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Die Rundfunkgebühr bleibt Zankapfel, weil die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit ihrer Empfehlung unter der von ARD, ZDF & Co. beantragten Erhöhung bleibt

Nun ist es raus: Die monatlichen Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen zum 1. Januar 2009 um 93 Cent steigen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat diesen Zuschlag für die kommende „Gebührenperiode“ von 2009 bis 2012 errechnet, meldet der Branchendienst Funkkorrespondenz.

Pro Monat wären das dann 17,96 Euro. Oder, wie’s die Öffentlich-Rechtlichen lieber rechnen, noch nicht mal 60 Cent pro Tag fürs Erste, Zweite, die Dritten und all die anderen TV- und Radioangebote. Pro Jahr würde der öffentlich-rechtliche Rundumschlag dann 215,52 Euro kosten (heute: 204,36 Euro). Zum Vergleich: Die Briten bezahlen mit umgerechnet rund 195 Euro pro Jahr zwar etwas weniger, bekommen dafür aber auch nur die Fernsehsender BBC One und Two sowie sechs digitale Kanäle. Radio ist gebührenfrei.

Allzu ausgelassen dürften ARD, ZDF & Co. den neuen Geldsegen allerdings nicht feiern. Schließlich hatten sie Anfang Oktober bei der KEF insgesamt satte 1,44 Euro pro Monat mehr beantragt, was einen Anstieg der Gebühr auf 18,47 Euro bedeutet hätte. Doch die KEF-Experten kürzten nun um rund 35 Prozent. Besonders groß ist die Abweichung beim Deutschlandradio: Nur zwei statt 4,5 Cent pro Monat und Gebührenzahler soll der nationale Hörfunksender mehr erhalten.

Laut Funkkorrespondenz hat die KEF insbesondere bei den geplanten Aufwendungen für das Digitalradio DAB den Rotstift gezückt. Richtig so: Es ist wirklich nicht gerechtfertigt, weiter Gebührengelder für eine totgeweihte Technik auszugeben.

Doch bevor jetzt die große Jaulerei über Öffentlich-Rechtliche, die den Kanal nicht vollkriegen können, ausbricht: Die Sender, aber auch die für die Gebührenfestsetzung in letzter Instanz zuständigen Bundesländer steigen in den nächsten Wochen noch mit der KEF in die Bütt. Offiziell wird deren Empfehlung nämlich erst im Januar präsentiert.

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom September sind allerdings die Hürden für die Politik noch mal höher geworden: Nur bei detailliertem Nachweis äußerst angespannter wirtschaftlicher Lage der gebührenpflichtigen Menschheit darf die KEF-Vorgabe abgesenkt werden.

Die Gebühr wird Zankapfel bleiben. Nächste Woche beraten die Länder über eine Komplett-Reform. Die bisherigen Vorschläge sind alles andere als brauchbar: von der Kopfpauschale über die Haushaltsabgabe bis hin zur Rundfunksteuer sind sie schlicht nicht mit dem deutschen Rundfunkrecht zu vereinbaren. Und in Karlsruhe waren wir doch gerade erst. STEFFEN GRIMBERG

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