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Das Murren der Piraten

GESETZESNOVELLE Die Piratenpartei in Schleswig-Holstein sorgt sich um die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten, weil der nun abgewählt werden kann. Damit steht sie jedoch allein

„Da rennen die Piraten einem Phantom nach“

THILO WEICHERT, DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Die Piratenpartei in Schleswig-Holstein sorgt sich um das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD): Nachdem der Landtag das schleswig-holsteinische Datenschutzgesetz geändert hat, sei das Zentrum mit Sitz in Kiel nicht gestärkt, sondern geschwächt und künftig dem Wohlwollen des Parlaments unterworfen, sagt Hans-Heinrich Piepgras, Vorsitzender des Landesverbands. Zustimmung erhält er allerdings nicht einmal vom Hauptbetroffenen selbst: „Da rennen die Piraten einem Phantom nach“, sagt Thilo Weichert, Leiter des ULD, auf taz-Anfrage.

Die Gesetzesnovelle hatten alle sechs Landtagsparteien bei der Septembersitzung des Parlaments einstimmig beschlossen. Der Landtag reagierte damit auf einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, der für Datenschutz-Aufsichtsbehörden mehr Unabhängigkeit forderte. Zentrales Anliegen war, das ULD von der Aufsicht der Landesregierung, konkret des Innenministeriums, zu befreien. Stattdessen wird es näher an den Landtag gerückt, ohne ihm unterstellt zu sein.

Aber das Parlament erhält das Recht, die Anwesenheit des Datenschutzbeauftragten bei Sitzungen zu fordern. Und es kann den Beauftragten abwählen, allerdings braucht es dazu zwei Drittel der Abgeordneten. „Diese Hürde ist so hoch, dass jemand tatsächlich richtigen Mist gemacht haben müsste, um abgewählt zu werden“, sagt Weichert. Er selbst habe für diese Variante plädiert: „Wenn das ULD nicht mehr der Rechtsaufsicht des Innenministeriums unterliegt, stellt sich die Frage der demokratischen Legitimation. Der Beauftragte wird gewählt, er muss in einer Demokratie auch abgewählt werden können.“

Weichert selbst stört ein anderer Passus im Gesetz: Zurzeit gilt, dass der Beauftragte nach einer fünfjährigen Amtszeit nur einmal wiedergewählt werden darf. Auch Anke Spoorendonk (SSW) bemängelte das in der Landtagsdebatte und drängte darauf, mehrfache Wiederwahl zuzulassen, wie sie auch bei anderen Landesbeauftragten, etwa für soziale Angelegenheiten oder für Flüchtlinge, gilt. Darüber könnte zu einem späteren Zeitpunkt noch beraten werden – das Gesetz musste zunächst beschlossen werden, um die von der EU vorgegebene Frist zu halten.

Neben den formalen Fragen wird es auch um inhaltliche gehen: Über eine weitere Novelle des Datenschutzgesetzes beraten die Landtagsparteien in den nächsten Wochen in den Ausschüssen weiter. Dabei gehe es um „Sicherheit, Transparenz und Vereinfachung“, so Michael von Abercron (CDU).  ESTHER GEISSLINGER

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