KOMMENTAR: SVEN-MICHAEL VEIT ÜBER DEN FALL KATE AMAYO: Recht, nicht Gnade
Selbstverständlich ist es richtig, dass Kate Amayo bleiben darf. Natürlich ist es richtig, dass sie nicht nach Ghana abgeschoben wird. Dass sie nicht von Mutter und Schwestern getrennt wird, dass sie studieren darf. Was nicht richtig ist: dass es ein Akt der Gnade ist, der die Lebensperspektive der 20-Jährigen bestimmt.
Die junge Frau hat jedes Recht, weiter in dem Land zu leben, in das sie zu ihrer Familie kam, in dem sie als Musterschülerin die Reifeprüfung bestand. Sie wieder zurückzuschieben, wäre nicht nur persönlich tragisch. Es wäre auch der Beleg dafür, dass selbst die integrationswilligsten MigrantInnen in Hamburg und Deutschland tatsächlich unerwünscht sind.
Amayo zur Vorzeigemigrantin hochzustilisieren, gleicht dennoch der Rosinenpickerei – um nicht zu sagen, einem umgekehrten Rassismus. Nicht Intelligenzquotient oder Abiturnote können das entscheidende Kriterium für einen Akt der Menschlichkeit sein. Und so zeigt der Fall vor allem, dass das Ausländerrecht voller Regeln ist, die Integration nicht fördern, sondern erschweren sollen.
Statt nach gut ausgebildeten Zuwanderern zu fahnden, sollte dieses Land die Menschen wertschätzen, die schon hier sind. Und jemandem wie Amayo nicht das Leben erschweren, sondern die Staatsbürgerschaft anbieten.
Ganz aufrichtig, nicht gnadenhalber.
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