Burkaverbot: Staat muss entschleiern
Das Verbot der Burka an einer Bonner Gesamtschule ist absolut angemessen. Das sackähnliche Gewand hat nicht nur MitschülerInnen verstört, es ist auch Sinnbild der entrechteten Frau. Doch diese Schule sollte nicht die einzige burkafreie Insel in NRW bleiben. An keinem Ort sollte es erlaubt sein, Frauen in die Unsichtbarkeit zu drängen. Nirgendwo sollten sie unter ihren schweren Stoffbergen dahinstolpern müssen. Die Reaktion des Bonner Schulrektors darf nur der Anfang einer Debatte sein, die vor Jahren mit dem Kopftuch begann und nun bei der Ganzkörperverhüllung angelangt ist.
KOMMENTAR VONANNIKA JOERES
Die Burkadebatte fordert die religiöse Neutralität des Staates erneut heraus. Nun wird offensichtlich, wie grundlegend auch das Kopftuchverbot für die Sicherung von Menschenrechten für Frauen ist. Zwar trägt ein Kopftuch verschiedene Bedeutungen und die frauenverachtende Intention der Burka ist eindeutiger. Aber wie kann das Land die Burka verbieten, das kleinere Stückchen Stoff aber als persönliche Entscheidung tolerieren? Die Aufgabe des Staates bleibt: Menschen- und damit Frauenrechte zu wahren und religiöse Anschauungen aus Schulen und Universitäten zu verbannen.
In der belgischen Stadt Antwerpen ist die Burka übrigens seit mehr als zwei Jahren verboten. Trägerinnen werden abgemahnt, im Wiederholungsfall ist eine Geldstrafe fällig. Der Europäische Gerichtshof gab kürzlich der Türkei recht, die sogar ihren Studentinnen das Tragen des Kopftuches an der Uni verbietet. In keinem der beiden Länder hängen allerdings Kreuze in Schulklassen wie in NRW. Die Landesregierung nimmt gegenüber der Zurschaustellung religiöser Symbole keine stringente Haltung ein: Kopftücher dürfen Lehrerinnen nicht tragen, Burkas auch Schülerinnen nicht, Kreuze und Nonnentrachten dürfen aber zur Schau gestellt werden. So wird es immer wieder Versuche geben, die für Frauen errungenen Rechte zu unterlaufen.
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