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neuartige therapienVerbotene Früchte

Es ist zu begrüßen, dass sich die EU-Gremien einig sind, neuartige Therapien einem einheitlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen. Biomedizinische Unternehmen müssen so nicht in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten einzeln die Zulassung für ihre Produkte beantragen – etwa Zellkulturen zur Regenerierung der Haut bei schweren Brandverletzungen oder Genkonstrukte, die bei Gentherapien eingesetzt werden sollen. Die geplante EU-Verordnung über neuartige Therapien wird für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein. Spielräume für nationale Regelungen gibt es nicht. Bei bioethischen Fragen hat jedoch auch die EU-Kommission eingestehen müssen, dass hier die Mitgliedstaaten ihren eigenen Standard festlegen dürfen. Dazu gehören sowohl die Keimbahnmanipulationen, das Kreieren von Mischwesen aus Mensch und Tier, als auch die Herstellung von embryonalen Stammzellen. In Deutschland dürfen all diese Methoden nicht eingesetzt werden. Die neue Verordnung könnte aber das Tor für Produkte öffnen, die zum Beispiel in Großbritannien oder in Schweden mit Hilfe dieser bei uns verbotenen Methode hergestellt wurden. Denn ohne eindeutige Verbote in der Verordnung besteht die Gefahr, dass später einmal der Europäische Gerichtshof die nationalen Ethikgrenzen niederreißen wird. Bisher aber gilt der Grundsatz, dass ein in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Produkt in der gesamten EU vertrieben werden darf. Dies würde dann auch für Produkte aus embryonalen Stammzellen gelten.WOLFGANG LÖHR

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