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Teilsieg für Völkermordgeneral

GUATEMALA Verfassungsgericht hebt Urteil gegen Ex-Diktator Efraín Ríos Montt auf. Teile des Prozesses müssen noch einmal wiederholt werden

Ein Triumph für den konservativen Unternehmerverband, der den Prozess ablehnt

VON BERND PICKERT

BERLIN taz | Nur zehn Tage nach dem historischen Urteil gegen Guatemalas Exdiktator Efraín Ríos Montt ist es bereits wieder Geschichte – zumindest vorerst. Am Montag hob der guatemaltekische Verfassungsgerichtshof das Urteil mit dem Verweis auf Verfahrensfehler wieder auf und gab damit einer Eingabe der Verteidigung des 86-Jährigen statt. Jetzt müssen Teile des Prozesses wiederholt werden. Alles, was in der Schlussphase des Prozesses ab dem 19. April dieses Jahres geschah, gilt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes als annulliert. Damit ist zunächst nicht nur die Verurteilung Ríos Montts zu 80 Jahren Haft hinfällig, sondern auch der gleichzeitig erfolgte Freispruch des ebenfalls angeklagten Exgenerals José Rodríguez, des früheren Chefs des Militärgeheimdienstes.

Ríos Montt war für schuldig befunden worden, während seiner De-facto-Regentschaft 1982/83 für eine Politik des Völkermords an der indigenen Mehrheitsbevölkerung verantwortlich gewesen zu sein. Insbesondere das Maya-Volk der Ixil war vom Militär als Sympathisant der linken Guerillabewegungen angesehen und systematisch angegriffen worden. Bei mehreren Massakern in der Provinz Quiché wurden 1.771 Zivilisten vom Volk der Ixil ermordet, darunter mehr als ein Drittel Kinder unter zwölf Jahren. Laut Gericht fielen 5,5 Prozent aller Ixil den Massakern der Militärs und Paramilitärs zum Opfer.

Das Urteil gegen Ríos Montt hatte weltweite Beachtung gefunden, weil es das erste Mal war, dass ein ehemaliger lateinamerikanischer Staatschef wegen Völkermordes verurteilt worden war. Die Richter waren in ihrem Strafmaß sogar noch über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 75 Jahre Haft hinausgegangen.

In seinem Mehrheitsurteil entschied das Verfassungsgericht jetzt mit drei zu zwei Richterstimmen, dass Ablehnungsanträge der Verteidigung gegen Richter nicht hinreichend behandelt worden seien, und kassierte daher das Urteil. Es ist nicht das erste Mal, dass der Prozess eine solche Wendung nimmt. Bereits Mitte April hatte es große Verwirrung gegeben um die Frage möglicher Befangenheit und gerichtlicher Zuständigkeit, und der Prozess schien zu platzen.

Auch das Urteil vom Montag ist nicht der letzte Schritt. Noch am Dienstag wollten Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger gegen die Verfassungsgerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen.

Selbst wenn es bei der Entscheidung bliebe, hieße das nicht zwingend, dass Montt, der zurzeit wegen gesundheitlicher Beschwerden in einer Klinik untergebracht ist, wieder frei käme. Es müssten lediglich Teile des Prozesses wiederholt werden. Unklar blieb zunächst, vor welcher Kammer der neue Prozess dann stattfände. Ríos Montts Anwälte wollen erreichen, dass ein anderes Gericht die strittigen Teile des Prozesses wiederholt. Ob das so kommt, ist unklar.

Sicher ist hingegen, dass die Gegner des Verfahrens, allen voran der einflussreiche konservative guatemaltekische Unternehmerverband, nach ihrer historischen Niederlage vom 10. Mai einen neuen Triumph gelandet haben.

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