CRASHKURS: Wie man heilig wird
Am Sonntag werden die Expäpste Johannes XXIII. und Johannes Paul II. heiliggesprochen. Wie erreicht man dieses Karriereziel?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben einer Seligsprechung müssen Sie tot sein und mindestens ein „Martyrium“ vor- oder einen „heroischen Tugendgrad“ nachweisen. Können Sie das nicht – wie das bei den beiden Johanessen der Fall ist – dürfen Sie auch Belege von zwei vollbrachten Wundern einreichen.
Welche Wunder werden akzeptiert?
Nur solche, die den strengen Kriterien von Jesu Wunderlehre entsprechen und die in Mk 6, 7 und Mk 16, 17 beschrieben werden: Krankenheilungen, Austreibung von Dämonen, Reden in neuen Zungen, Schlangen aufheben, etwas Tödliches trinken ohne daran zu sterben.
Wer prüft die Wunder?
Historiker und Mediziner müssen den Befund „unerklärlich“ unter die eingereichten Belege stempeln.
Wo den Antrag stellen?
Den Antrag nimmt jede Diözese oder Ordensgemeinschaft entgegen, die dann als Antragsteller fungiert.
Wie viele Hürden muss ich überwinden?
Zunächst muss der Apostolische Stuhl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, die dann zusammen mit dem Lebenslauf bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht und für bedeutend genug eingeschätzt werden muss.
Was ist die letzte Instanz?
Die Kongregation bestellt einen Advocatus Diaboli, der alle eingereichten Belege und vorgebrachten Argumente anfechtet und Gegenargumente vorbringt. Anschließend muss ein Advocatus Dei diese Argumente vollständig widerlegen. Dann müssen zwei Drittel der Kongregation und als letztes der Papst mit Ja stimmen.
Was ändert sich für mich nach einer Heiligsprechung?
Anfänglich muss mit großem Medieninteresse gerechnet werden. Eventuell wird eine Straße nach Ihnen benannt. Auch müssen Sie damit rechnen, für politische Zwecke missbraucht zu werden. DORIS AKRAP
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