul Izzah Anwar, die Vizevorsitzende des oppositionellen Bündnisses „Volksallianz“.

Dieses Gesetz durchzudrücken, werde breiten Widerstand nach sich ziehen. Bereits vergangene Antiterrorverordnungen seien missbraucht worden, kritisierte die älteste Tochter von Oppositionsführer Anwar Ibrahim. Er war in einem politisch motivierten Verfahren zuletzt zu fünf Jahren Haft wegen angeblicher Homosexualität verurteilt worden.

„Gesetz gegen Aufwiegelung“

Indes bereitet den Kritikern nicht nur das Antiterrorgesetz Kopfzerbrechen: Die Regierung will auch das „Gesetz gegen Aufwiegelung“ verschärfen. So sollen Beschuldigte nicht mehr gegen Kaution auf freien Fuß kommen. Die Internationale Juristenkommission in Genf hat dokumentiert, dass seit Januar mindestens 36 Akademiker, Juristen, Politiker und Aktivisten in Malaysia wegen Aufwiegelung verhört, verhaftet oder angeklagt wurden.

Dazu gehört auch der populärste Karikaturist des Landes: So wurde Zulkiflee Anwar Ulhaque – Künstlername Zunar – gerade in neun Punkten angeklagt. Er hatte das Urteil gegen Oppositionsführer Anwar per Twitter kritisiert und zugleich die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt. Ihm drohen jetzt über 40 Jahre Haft.

Auch Oppositionspolitikerin Nurul Izzah Anwar war zwischenzeitlich festgenommen worden: Sie hatte im Parlament eine Erklärung ihres Vaters verlesen, in der er seine Verurteilung erneut kritisiert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!