: Kind nur ein Punkt in einem Sammelsurium von Gründen
SUIZID Landkreis rechtfertigt Plan, einen Nepalesen abzuschieben, der sich daraufhin umbrachte
Der Landkreis Gifhorn hat seinen Plan verteidigt, den Nepalesen Shambhu Lama abzuschieben, obwohl der Vater eines deutschen Kindes war. Aus Verzweiflung hatte sich der Mann daraufhin Anfang März von einem Zug überrollen lassen.
„Dieses Kind war ein Punkt in einem Sammelsurium von mehreren Gründen“, sagte Kreisrätin Evelyn Wissman im NDR. „Da machen sie unter allen Gründen einen Strich drunter und gucken, wie sie bei der Gesamtsaldierung rauskommen.“ Im Fall des Toten sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater „eben niedriger wiegt“. Lama hatte 15 Jahre als Geduldeter in Deutschland gelebt. Kurz nach seinem Tod hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass ihm als Vater ein Aufenthaltsrecht zugestanden hätte. Das hatte das Gericht offenbar schon vor dem Suizid der Ausländerbehörde signalisiert. Die kündigte Lama dennoch an, ihn am 3. März abzuschieben. Die Richter hätten „eben eine andere Rechtsauffassung gehabt als wir, sowas kommt vor“, zitiert der Sender den Landkreis.
Linke und Grüne werden die Angelegenheit im Landtag thematisieren. „Wir wollen wissen, welche Rolle die Ausländerbehörde in Gifhorn in diesem Fall gespielt hat“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann. Aus ihrer Sicht spricht vieles dafür, dass die Behörde den Mann in den Tod getrieben hat. Sie verlangte die Schließung des seit Jahren in der Kritik stehenden Flüchtlingslagers in Meinersen, in dem auch Lama wohnte. CJA
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