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GAL kritisiert Jugendstrafrecht

Die Bürgerschaftsfraktion legt einen eigenen Gesetzentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vor. Die CDU-Novelle sei „nicht verfassungsgemäß“ und vernachlässige die Resozialisierung zugunsten von Sicherheit und Verwahrung

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat sich Mühe gegeben: Um zu zeigen, wie ein Jugendstrafvollzug aussehen müsste, der auf „ein Leben ohne Straftaten“ vorbereitet, hat sie einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Entwurf ist als Alternative zu den Vollzugsplänen von Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) gedacht, die der GAL-Justizexperte Till Steffen in Teilen für „nicht verfassungsgemäß“ hält.

Die Vorgaben aus Karlsruhe sind eigentlich klar: Die Verfassungsrichter hatten im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass jugendliche Straftäter nicht mehr wie Erwachsene zu behandeln sind und Deutschland ein Jugendstrafvollzugsgesetz braucht, in dem der Erziehungs- und die Resozialisierungsgedanke im Mittelpunkt steht.

Da der Strafvollzug nach der Föderalismusreform Ländersache ist, beschäftigt sich nun der CDU-Senat mit dem Thema. Doch in Lüdemanns Novelle, die in einem einzigen Gesetz den Strafvollzug für Erwachsene und Jugendliche regeln will, hat der Schutz der Bevölkerung weiter Priorität vor der Resozialisierung. „Jugendliche und Erwachsene werden über einen Kamm geschoren“, klagt Steffen. Damit stehe der Hamburger Entwurf „deutlich am rechten Rand“. Andere CDU-regierte Länder wie Hessen und Nordrein-Westfalen hätten liberalere Entwürfe ausgearbeitet.

Der GAL-Entwurf lehnt dagegen jegliche Disziplinarmaßnahmen ab und setzt stattdessen auf Wohngruppen, in denen Jugendliche „Gemeinschaftsfähigkeit und Eigenverantwortung“ lernen sollen. Es soll einen Rechtsanspruch auf Schule und Ausbildung geben, die Besuchsmöglichkeiten sollen auf acht Stunden ausdehnt, für weibliche Jugendliche sollen Sonderregelungen geschaffen werden. „Eine gelungene Resozialisierung ist das beste Mittel, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, sagt Steffen. KVA

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