KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG: Kunden als Werbeträger missbraucht
Videoüberwachung ist in aller Munde, bringt sie doch, heißt es, mehr Schutz und Sicherheit. So stieß etwa die Ankündigung nicht nur auf Freude, die Videokameras am Hansaplatz in Hamburg-St. Georg abzubauen, nachdem sie sich als obsolet erwiesen haben. Auch mancher Ladenbetreiber hält die Kameraaugen für unverzichtbar, um das Hausrecht durchzusetzen und als Schutz vor Diebstahl. Letzteres ist sicher ein legitimes Anliegen – so lange die geltenden Gesetze eingehalten werden.
Immer häufiger allerdings verzeichnen die Datenschutzbeauftragten allerorten, dass bei vielen Geschäftsleuten keinerlei Rechtsbewusstsein vorliegt: Die observieren etwa ihre Mitarbeiter an den Kassen und haben dabei längst nicht nur Langfinger im Visier. Da ist der Blick auf das Informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kunden und Mitarbeitern deutlich unterentwickelt.
Nochmal von anderer Qualität ist es, wenn das vermeintliche Sicherheitsinstrument ungeniert zu Werbezwecken missbraucht wird, wenn gefilmte Kunden als Werbebeiwerk im Internet landen – nicht erst dann, wenn sie dabei in einem Erotikwerk stöbern. Da wird nicht nur gegen Datenschutzgesetze verstoßen, das ist schon richtig kriminell. Und wenig glaubhaft ist es, wenn Verantwortliche beteuern: dass so etwas rechtswidrig ist, hätten sie nicht gewusst.
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