: Landeskinder kippen
Bremer Gericht: Studiengebühren für Auswärtige verfassungswidrig. Rheinland-Pfalz muss umdenken
BERLIN taz ■ Bremer Studierende können weiterhin außerhalb des Stadtstaates wohnen – ohne dafür mit Studiengebühren bestraft zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen Mitte der Woche entschieden und damit den Eilanträgen mehrerer Studenten stattgegeben. Die Gebühren nur für Studenten mit Wohnsitz außerhalb der Stadt verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so die Begründung des Gerichts.
Nachdem vor einem Jahr ein solches Gesetz bereits in Hamburg gekippt worden war, sieht es schlecht aus für ähnliche Pläne in Rheinland-Pfalz aus. Nun werde man „sehen, ob wir über Veränderungen in unserem Entwurf nachdenken müssen“, sagte Rainer Christ, Sprecher des Wissenschaftsministers Jürgen Zöllner (SPD), der taz. Er sieht den Beschluss in Bremen jetzt aber vor allem als Anlass, einen bundesweiten Finanzsausgleich doch noch durchzusetzen.
Danach sollen die Heimatbundesländer die Studienplätze ihrer Studenten auch in anderen Bundesländern mitfinanzieren.
Die SPD-Landesregierung unter Kurt Beck will „ihren“ Studenten ein kostenloses Erststudium garantieren – ohne dass sie von Studenten aus angrenzenden Bundesländern, die alle die Einführung von Studiengebühren planen, überrannt werden. „An unserer Grundzielsetzung eines gebührenfreien Erststudiums werden wir in jeden Fall auch nach dem Urteil in Bremen festhalten“, sagte Christ der taz.
Nachdem ein Vorteilsausgleich bei den anderen Bundesländern auf Kritik gestoßen war, hatte man in Rheinland-Pfalz mit einer „Landeskind-Regelung“ gedroht, die Studiengebührenfreiheit nur denen garantiert, die in Rheinland-Pfalz Abitur gemacht haben.
„Wir müssen die Anstrengungen verstärken, einen Vorteilsausgleich zu erreichen“, sagt Christ. Der würde die Hochschulkapazitäten nämlich noch ausbauen und mehr Studenten ein Hochschulstudium ermöglichen. Um ihr gebührenfreies Studium müssten sich die Studenten in Rheinland-Pfalz auch jetzt keine Sorgen machen.
SOPHIE HAARHAUS
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