: Verfassungswidrig
PORTUGAL Verfassungsgericht kippt Teile des Sparhaushalts der Regierung. Deren Ziel, im Sommer 2014 den EU-Rettungsschirm zu verlassen, ist damit in Gefahr. Kommt jetzt eine Mehrwertsteuererhöhung?
MADRID taz | Portugals Verfassungsgericht hat am Donnerstagabend einen Teil des drastischen Sparhaushalts für 2014 gekippt. Die Einsparungen bei Beamtenrenten sind demnach verfassungswidrig.
Das Urteil gefährdet das Ziel der portugiesischen Regierung, das Defizit bis Ende 2014 auf 4 Prozent zu senken und ab Sommer 2014 wieder auf die Anleihenmärkte zurückzukehren. Portugal befindet sich seit 2011 unter dem EU-Rettungsschirm. Das Land hat 78 Milliarden Euro erhalten.
Wie Regierungschef Passos Coelho hatte auch die Troika aus Europäischer Zentralbank (EZB), der EU-Kommission und dem Internationalen Währungsfond (IWF), die die Austeritätspolitik Lissabons überwacht, vor den Folgen eines Verfassungsgerichtsurteils gewarnt. Sie setzte die aktuelle Rate des Rettungsschirms von 2,7 Milliarden Euro so lange aus, bis Passos Coelho entweder grünes Licht von den hohen Richtern erhält oder einen alternativen Haushalt vorlegt.
Vermutlich bleibt der konservativen Regierung jetzt nur ein Schritt: die Steuern zu erhöhen. Bereits 2013 wurde die Lohn- und Einkommenssteuer so stark angehoben, das jeder Portugiese im Schnitt pro Jahr einen Monatslohn verloren hat. Bleibt die Mehrwertsteuer. Sie liegt jetzt schon bei 23 Prozent. Eine weitere Erhöhung könnte den Konsum endgültig einbrechen lassen. REINER WANDLER
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