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Akzeptanz für scharfe Sparauflagen

Rathaus-Spitzenrunde beriet gestern über den Entwurf der Klageschrift: Bremen soll weitergehende Sparanstrengungen anbieten und eine schärfere Kontrolle als bisher akzeptieren. Keine Fortschritte bei Beratungen für den Haushalt 2006/2007

Bremen taz ■ Trotz mehrfacher Vertagung war der Senat bisher nicht in der Lage, konkrete Sparvorschläge für die beschlossene Reduzierung des Investitionsvolumens um 70 Millionen Euro zu machen. „Die Nagelprobe kommt erst noch“, kommentierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Karoline Linnert gestern diesen Zustand der großen Koalition. Die Haushaltsberatungen seien auch „eine Bewährungsprobe“ für Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD): Nur wenn es ihm gelinge, „die vollmundig angekündigte Eigenanstrengung zur Haushaltssanierung zu erbringen, hat Bremens Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg“.

Eine Spitzenrunde mit den beiden Bürgermeistern Böhrnsen und Thomas Röwekamp (CDU), den Fraktionsvorsitzenden und dem Finanzsenator hat gestern erstmals den Entwurf für die Klageschrift beraten, den der Bielefelder Jurist Johannes Hellermann formuliert hat. Die Strategie: Bremen soll weitere Sanierungshilfen verlangen und sich juristische Schritte wegen anderer Ansprüche – unzureichender Ausgleich der Hafenlasten, ungerechte Steuerzerlegung oder Einwohnerwertung – für spätere Phasen vorbehalten.

Hellermann argumentiert, dass das Land keine Schuld am Verfehlen des Sanierungsziels treffe, weil es die 1992 formulierten Auflagen eingehalten habe. Soweit die „gemeinsam getragene“ Sanierungsstrategie „aus heutiger Sicht als unzureichend bewertet“ würde, „trägt für diesen Umstand der Bund maßgeblich Verantwortung“, schreibt er. Der nämlich hätte nach dem Verfassungsgerichts-Urteil von 1992 „Vorkehrungen gegen die Entstehung einer Haushaltsnotlage“ schaffen sollen – und habe dies versäumt.

Es sei jedoch „nachvollziehbar“, räumt der Klageentwurf ein, „wenn die bisherige verfahrensmäßige Ausgestaltung des Sanierungsverfahrens als nicht befriedigend eingeschätzt wird“. Bremen würde es daher „akzeptieren“, wenn der Bund nur „unter Bedingungen verstärkter verfahrensmäßiger Steuerung und Kontrolle“ neue Zahlungen leisten würde. Dem Entwurf der Klageschrift zufolge soll der Zweistädtestaat zwei Positionen als zusätzlichen „Eigenbeitrag“ zur Sanierung anbieten, die hier bisher keineswegs Konsens sind: erstens, seine Investitionsquote „auf das Niveau des Stadtstaates Hamburg“ zurückzuführen – bisher liegt Bremen 88 Prozent darüber. Und zweitens, so deutet die Klageschrift an, könnte Bremen „eine Primärausgabenrelation von 125 Prozent als … noch akzeptabel hinnehmen“. Gemeint ist, dass die konsumtiven und investiven Ausgaben ohne Schuldendienst maximal 125 Prozent des Bundesdurchschnitts betragen dürfen. Als Großstadt hat Bremen Anspruch auf eine höhere Quote als Flächenländer. Bei der „Einwohnerveredelung“, die etwa beim Länderfinanzausgleich eine Rolle spielt, ist bisher eine Kennziffer von 135 Prozent anerkannt; 125 Prozent läge deutlich darunter. Im Vergleich zum Durchschnitt aller Bundesländer gibt Bremen derzeit aber 145 Prozent aus, Hamburg liegt bei 131 Prozent. Um in die Nähe der Kennziffer von 125 Prozent zu kommen, müssten im Bremer Staatshaushalt rund 500 Millionen Euro gestrichen werden. Das hat der Dresdner Gutachter Helmut Seitz ausgerechnet. Der frühere Finanzstaatsrat Günter Dannemann hat Seitz damals in den internen Diskussionen entgegengehalten, dass dies eine vollkommen unrealistische Zielsetzung sei, wenn man den Stadtstaat für seine Bürger attraktiv halten wolle. kawe

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