: Berlin macht es Amerikanern schwer
HIERBLEIBEN Junge US-Bürger ohne spezielle Qualifikation, die einige Zeit in der Hauptstadt leben wollen, erhalten in der Regel zwar eine Aufenthaltserlaubnis, aber kaum eine Arbeitsgenehmigung. EU-Bürger, aber auch Australier und Kanadier haben es deutlich leichter
■ Ausländerbehörde: Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin, www.berlin.de/labo/ auslaender/dienstleistungen
■ Beratung: Die Organisation Expath beantwortet erste Fragen von Neuberlinern: Wie finde ich eine Wohnung, welche Jobs kann ich machen? Expath bietet auch Sprachkurse. (01 57) 78 79 58 30, info@expath.de, www.expath.de
VON HANNES KOCH
Als Bewohner einer attraktiven Stadt müssen Berliner ihren ausländischen Freunden öfter solche Fragen beantworten: Wie lange darf ich hierbleiben? Ist es vielleicht sogar möglich, eine Zeit lang in Berlin zu arbeiten? Für Spanier oder Italiener etwa ist es unkompliziert, ein paar Berlin-Jahre einzulegen. Für Menschen außerhalb der Europäischen Union sieht das anders aus, und entgegen verbreiteter Erwartung treffen dabei selbst US-Bürger auf hohe bürokratische Hindernisse.
Der 18-jährige Greg aus Wisconsin zum Beispiel hat sich in eine Berlinerin verliebt hat. Zu Hause hat er gerade die Highschool beendet, jetzt will er einige Zeit in der deutschen Hauptstadt leben. Die Sprache lernen, studieren – was, weiß er noch nicht genau. Als US-Bürger braucht Greg kein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Die ersten drei Monate kann er als Tourist in der Stadt leben, ohne ein Amt aufsuchen zu müssen. Will er länger bleiben, braucht er jedoch einen Aufenthaltstitel. Um den zu beantragen, geht man zunächst zum Bürgeramt des jeweiligen Bezirks und meldet einen Wohnsitz an.
Der nächste Schritt führt zur Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer in der Nähe des Nordhafens. Dort können unter anderem US-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese ist allerdings nicht bedingungslos, sondern an bestimmte Zwecke gebunden. Man muss sich entscheiden, welche Art von Erlaubnis man beantragen will.
In Gregs Fall käme am ehesten die Variante „Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses“ infrage. Welche Nachweise und ausgefüllten Formulare der Neuberliner mitbringen soll, ist auf der Internetseite der Ausländerbehörde detailliert aufgeführt (s. Kasten). So braucht Greg unter anderem seinen gültigen Pass und eine Bescheinigung darüber, dass er einen Intensivsprachkurs besucht, der mindestens 18 Stunden pro Woche umfasst. Außerdem verlangt die Behörde eine Bescheinigung über eine Krankenversicherung. Das kann in diesem Fall auch eine Reisekrankenversicherung sein.
Schließlich wollen die Mitarbeiter einen Beleg dafür sehen, dass der Amerikaner für die Zeit des Kurses seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dieser Pflicht kann Greg nachkommen, indem er auf einem individuellen Sperrkonto bei der Deutschen Bank rund 7.600 Euro einzahlt, erklärt Tia Robinson von der Organisation Expath, die Zuwanderer berät. Eine andere Möglichkeit: Die Familie seiner Freundin schreibt ihm eine Verpflichtungserklärung. Auf einem speziellen Formular müssen sich die Sponsoren damit einverstanden erklären, dass sie die Kosten für Gregs Aufenthalt tragen. Der deutsche Staat will sich dadurch finanziellen Aufwand für notleidende Einwanderer sparen. Hat alles geklappt, bekommt der US-Bürger schließlich die Erlaubnis, für ein Jahr in Berlin zu bleiben und den Sprachkurs zu absolvieren.
Was aber ist, wenn der Neuberliner kein Geld gespart hat, anderen Leuten nicht auf der Tasche liegen und sich mit eigener Arbeit selbst finanzieren will? Dann wird es kompliziert. Denn „junge US-Bürger bekommen im Prinzip keine Erlaubnis für Gelegenheitsarbeiten“, sagt Robinson. Selbst wenn Greg ein Angebot als Barkeeper in einer Kreuzberger Kneipe oder als Verkäufer in einem Klamottenladen hätte, würde ihm das vermutlich nicht weiterhelfen. Dass eine solche Beschäftigung offiziell kaum möglich ist, bestätigt auch die Pressestelle des Innensenators.
Der Hintergrund: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss ihre Zustimmung erteilen. Deutsche Arbeitslose und EU-Bürger haben bei der Jobvermittlung aber Vorrang – und Amerikaner das Nachsehen. Die BA sagt in der Regel „Nein“. Mit einem Job kann Greg den Sprachkurs also nicht finanzieren.
Für andere Lebenslagen existieren jedoch verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigung, die auch Amerikanern Arbeit in Berlin ermöglichen. Wer sich hier beispielsweise auf ein Studium vorbereitet oder eines absolviert, darf unter bestimmten Einschränkungen Geld verdienen. Auch manche bezahlten Praktika sind möglich. Selbstständige, Start-up-Unternehmer oder Künstler haben ebenso die Chance, eine Erlaubnis zur Arbeit zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: Je qualifizierter der Antragsteller, desto leichter kann er in Berlin arbeiten. Wer ein Studienzeugnis in der Tasche und Fähigkeiten vorzuweisen hat, die eine deutsche Firma auf dem einheimischen Arbeitsmarkt nicht findet, erhält auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Work-&-Travel-Programm
Leichter als junge, wenig ausgebildete US-Bürger haben es dagegen Leute aus Staaten, die im Gegensatz zur USA ein eigenes Work-&-Travel-Programm haben, beispielsweise Australien, Kanada und Neuseeland. Diese dürfen während ihres ersten Jahres in Berlin auch Gelegenheitsjobs etwa in Restaurants machen.
Und privilegiert sind die Bürger der meisten EU-Staaten. Unter anderem für Spanier, Italiener, Portugiesen und Franzosen gilt: Sie brauchen kein Visum, wenn sie als Touristen nach Berlin kommen. Wollen sie länger als drei Monate hierbleiben und dann auch arbeiten, reicht es für sie aus, einen Wohnsitz beim Bürgeramt anzumelden. „Unionsbürger stehen auch in der Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt Deutschen gleich, das heißt, sie können sich ‚frei‘ bewerben“, schreibt die Berliner Innenverwaltung. Diesen Vorteil haben ebenso Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Ganz anders sieht es hingegen für die Bewohner der meisten anderen Staaten dieser Erde aus. Verfügen beispielsweise junge Leute aus Ghana, Thailand oder Ecuador über genügend Geld für eine Reise nach Berlin, besteht die erste hohe Hürde darin, dass sie ein Visum beantragen müssen. Dieses können die deutschen Botschaften auch verweigern. Und in der deutschen Hauptstadt zu arbeiten ist ihnen nur dann erlaubt, wenn eine Firma nachweist, einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Inland nicht finden zu können.
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