: Abschiebesenator kann auch anders
Innensenator Körting hat für AsylbewerberInnen mit langjährigem Aufenthalt einen Abschiebestopp verhängt
Im Vorgriff auf eine mögliche Einigung im Bund hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) für langjährig in Berlin lebende Flüchtlinge einen Abschiebestopp angewiesen. Es mache keinen Sinn, Flüchtlinge abzuschieben, die demnächst unter eine mögliche Altfallregelung fallen würden, sagte Körting gestern der taz. Die Weisung ist bereits am 28. Juni ergangen und gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember. Der Ha- ken: Ein Großteil der in Berlin lebenden Flüchtlinge wird von der Regelung nicht erfasst.
Einbezogen sind der Innenverwaltung zufolge nur abgelehnte AsylbewerberInnen sowie langjährig geduldete Flüchtlinge, die vor dem 1. Juni 2000 eingereist sind. Zudem müssen sie mindestens ein minderjähriges Kind haben oder eins, das erst während des Aufenthaltes in Deutschland volljährig geworden ist. Außen vor bleiben hingegen alle Flüchtlinge, die in Deutschland vorbestraft sind oder „durch Identitätstäuschung ihren Aufenthalt erschlichen haben“, sagte Körting. Und wer bisher und auch in Zukunft nicht seinen Lebensunterhalt selbst verdient, fällt ebenfalls nicht unter die Regelung. Dennoch rechnet der Innensenator mit rund 14.000 Flüchtlingen, die von der Weisung profitieren werden.
Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat begrüßte grundsätzlich den Vorstoß des Innensenators und bezeichnete ihn als „Schritt in die richtige Richtung“. Als „Problempunkt“ nannte der Flüchtlingsratssprecher jedoch eine fehlende Regelung für Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder.
Dass die Weisung zudem Asylbewerber ausschließt, die bei ihren Asylanträgen falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, kritisierte Thomas ebenfalls: „Damit wird der Kreis der Betroffenen erheblich reduziert.“ Zudem würden mit der Weisung im Vorfeld einer bundesweiten Regelung Entscheidungen getroffen, wer abgeschoben werden kann und wer nicht. Die Innenministerkonferenz soll im Herbst eine Altfallregelung beschließen.
Körtings Vorstoß kommt nicht überraschend. Auch Bundesinnenminister Schäuble hatte sich jüngst „für mehr Großzügigkeit beim Bleiberecht“ ausgesprochen. FLEE, AWI
(redigiert um 17.20 Uhr)
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