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Kirchhof in Bremen

Der früherer Verfassungsrichter Paul Kirchhof würde Bremen zu einer anderen Strategie in Karlsruhe raten

Bremen taz ■ Paul Kirchhof, der „Professor aus Karlsruhe“, wie Bundeskanzler Gerhard Schröder ihn im Wahlkampf abfällig tituliert hat, war in Bremen – eingeladen vom „Wirtschaftsrat Deutschland“, der früher einmal den Zusatz „der CDU“ im Titel führte. Kirchhof ist nicht nur der Steuerexperte, der mit seinen Radikal-Vorschlägen den Wahlkampf von Angela Merkel durcheinandergebracht hat, sondern auch der frühere Prozessvertreter Baden-Württembergs gegen Bremen und federführender Richter beim Urteil von 1999 zum Länderfinanzausgleich. Rund 200 Zuhörer ließen sich von Kirchhof zum Thema Steuer-Recht in den Bann ziehen – über dessen soziale Ungerechtigkeit und Unverständlichkeit hat Kirchhof ein Buch geschrieben.

Und was sagt er zu Bremen und seinen Finanzproblemen? „Ganz streng verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch“ sollte es das Erfordernis des Maßstäbegesetzes einklagen. Denn nach seinem Urteil hätte die Politik die Maßstäbe einer gerechten Steuerverteilung in Gesetzesform formulieren müssen. Das sei bis heute nicht passiert, ein „unerfüllter Verfassungsauftrag“ bestehe nach dem Verfassungsgerichts-Urteil von 1999.

Und Kirchhof verbreitet Zuversicht: „Die Stärken eines Landes mit Wachstumspotenzialen sind die Regel-Maßstäbe, nicht die Ausnahme-Maßstäbe“, sagt er. Der Satz hat es in sich: Bremen hat den „Regelmaßstäben“ und dem entsprechenden – für Bremen ruinösen – Finanzausgleichsgesetz bis 2019 zugestimmt und Ausnahme-Sanierungshilfen eingeklagt. kawe

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