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Prüfung für Hundehalter

NEUES GESETZ

Ab Montag gelten in Niedersachsen strengere Regeln für Hundehalter: Sie müssen ihr Tier in einem zentralen Register anmelden und eine Tauglichkeitsprüfung ablegen, wenn sie sich neu einen Hund anschaffen. Das entsprechende Gesetz ist bereits vor zwei Jahren in Kraft getreten. Seither müssen alle Hunde schon mit einem Funkchip und einer Haftpflichtversicherung versehen werden.

Mit dem Gesetz hat der niedersächsische Landtag auf eine Reihe von Beißattacken in den Nuller-Jahren reagiert. Die Spektakulärste war wohl die des Kampfhundes Zeus, der in Hamburg-Wilhelmsburg den sechsjährigen Jungen Volkan zu Tode biss. Der Halter hatte seinen Kampfhund an Schaukeln „Fass!“ üben lassen.

Das niedersächsische Gesetz geht davon aus, dass es in erster Linie vom Halter abhängt, ob ein Hund zum Risiko wird. „Vom Grundgedanken her ist es sehr vernünftig“, sagt Jochen Rissmann vom Verband für das deutsche Hundewesen (VDH). „Denn es fasst das Problem da an, wo es sitzt: am oberen Ende der Leine.“

Wer einen Hund anschaffen will, muss vorher einen Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen bestehen. Im ersten Jahr als Hundebesitzer folgt eine praktische Prüfung bei Hundeschulen, Hundesportvereinen oder Tierärzten. Keinen Hunde-Führerschein muss machen, wer in den vergangenen zehn Jahren zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat.  KNÖ

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