: Noch zehn Tage Begrüßungsgeld
150 Euro zahlt die Stadt an Studis, die nach Bremen ziehen – seit drei Jahren. Nur: Wer sich im Bürger-Service-Center anmeldet, erfährt davon nichts. Nachträglich kassieren ist möglich – noch zehn Tage
von Armin Simon
Studierende, die ihren Wohnsitz nach Bremen verlegen oder in den letzten drei Jahren verlegt haben, können nur noch bis Ende des Monats die ihnen zustehenden 150 Euro Begrüßungsgeld beantragen. Das bestätigte das Bildungsressort auf Nachfrage. Die Regelung laufe ungeachtet des gerichtlichen Stopps der so genannten Landeskinderregelung bei den Studiengebühren wie geplant aus. Spätester Zahltag für die 150 Euro ist der 15. September.
Das Begrüßungsgeld war zum Wintersemester 2003/2004 eingeführt worden, um auswärtige Studierende dazu zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in Bremen anzumelden. Finanziert wird das Kopfgeld vom Finanzressort, die jeweilige Hochschule kriegt pro Nase 100 Euro Provision gutgeschrieben. Das Finanzressort kalkuliert mit rund 3.000 Euro Mehreinnahmen jedes Jahr für jede zusätzliche EinwohnerIn im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Allein von Herbst 2003 bis Sommer 2005 ließen sich insgesamt 5.300 Studis ihr Begrüßungsgeld auszahlen.
Das Problem: Zuständig für die Anträge ist einzig die Außenstelle des Stadtamts auf dem Campus, genannt „bremen service universität“ (bsu). Wer seinen neuen Wohnsitz an einer der anderen Meldestellen der Stadt registrieren lässt, erfährt davon nichts. Paloma Quinteros etwa zog im Frühjahr 2005 von Lilienthal nach Bremen, ihren Personalausweis ließ sie im Bürger-Service-Center Mitte umschreiben. Vom Begrüßungsgeld, das sie kassieren könnte, „haben die nichts gesagt“, berichtet die Soziologiestudentin. Erst Wochen später hört sie von einer Freundin davon. Andere berichten Ähnliches. „Ich hab’ mich ziemlich geärgert“, sagt Quinteros: „150 Euro ist nicht wenig.“ Wie viele Studierende aus bloßer Unwissenheit auf das Geld verzichtet haben, ist unklar.
Was viele nicht wissen: Wer die Voraussetzungen erfüllt (siehe Kasten), kann die 150 Euro auch im Nachhinein noch beantragen – allerdings nur bis 31. August. Dann läuft die Regelung mit dem Begrüßungsgeld aus, weil es ersetzt werden sollte durch das Studienkontengesetz mit der – am Mittwoch vom Verwaltungsgericht vorläufig für rechtswidrig erklärten – Landeskinderregelung. Derzufolge sollten Studierende, die in Bremen gemeldet sind, erst ab dem 14. Semester Studiengebühren zahlen müssen – ein negativer Anreiz, der den positiven ersetzen sollte.
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