: Geld spielt eine Rolle
WEITERBILDUNG Vor allem für Freiberufler ist es oft eine große Herausforderung, sich für den Job adäquat zu qualifizieren. Staatliche Förderprogramme erleichtern es ihnen, die finanzielle Hürde zu nehmen
VON HEIDE REINHÄCKEL
Ob ein Workshop zur Online-Reputation oder die Auffrischung des Business-Englisch – auf dem schnelllebigen Arbeitsmarkt gelten Weiterbildungen als Schlüssel für den beruflichen Erfolg. Doch der Zugang zum fachlichen State of the Art muss auch finanziert werden, denn Weiterbildungskurse kosten Geld, und das kann gerade für Selbstständige eine Herausforderung sein. Die bundesweite Bildungsprämie sowie diverse Förderprogramme der Länder bieten jedoch Hilfe bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen.
Die Bildungsprämie kann entweder als Prämiengutschein für Weiterbildungskurse oder als Weiterbildungssparen in Anspruch genommen werden. Bei der letzteren Variante können Erwerbstätige unabhängig vom Einkommen Weiterbildungen mit angespartem Guthaben finanzieren, ohne ihre Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. „Grundsätzlich müssen Interessierte darauf achten, ob die Förderbedingungen auf sie zutreffen. Einen Überblick bietet die Website www.bildungspraemie.info, sagt Lotte Ludvikova von der Berliner Jobassistenz Friedrichshain-Kreuzberg, einer der über 600 bundesweiten Beratungsstellen für die Bildungsprämie.
Anspruch auf einen Prämiengutschein haben Arbeitnehmer und Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (bei Ehepaaren 40.000 Euro), Erwerbstätige in Elternzeit sowie Aufstocker. Auch EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger mit einem Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit erlaubt, können einen Prämiengutschein beantragen. Für alle ist eine Beratung vor dem Antritt der Weiterbildung sowie der Rechnungsstellung und Bezahlung verpflichtend. „Im Beratungsgespräch werden die Fördervoraussetzungen geprüft, die Bildungsziele festgelegt und die Suche nach geeigneten Kursen unterstützt. Zum Abschluss der Beratung wird ein Prämiengutschein ausgestellt, der dann beim Bildungsanbieter eingelöst werden kann“, so Ludvikova.
Mit dem einmal alle zwei Kalenderjahre erhältlichen Gutschein, der innerhalb von sechs Monaten eingelöst werden muss, werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen – maximal 500 Euro im Jahr. „Wer 2014 noch eine Bildungsprämie beantragen will, sollte darauf achten, dass der angestrebte Weiterbildungskurs spätestens am 30. Juni anfängt und das Kursende spätestens auf den 30. Juni 2015 fällt, da die zweite Förderphase der Bildungsprämie zum 30. Juni 2014 ausläuft“, rät Ludvikova und merkt zudem an: „Jedoch wurde staatlicherseits eine Fortsetzung des Programms in einer dritten Förderphase ab dem 1. Juli 2014 signalisiert, in der dann als weiteres Kriterium die zu Fördernden das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen und die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 Euro kosten darf.“
Die Länder wiederum haben unterschiedliche Förderprogramme aufgelegt: Brandenburg unterstützt zum Beispiel mittels des Bildungsschecks sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit dortigem Hauptwohnsitz bei beruflichen Weiterbildungen, die mindestens 715 Euro kosten, mit einem Zuschuss von 70 Prozent. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es einen Bildungsscheck: Beschäftigte (außer öffentlicher Dienst), die dort leben oder arbeiten, Berufsrückkehrer, Erwerbstätige in Elternzeit sowie Existenzgründer in den ersten fünf Jahren können jährlich 50 Prozent der Weiterbildungsgebühren (maximal 2.000 Euro) erhalten.
Sachsen bezuschusst mit dem Weiterbildungsscheck Arbeitnehmer, deren Monatseinkommen 2.500 Euro nicht überschreitet, sowie zu gewissen Bedingungen auch Arbeitnehmer mit einem maximalen Monatslohn von 4.150 Euro mit 80 bzw. 60 Prozent der Weiterbildungskosten, wenn diese mindestens 650 bzw. 1.000 Euro betragen. Beim gleichnamigen Förderprogramm in Thüringen werden bei Arbeitnehmern sowie Selbstständigen, deren Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt, 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen – höchstens 500 Euro jährlich. Eine 70-prozentige Kostenübernahme gibt es für Antragsteller ab 45 Jahren, Berufsrückkehrer nach Eltern- oder Pflegezeit sowie Ausbilder.
Hessische Arbeitnehmer aus Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen mit höchsten 250 Mitarbeitern, die entweder ohne Berufsabschluss sind, älter als 45 Jahre, maximal 30 Stunden in Teilzeit arbeiten oder Ausbilder sind, können einen Qualifizierungsscheck erhalten, mit dem 50 Prozent der Weiterbildungskosten (höchsten 500 Euro) übernommen werden.
Rheinland-Pfalz fördert Angestellte, Minijobber, Berufsrückkehrer und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren mit dem QualiScheck, bei dem jährlich 50 Prozent der Kosten übernommen werden. Das obere Limit liegt hier ebenfalls bei 500 Euro. Der Antrag auf einen QualiScheck muss allerdings spätestens zwei Monate im Voraus vor Anmeldung und Beginn der Weiterbildung gestellt werden, die bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein muss.
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