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kirchenasylGesetze provozieren Ungehorsam

Wenn es eine Flüchtlingsfamilie ins Kirchenasyl geschafft hat, scheint sie vor einer Abschiebung gerettet zu sein. Dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist, zeigt nun erneut das Verfahren gegen eine Mendener Pastorin. Zwar können Kirchenasyl-Geber drei von vier Familien zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen. Aber auch die Räumung einer Kirche in Viersen im Jahr 2003 bewies, dass vor der Abschiebemaschinerie des Staates die Kirchen nicht sicher sind. Die Grenzen des Kirchenasyls sind auch die Grenzen der Gesetze – wer zivilen Ungehorsam zeigt, wird bestraft. Zynisch ist dabei die Begründung des Osnabrücker Landgerichts, auf die sich jetzt die Arnsberger Staatsanwaltschaft beruft: Es bedürfe keiner solchen Schutzzone wie dem Kirchenasyl, weil der Staat auf christlichem Humanismus aufgebaut sei. Mit dieser rechtspositivistischen Auffassung lässt sich jedes Unrecht verharmlosen. Nach dieser Argumentation ist auch die Frauenförderung überflüssig, weil die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert ist.

KOMMENTAR VONNATALIE WIESMANN

In Deutschland sind nur vereinzelte BürgerInnen bereit, Gesetze zu übertreten, um Flüchtlingen zu helfen. In anderen Ländern wird massenhaft ziviler Ungehorsam gezeigt: Wegen härter gewordenen Abschiebegesetzen verstecken zurzeit Familien in Frankreich Sans-Papiers vor den französischen Behörden. In Belgien besetzten tausende von Papierlosen im April diesen Jahres Kirchen und Moscheen, um ein Bleiberecht zu erhalten. Auch wenn es mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt in Deutschland immer ein bisschen hapert: Dass es nicht richtig ist, Menschen nach 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland abzuschieben, sehen inzwischen auch die rigidesten Vertreter der CDU ein. Sie fordern mittlerweile ein Bleiberecht, das auch der kurdischen Familie aus dem Sauerland helfen würde. Mit diesem wären auch Kirchenvertreter nicht mehr genötigt, Gesetze zu übertreten.

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