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Besetzer straffrei

Der Prozess gegen einen Besetzer der Arbeiterwohlfahrt wurde eingestellt. Die Aktion richtete sich gegen Hartz IV

Der Prozess vor dem Moabiter Amtsgericht um die Besetzung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) durch „Die Überflüssigen“ im Oktober 2004 endete gestern für einen der Angeklagten mit der Einstellung des Verfahrens. Dies lag vor allem an strafrechtlichen Fehlern durch die Kläger. Ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch kann nur derjenige anstrengen, der das Hausrecht hat. Da sich der Beschuldigte Michael Kronawitter im Gebäude in den Räumen des Betriebsrates aufhielt, ist der Strafantrag des AWO-Landeschefs Hans Nisblé (SPD) unwirksam. Dort hat allein der Betriebsrat das Hausrecht. „Das ist ein deutlicher Erfolg für die Überflüssigen, obwohl wir eigentlich mit einem Freispruch gerechnet hatten“, sagte Kronawitter.

Bei der Aktion vor knapp zwei Jahren hatten zeitweilig rund 60 Personen, mit roten Pullovern und weißen Masken bekleidet, die Räume der AWO in Kreuzberg besetzt, um gegen die Einführung der „1-Euro-Jobs“ im Betrieb zu protestieren. Der Angeklagte forderte damals vom anwesenden Nisblé eine klare Distanzierung von „1-Euro-Jobs“ in seinem Landesverband. Auf eine Diskussion ließ dieser sich jedoch nicht ein. Stattdessen rief er die Polizei, die die Besetzer räumte. Er sei zwar für konstruktive Gespräche offen, „aber nicht mit Berufsdemonstranten“, so Nisblé. Gegen insgesamt 25 Personen wurde eine Anzeige gestellt.

Erst vor wenigen Wochen solidarisierte sich der Betriebsrat mit den ungebetenen Besuchern. Für ihren Teil des Hausrechts über die Betriebsratsräume wurde kein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt. Seit der Berliner AWO-Besetzung gab es in ganz Deutschland immer wieder verschiedene Protestaktionen der „Überflüssigen“ gegen die so genannte Agenda 2010, mit der die umstrittene Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführt wurde. JOHANNES RADKE

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