: Schummel beim Treuhandkonto
PROZESS Landgericht verurteilt drei ehemalige Manager, die mit der Pleite der Agentur Easy Abi 2011 vielen die Abifeiern vermiesten
Es war im Frühling 2011: Tausende Berliner Abiturienten beschlossen, ihren Abschluss mit einer Party oder einer Reise zu feiern. Für die Organisation sollte die Firma Easy Abi zuständig sein, die Schüler sammelten das Geld ein und überwiesen es der Veranstaltungsagentur. Weil die im Sommer 2011 pleite war, konnten die Abibälle und -reisen nicht stattfinden. Schüler, Eltern und Lehrer waren sauer. Doch wen traf die Schuld?
Diese Frage wurde nun vom Berliner Landgericht geklärt, das am Mittwoch drei damalige Manager verurteilte. Das Gericht verhängte drei Jahre und drei Monate Gefängnis wegen Betrugs gegen Karl-Heinz R. (59), , der die Firma angeblich kaufen wollte. Tatsächlich aber habe er von Anfang an den vereinbarten Preis nicht zahlen wollen, stand für die Richter fest.
Zwei weitere Angeklagte, darunter einer der beiden Verkäufer, erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise acht Monaten. Sie hätten im Zuge des Verkaufs von Easy Abi Berlin für Überweisungen in Höhe von insgesamt 360.000 Euro vom Konto des Unternehmens an die beiden Vorbesitzer gesorgt. Dadurch sei die GmbH in die Liquidität gerutscht.
Zunächst wurde die Easy Abi GmbH von Marcel L. (36) und David H. (30) geführt. Für 400.000 Euro sollte die Firma an Karl-Heinz R. verkauft werden. L. und H. wussten nicht, dass es sich bei R. um einen mehrfach vorbestraften Betrüger handelte. Auch Rainer S. (67), den R. als neuen Geschäftsführer einsetzen wollte, war das nicht bekannt.
Alle vier trafen sich am 3. Mai 2011 beim Notar, dem Karl-Heinz R. zuvor versichert hatte, er hätte die sofort zahlbaren 360.000 Euro bereits auf ein Treuhandkonto überwiesen. Doch „der Notar wurde angelogen“, resümierte der Vorsitzende Richter Ulrich Franz. Dennoch besiegelte man den Verkauf von Easy Abi und übertrug die Geschäftsführerschaft auf Rainer S. Anschließend übergab Karl-Heinz R. seinem Geschäftsführer eine sogenannte Money Pay Order über fast eine Million US-Dollar. Dann fuhren Rainer S. und David H. zur Bank. Dort wurde das Papier als Fälschung entlarvt.
David H. wollte aber so schnell wie möglich das ihm zustehende Geld erhalten, insgesamt 90.000 Euro, die übrigen 270.000 Euro standen seinem Partner Marcel L. zu. H. überredete Rainer S., den Kaufpreis aus dem Vermögen der GmbH zu begleichen. Für den drohenden Bankrott fühlte sich David H. nicht mehr zuständig. Rainer S. wiederum ließ sich zur Untreue anstiften in der falschen Hoffnung auf Investitionen von Karl-Heinz R.
Nur Marcel L. konnte das Gericht keine Schuld nachweisen. Er wurde freigesprochen. Ob er im Gegensatz zu David H. seinen Anteil vom Kaufpreis behalten darf, werden wohl andere Gerichte klären. UTA EISENHARDT
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