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Den Trojanern auf der Spur

ÜBERWACHUNG Niedersächsische Landtagsfraktionen fordern gemeinsam Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle von polizeilicher Computerausspähung

Der niedersächsische Landtag will die Computerausspähungen durch Polizei und Geheimdienste zukünftig besser kontrollieren. Auf der Landtagssitzung am kommenden Mittwoch werden die vier Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP einen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf „zur Stärkung und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle“ der Telekommunikationsüberwachung einbringen. Die Initiative geht auf SPD und Grüne zurück, doch bereits im vergangenen Jahr stimmte auch die damalige schwarz-gelbe Mehrheit im Innenausschuss der Gesetzesnovelle grundsätzlich zu.

Der parlamentarische Kontrollausschuss, dessen Mitglieder unter Schweigepflicht stehen, soll danach zwei Mal jährlich vom Justizministerium über polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) informiert werden. Bei der Quellen-TKÜ wird nach richterlicher Anordnung auf den Computern von Zielpersonen mithilfe eines Trojaners heimlich ein Programm installiert, das ihre Telekommunikation mitschneidet – etwa das Telefonieren mit Skype. Noch bevor die Daten verschlüsselt werden, leitet die Software sie an die Ermittlungsbehörde weiter.

Bislang gibt es bei solchen Spitzelaktionen keine Meldeverpflichtung der Justizbehörden und Polizei gegenüber der Landesregierung, und keine Berichtspflicht gegenüber dem „Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen“. Das soll sich durch die Gesetzesnovelle, die kommende Woche in erster Lesung vom Landtag beraten wird, grundsätzlich ändern. „Mit dieser Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle der verdeckten Datenerhebung wird die Kontrollbefugnis des Landtages ans 21. Jahrhundert angepasst“, freut sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg. Der Landtagsabgeordnete gilt als einer der Väter der Novelle. Vor dem Hintergrund der „wachsenden Sorge vor Eingriffen in die Privatsphäre“, sei das Gesetz „ein wichtiges Instrument zum Schutz der BürgerInnenrechte in Niedersachsen“. MARCO CARINI

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