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Jetzt wird gefahndet

VERBOT Ab dem 1. Mai muss die Vermietung von Ferienwohnungen den Bezirken gemeldet werden. Streit um zusätzliche Stellen für die Kontrolle

Der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain sieht sich für den 1. Mai gewappnet – allerdings geht es in diesem Fall nicht um den Revolutionären 1. Mai, sondern um das Zweckentfremdungsverbot, das auch gegen Ferienwohnungen gerichtet ist. „Die ersten drei Monate sind wir so ausgestattet, dass es reicht“, sagte Wohnungsamtsleiter Eckhard Sagitza. In Berlin gibt es mehr als 12.000 Ferienwohnungen, Kreuzberg-Friedrichshain ist einer der am meisten betroffenen Bezirke.

Ab dem 1. Mai müssen Vermieter von Ferienwohnungen ihr Gewerbe dem Bezirk melden. Dafür haben sie drei Monate Zeit. Gibt es keine ablehnenden Gründe, gilt für die Altfälle ein Bestandsschutz von zwei Jahren. Danach ist der Betrieb illegal.

Doch nicht jeder kann auf diese Übergangsregelung hoffen, sagt Sagitza. „Wir bearbeiten nur Anträge, in denen die Vermieter einer Ferienwohnung auch die Verfügungsberechtigten der Wohnung sind.“ Wer ein Zimmer bislang ohne Wissen des Vermieters weitervermietet hat, wird also nicht registriert.

Unterdessen freut sich Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), dass die Bezirke weitere 17 Stellen zur Kontrolle des Gesetzes bekommen. Doch in Friedrichshain-Kreuzberg hält man das für eine Mogelpackung. „Das sind keine zusätzlichen Stellen, sondern solche, die bislang von den Bezirken nicht abgerufen wurden“, sagt Sagitza. So hätten die Bezirke von den 72 Stellen, mit denen Baugenehmigungen beschleunigt werden sollen, nur 55 besetzt. Die anderen werden nun kurzfristig für die Bekämpfung von Ferienwohnungen zur Verfügung gestellt.

Friedrichshain-Kreuzberg hofft, dass nach der Drei-Monats-Frist das Personal auch tatsächlich aufgestockt wird. „Dann müssen wir nämlich anfangen zu fahnden“, so Sagitza. UWE RADA

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