: Vorzeigemigrantin darf bleiben
ABSCHIEBUNG Die 20-jährige Hamburgerin Kate Amayo muss nicht nach Ghana zurück. Härtefallkommission der Bürgerschaft lässt Gnade walten. Neue Regelungen für illegal zu ihren Eltern gereiste Kinder gefordert
Kate Amayo wird nicht abgeschoben. Das hat am Donnerstag nach taz-Informationen die Härtefallkommission der Hamburger Bürgerschaft beschlossen. Ihr Votum wird vorerst nicht offiziell veröffentlicht, sondern zunächst Amayos Anwalt und der Innenbehörde zugestellt. Diese hatte bereits signalisiert, das Votum, das offiziell nur eine Empfehlung ist, zu akzeptieren und auf die Abschiebung der 20-Jährigen nach Ghana abzusehen.
Amayo, die vor fünf Jahren nach Hamburg kam, gilt vielen als Vorzeigemigrantin. Sie spricht nahezu akzentfrei deutsch, machte im Mai ihr Abitur mit der Note 1,8 und hat einen Studienplatz im Fach Chemie sicher – wäre da nicht ihr unsicherer Aufenthaltsstatus. Denn sie reiste als 15-Jährige ohne Visum zu ihrer legal in der Hansestadt lebenden Mutter und den beiden in Hamburg geborenen Halbschwestern. Diese illegale Einreise ist formal ein Hinderungsgrund für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht haben diese Auffassung der Ausländerbehörde bestätigt.
Inzwischen aber hat Amayo einflussreiche Fürsprecher gefunden. Hamburgs Wirtschaftssenator Ian Karan (parteilos), selbst aus Ceylon nach Europa eingewandert, ernannte sie zum Vorbild für Integrationswillige: „Die Dame hat es verdient, hier zu bleiben und als leuchtendes Beispiel für Migranten zu gelten.“ Und die Hamburger Bundestagsabgeordnete Aydan Özoguz, Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, eine Abschiebung der jungen Ghanaerin wäre „integrations- und gesellschaftspolitisch ein verheerendes Signal“.
Özoguz erinnert zudem daran, dass Amayo kein Einzelfall sei. Der Schulbesuch von Jugendlichen ohne gesicherte aufenthaltsrechtliche Situation müsse verbessert werden. Und für Kinder, die ohne Papiere zu ihren Eltern nachgereist sind, müssten humane Lösungen geschaffen werden.
Der Fall Amayo mache klar, „dass es im Ausländerrecht Lücken gibt“, sagt auch die Hamburger Grünen-Politikerin Antje Möller, die selbst Mitglied der Härtefallkommission ist: „Hier ist der Bund gefordert. So lange müssen wir uns in Hamburg mit Einzelfall-Entscheidungen behelfen.“ SVEN-MICHAEL VEIT
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